Halterhaftung bei Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz?

  • Hallo zusammen,

    nur so mal rein hypothetisch eine Frage. Mein Fahrzeug ist in der Züricher Innenstadt wohl geblitzt worden, 1 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung (66 - 5 km/h Toleranz = 61 statt 60 erlaubt), die Stadtpolizei möchte gerne 40 Franken dafür.

    Jetzt ist dieser Übertretungsanzeige weder ein Bild noch ein sonst ein Beweisstück beigelegt (in D wird doch dann z.Bsp. geschrieben, gemessen mit Multinova und Bild beigelegt), der Lenker wurde offensichtlich nicht sofort angehalten, den Ihm ist nichts von einer Überschreitung bekannt.

    Über das Kennzeichen ist man nun an mich als Halter herangetreten, diese Strafe zu begleichen. In Deutschland gilt ja die Halterhaftung, da muß ich berappen, auch wenn ich es nicht wahr, im Notfall droht auch Fahrtenbuch, aber es muß nachgewiesen werden, daß ich der Lenker des Fahrzeugs war.

    Wie ist dies in der Schweiz? Möchte ganz gerne nochmal in die Schweiz, sehe aber nicht ein diese 40 Franken zu berappen. Kennt jemand die Sachlage?

    Auf der Rückseite steht: "Wenn innerhalb der Frist WEDER die Busse bezahlt NOCH die Personalien der verantwortlichen Fahrzeuglenkerin oder des verantwortlichen Fahrzeuglenkers bekannt gegeben werden, wird das ordentliche Verfahren mit Polizei-Rapport an das Stadtrichteramt Zürich eingeleitet. Einsprachen gegen diese Anzeige können nur in schriftlicher Form entgegengenommen werden."

    Was passiert, wenn ich Einspruch erhebe (da ich ja nicht der Lenker war) und den oder die Lenkerin nicht benenne (Aussageverweigerungsrecht der BRD)?

    Wie würdet Ihr vorgehen, insbesondere unsere Schweizer?


    Danke schon mal im voraus für Eure Ratschläge,

    Andreas

  • In Deutschland gilt doch keine Halterhaftung, anders wie in Holland. Deswegen wird hier ja auch von vorne geblitzt in Holland hingegen von hinten. Rolling Eyes

    Zu der Sachlage an sich kann ich nur auf unsere Schweizer verweisen... Wink

  • Wärst Du Schweizer, müsstest Du zahlen. Egal, wer gefahren ist. Auch hier ist Halterhaftung.

    Wie sich das in Deinem speziellen Fall verhält, weiss ich nicht. Andererseits kannst Du froh sein, dass es nur 40 Franken sind. Ich würde die zahlen und wäre glücklich...

    cu,
    Roboduck

  • Mit Fr. 40.-- Busse fährst du aber sehr gut und günstig!

    Wenn du dich stur stellen solltest werden die Zürcher ein Rechtshilfeersuchen an die Deutsche Polizei senden und du kannst alle Personen angeben welche zu dieser Zeit mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen sein könnten. Diese werden dann zur Einvernahme auf die nächste Polizei Wache eingeladen und unterschriftlich zur Sache einvernommen!

    Natürlich hast du das Recht auf einen Anwalt und das Aussagenverweigerungsrecht.

    Aber mal ehrlich, das ganze Theater wegen Fr.40.--??? Rolling Eyes

  • Aussageverweigerungsrecht hast du (soweit ich weiss) nur bei Familienangehörigen. Bin aber kein Jurist.
    Bis vor kurzem wurden Rechtshilfegesuche von den deutschen Behörden nicht "erfüllt". Da du aber doch noch ab und zu in der CH unterwegs sein möchtest, solltest du nicht einfach Nichts tun. Sonst haste plötzlich mal einen sog. "Schuh" am Auto Embarassed

  • Ich würde mich auch freuen, Du hattest auf der selben Strasse sicherlich auch schon ein paar Tacken mehr drauf Rolling Eyes . Stell Dir vor wenn sie dich da erwischt hätten Shocked . Also, es ist nicht immer gerecht, wenn man so etwas bekommt. Gerecht aber nur im Einzelfall betrachtet, ziehst Du den Strich unter einen langen Zeitraum kommen wir eigentlich doch ganz gut weg!

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Driftking schrieb am Wed, 07 September 2005 10:30

    Mit Fr. 40.-- Busse fährst du aber sehr gut und günstig!

    Wenn du dich stur stellen solltest werden die Zürcher ein Rechtshilfeersuchen an die Deutsche Polizei senden und du kannst alle Personen angeben welche zu dieser Zeit mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen sein könnten. Diese werden dann zur Einvernahme auf die nächste Polizei Wache eingeladen und unterschriftlich zur Sache einvernommen!

    Natürlich hast du das Recht auf einen Anwalt und das Aussagenverweigerungsrecht.

    Aber mal ehrlich, das ganze Theater wegen Fr.40.--??? Rolling Eyes




    Genau, das ganze Theater wg. 1 Km/h Überschreitung eines ausländischen Fahrzeugs? Kann ich genauso fragen, ob die Züricher Polizei nicht zur Abwechselung lieber Verbrecher fangen möchte Very Happy

    Über eine Einladung auf Staatskosten würde ich mich freuen, das Wetter in der Schweiz ist eh besser. Wenn ich jetzt alle Personen angebe, welche auf dem Dynoday waren (die mir noch nicht mal mit Nachnamen/Adresse bekannt sind), dann wird der Schweizer Staatsapparat investigativ werden, oder?

    Woher soll ich jetzt Monate später noch wissen, wer damals alles eine Probefahrt mit meinem Fahrzeug gemacht hat?

    Ich denke, ich werde mal einen Rechtsanwalt dazu kontaktieren. Danke für Eure Hinweise.


    Gruß,

    Andreas

  • Ich hatte einen ähnlichen Fall in Östereich mit einem Bild von HInten auf dem Motorrad. Damals 40 Mark. Da stand drauf, dass der Strafzettel wegen Geringfügigkeit nicht abgewiesen werden kann, man solle sich entweder das Geld von dem Fahrer holen oder selber zahlen. Da war zulässig, schau mal ob sowas in der Art auf dem Strafzettel steht. Ansonsten frage ich gerne meinen Freund, den Polizisten. Very Happy Der sollte sich auskennen.

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • wenn du einen abzug des fotos haben willst (und das haben die garantiert, denn das müssen die in der schweiz auch haben) ist das ohne weiteres möglich, kostet aber extra... generell kostet alles extra wenn du nicht zahlst.

    denke nicht dass die schweizer behörden aktiv werden wegen 40.-- aber wenn du bei einer verkehrskontrolle oder am zoll hängenbleibst, darfst du sofort berappen Very Happy das ist einem deutschen arbeitskollegen passiert, der dann 700.-- abdrücken durfte (die summe seiner strafzettel plus ein kleines extra...)

    sorry, aber nen rechtsanwalt einschalten wegen 40.-- ??? ich würde zahlen und gut ist... Wink

  • A4XRBJ1 schrieb am Wed, 07 September 2005 13:16

    Driftking schrieb am Wed, 07 September 2005 10:30

    Mit Fr. 40.-- Busse fährst du aber sehr gut und günstig!

    Wenn du dich stur stellen solltest werden die Zürcher ein Rechtshilfeersuchen an die Deutsche Polizei senden und du kannst alle Personen angeben welche zu dieser Zeit mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen sein könnten. Diese werden dann zur Einvernahme auf die nächste Polizei Wache eingeladen und unterschriftlich zur Sache einvernommen!

    Natürlich hast du das Recht auf einen Anwalt und das Aussagenverweigerungsrecht.

    Aber mal ehrlich, das ganze Theater wegen Fr.40.--??? Rolling




    Genau, das ganze Theater wg. 1 Km/h Überschreitung eines ausländischen Fahrzeugs? Kann ich genauso fragen, ob die Züricher Polizei nicht zur Abwechselung lieber Verbrecher fangen möchte Very

    Über eine Einladung auf Staatskosten würde ich mich freuen, das Wetter in der Schweiz ist eh besser. Wenn ich jetzt alle Personen angebe, welche auf dem Dynoday waren (die mir noch nicht mal mit Nachnamen/Adresse bekannt sind), dann wird der Schweizer Staatsapparat investigativ werden, oder?

    Woher soll ich jetzt Monate später noch wissen, wer damals alles eine Probefahrt mit meinem Fahrzeug gemacht hat?

    Ich denke, ich werde mal einen Rechtsanwalt dazu kontaktieren. Danke für Eure Hinweise.


    Gruß,

    Andreas




    Ganz ehrlich:
    Es gibt nun mal Grenzen die gesetzt sind, und daran sollte man sich halten, wenn man das nicht tut, kostet das eben...
    Wäre die Grenze bei 61kmh gewesen, würde sich der nächste mit dem gleichen 'Argument' beschweren, weil er ja nur mit 62kmh zu schnell gemessen wurde...
    Ich kann eines nicht verstehen: Du hast so viel Geld in deinen S gepumpt, und stellst dich jetzt an wegen 40 SFr? Das wär mir noch nicht mal den Aufwand wert... Rolling

  • Also mir würde es da rein ums Prinzip gehen, ich meine >>1km/h<< das ist doch total übertrieben !!! Aber wie war das eine KM/H ? gibts da auch erst eine Grenze ab der geblitzt wird wie in D, da wird ja generell erst ab 56km/h oder so geblitzt wenn 50 erlaubt sind und dann noch mal irgendeine abzugstoleranz. Weil wenn du das alles hinter dir hast wären es ja schon z.B. 10km/h drüber (ab 56km/h geblitzt, 3km/h tolleranz und halt 1 km/h drüber).

    Aber wenn 50 erlaubt sind und 51 gefahren dann halte ich das für ganz großen Schwachsinn. Rolling Eyes

  • Jungs, es geht mir um's Prinzip. Ich finde die ganze Sache nun einfach mal Abzocke, moderner Raubrittertum. Ob man nun mit 66 oder 65 statt erlaubter 60 durch die Strassen fährt ist doch wohl piep schnurz egal.

    Wenn ich nun 100 gefahren wäre könnte ich das alles verstehen und würde auch sofort bezahlen, aber diese ganze moderne Wir sanieren unsere Stadtkassen in dem wir unter dem Pseudomantel der Unfallprävention blitzen ist doch einfach zum Kotzen (habe leider nicht den passenden Smiley zur Hand.

    Dennis: Wenn's mir um die Kohle gehen würde, dann wäre ich ganz ehrlich hier auch nicht CLubber, aber wg. so'n paar Euro scheiss ich mich normalerweise nicht an.

    Aber wie gesagt, hier geht es um's Prinzip und das würde ich auch für 20 Franken machen.


    Mal ne andere Betrachtung. Ich benenne einen Fahrer (oder Lenker) und dieser bezahlt natürlich auch nicht, weil er nicht gefahren sein will. Dann steht Aussage gegen Aussage. Was nun? Halterhaftung?


    Gruß,

    Andreas

  • Hallo,

    Man merkt, dass Ihr nicht viel in der Schweiz unterwegs seid.
    Hierzu:

    Paragon schrieb am Wed, 07 September 2005 10:26

    Roboduck schrieb am Wed, 07 September 2005 09:59

    Andererseits kannst Du froh sein, dass es nur 40 Franken sind.


    Stimmt! Er war immerhin ein ganzes km/h zu schnell, der alte Heizer! Rolling Eyes


    kann ich nur sagen: Wären es 6 km/h gewesen, wäre er die dreifach Summe los, unser lieber Andi.

    Und hierzu:

    A4XRBJ1 schrieb am Thu, 08 September 2005 01:30


    Wenn ich nun 100 gefahren wäre könnte ich das alles verstehen und würde auch sofort bezahlen, aber diese ganze moderne "Wir sanieren unsere Stadtkassen in dem wir unter dem Pseudomantel der Unfallprävention blitzen" ist doch einfach zum Kotzen (habe leider nicht den passenden Smiley zur Hand.


    kann ich nur sagen: Wenn Du wirklich 100 gefahren wärst, dann würdest Du garantiert zum Anwalt gehen. Denn dann würden die Schweizer dreierlei von Dir verlangen:
    1. ca. 2 Monatslöhne von Dir
    2. Ein Fahrverbot in der Schweiz für sehr lange Zeit (ca. 2 Jahre, denke ich)
    3. Ein Einreiseverbot in die Schweiz (wenn Du hier wohnen würdest, bekämst Du eine Haftstrafe, mit viel Glück auf Bewährung)

    Von daher habe ich gesagt, wegen der 40 Franken wäre ich froh. Wir hier in der Schweiz haben uns an das, wie Du es nennst, "moderne Raubrittertum" gewöhnt. Wir wissen, dass Dich die Rennleitung hier bereits ab einem km/h abmahnt / zur Kasse bittet.
    Aber ich will Dich nicht davon abhalten, den Rechtsweg zu nutzen. Im Gegenteil. Eigentlich bin ich sehr gespannt, was passiert. Ich denke nur, und davor wollte ich Dich warnen, dass da viel höhere Kosten auf Dich zukommen werden. (Hast Du eine Rechtschutzversicherung Question )

    Bitte halte uns auf dem laufenden.

    Viele Grüsse vom halb-Schweizer
    Roboduck

  • A4XRBJ1 schrieb am Thu, 08 September 2005 01:30


    Wenn ich nun 100 gefahren wäre könnte ich das alles verstehen und würde auch sofort bezahlen, aber diese ganze moderne "Wir sanieren unsere Stadtkassen in dem wir unter dem Pseudomantel der Unfallprävention blitzen" ist doch einfach zum Kotzen (habe leider nicht den passenden Smiley zur Hand.



    Genau so seh ich das auch. Bei uns in der Gegend hat sich jetzt jede Gemeinde so ne Laserpistole angeschafft. Und wo messen die? Natürlich nicht an den Schulen und Kindergärten, sondern dort wo´s lukrativ ist. Und zwar ausschließlich an diesen Stellen. Hab neulich auch 15 Euro bezahlt, wegen 9 km/h zu schnell. War zwar innerhalb vom Ort, aber megabreite Hauptstraße, die steil bergab geht und schnurgerade. An der Stelle hab ich noch nie einen Unfall erlebt und du stehst bei 50 voll auf der Bremse. Ich hätte lieber 30 Euro ins Klo geschmissen, als denen die 15 Euro abzudrücken. Aber nutzt ja alles nix. Mad

  • Paragon schrieb am Thu, 08 September 2005 09:31

    A4XRBJ1 schrieb am Thu, 08 September 2005 01:30


    Wenn ich nun 100 gefahren wäre könnte ich das alles verstehen und würde auch sofort bezahlen, aber diese ganze moderne "Wir sanieren unsere Stadtkassen in dem wir unter dem Pseudomantel der Unfallprävention blitzen" ist doch einfach zum Kotzen (habe leider nicht den passenden Smiley zur Hand.



    Genau so seh ich das auch. Bei uns in der Gegend hat sich jetzt jede Gemeinde so ne Laserpistole angeschafft. Und wo messen die? Natürlich nicht an den Schulen und Kindergärten, sondern dort wo´s lukrativ ist. Und zwar ausschließlich an diesen Stellen. Hab neulich auch 15 Euro bezahlt, wegen 9 km/h zu schnell. War zwar innerhalb vom Ort, aber megabreite Hauptstraße, die steil bergab geht und schnurgerade. An der Stelle hab ich noch nie einen Unfall erlebt und du stehst bei 50 voll auf der Bremse. Ich hätte lieber 30 Euro ins Klo geschmissen, als denen die 15 Euro abzudrücken. Aber nutzt ja alles nix. Mad



    Ja das sind so sScahen da aergere ich mich auch masslos selbst wenn ich nicht geblitzt werde.

  • Paragon schrieb am Thu, 08 September 2005 09:31


    snip...
    Hab neulich auch 15 Euro bezahlt, wegen 9 km/h zu schnell.
    snip...



    muahahaha Very Happy

    bei solch lächerlichen bussen würde sich in der schweiz wohl niemand an die limits halten Rolling Eyes das zeigt eigentlich nur, dass sie immer noch nicht schmerzhaft genug sind. wobei ich die meinung absolut teile, dass NUR an den gefährdeten orten geblitzt werden sollte...

    aber schlussendlich wissen wir ja alle, dass zu schnell fahren strafbar ist. obs jetzt 1 oder mehr km/h sind ist grundsätzlich nicht relevant...

  • Übrigens:
    Wenn du NETTO 1 km/h zu schnell warst, dann haben sie dir bereits eine Toleranz von (je nach Messgerät) 3 oder 5 km/h abgezogen d.h. du warst BRUTTO entweder mit 54 km/h oder 56 km/h unterwegs.
    Das, was Roboduck sagt trifft den Nagel auf den Kopf!!!!
    Die minimale Busse in der CH ist nun mal Fr. 40.-
    Tröstliches für dich: Das nächste mal solltest du schauen, dass du mit 59 km/h geblitzt wirst, denn dann hast du das Optimum aus deinen Fr. 40.- rausgeholt Very
    P.S. hab ich dieses Jahr bereits zweimal geschafft
    P.P.S: Aber Vooooorsicht! Wenn du mit 60 geblitzt wirst dann sind's dann schon Fr. 120.- Shocked
    P.P.P.S. ... und danach wird das Preis-/Leistungsverhältnis rapide schlechter!!! Evil