Ja, Lars, ich weiß.
Ich schreib' ja auch, dass am ehesten noch die skeed was bringt.
Das Querrohr befindet sich ja recht weit hinten während die skeed weiter vorne verläuft.
Gruß
Markus
Ja, Lars, ich weiß.
Ich schreib' ja auch, dass am ehesten noch die skeed was bringt.
Das Querrohr befindet sich ja recht weit hinten während die skeed weiter vorne verläuft.
Gruß
Markus
Der Vollständigkeit wegen hier nochmal der Link zur Diskussion über die Wirkungsweise des Skeed-Brace.
so wollte kein neuen Thread auf machen. Daher frage hier mal.
wie tief kann man den S legen ohne zu Bördeln etc. mit 17er?
Jetziges Setup:
VOLK CE28N 17er
VA: 7.5x17 ET50 mit H&R 10mm Spurplatten wegen der Spoon Bremse
&
HA: 9x17 ET63
Bereifung: 215/45 und 245/40 OEM RE50
Einstellung vom Vorbesitzer:
rundum auf 65cm eingestellt, allerdings vorne rechts sind es 64.5cm jetzt? Gibt es einen Grund warum es da 0,5cm tiefer ist? -_-
Habe bisher nix an meinem Buddy Club N+ Spec Gewinde verstellt.
Danke euch schon mal.
Radlaufkante ist keine sichere Referenz. Karosserie oft nicht symmetrisch. Die richtige Höheneinstellung ergibt sich bei genauester Einstellung durch Messen aller 4 Gewichte, mit denen der Wagen auf ebenem Boden steht... Radlastwaagenmessung. Danach sind die Abstände zum Radlauf oft ungleich. Wenn man diese aufwändige Messung nicht macht, dann weitere Variante Federbeinlänge vom Dom aus gemessen. Chassis zu ebenen Boden messen hab ich auch schon gesehen.
Messung Radmitte zu Radlaufkante ist nur zur Dokumentation der eingestellten Höhe.
Wie tief es maximal geht?
Bei deinen Rädern vorn gar nicht, sage ich. Hinten problemlos. Die Wahrheit sagt Dir aber allein Dein Auto. Gerade weil die Radläufe nicht Überfall genau gleich sitzen, ists mit allgemeinen Aussagen schwer.
In den meisten Fällen begrenzt STVO die Tieferlegung, weil die Unterkante des Scheinwerfers nicht tiefer als glaub 50cm sein darf!
ZitatOriginal von Jan B
In den meisten Fällen begrenzt STVO die Tieferlegung, weil die Unterkante des Scheinwerfers nicht tiefer als glaub 50cm sein darf!
Lichtaustrittsunterkante meine ich. Ist das Unterkante der Linse?
Und der tiefste Punkt des Unterbodens muss ich glaub 11cm über Boden sein, oder?
Hi,
danke erstmal für die schnellen Antworten.
Ich glaube ich habe mich bist falsch ausgedrückt.
Meine Frage war eher in die Richtung, welche maximale Tiefe möglich ist bei meinem jetzigen Setup, worin die Performance bzw. der S noch gut fahrbar ist. Das man den S mit dem Gewindefahrwerk auf den Boden legen kann ist klar nur dann macht er allerdings keinen Spaß mehr bzw. man setzt überall auf.
Hatte was mal gelesen dass das hier das max. sein sollte, damit den S noch ordentlich fahren kann?
VA: 32.5cm
HA: 32cm
Wäre dies in Theorie bei mir möglich?
Hallo,
ich war vor kurzem bei TÜV und habe es diesmal nicht bestanden. Der Prüfer meinte, das Auto sei zu tief.
Ich habe KW V1 Fahrwerk.
VA Abstand von Boden bis Kotflügelkante ist 63 cm, von Radnabe bis Kotflügelkante ist 32,5 cm.
Der Prüfer hat den Abstand von Boden bis Scheinwerfer Unterkante gemessen und hat gesagt "es ist nur 45 cm". Ich gehe davon aus, dass es falsch gemessen wurde. Wäre es 5 tiefer als erlaubt, wäre es allein schon serienmäßig tiefer als erlaubte 50 cm.
Wie misst man bei S2K den Abstand richtig? Bis Linsenunterkante? Aber wo ist die genau?
Gruß,
Alexey
Ja beim S2000 ist das halt bloed weil der die Scheinwerfer OEM schon ziemlich tief hat.
Muessten mal die anderen sich melden deren S auch tief ist, oder mal nachmessen,
Die Linsenunterkante liegt aber deutlich über die Scheinwerferunterkante. Grob 3-5 cm über.
VA bis Kotflügelkante bei mir mit Eibach federn ist 65cm.
also ich hab vorne vom boden bis kotflügelkante ca 60.5 cm. Scheinwerferunterkante bis boden ca 45 cm und erst letztens ohne probleme neu tüv bekommen. Solltest dir vll nen anderen prüfer suchen
Das werde ich eventuell machen (fahre zu KÜS statt TÜV, die bisherigen Papiere bzgl. Änderungennachweis wurden bei KÜS erteilt).
Ich soll im Prinzip nach jedem Fahrwerk-Hoch/Runterdrehen zum TÜV, stimmt?
Ne, normalerweise wird das FW für einen gewissen Einstellungsbereich eingetragen, brauchst also
nicht nach jedem Drehen zum TÜV (solange du dich an den Einstellbereich bzw. die gesetzlichen
Vorgaben in Bezug auf Bodenfreiheit usw. hältst)
D.h. bei der Eintragung werden Min und Max-Höhe reingeschrieben, oder?
Ich dachte, in den Papieren steht immer die feste Höhe...
Bei nem verstellbaren FW wie bei meinem KW V3 steht "von...bis..." drin.
interessant. Ich hab bestimmt schon nen dutzend gewindefahrwerke bei verschiedenen autos eintragen lassen. Da wurde immer die aktuelle tiefe eingetragen.
Ein "von xx bis xx" gibt eigentlich keinen sinn. Wenn man jetzt z.b. 30cm kotflügelkante bis radmitte hat und er trägt 28 bis 32 cm ein weiß ja keiner obs bei 28cm nicht schon lang schleift.
interessant. Ich hab bestimmt schon nen dutzend gewindefahrwerke bei verschiedenen autos eintragen lassen. Da wurde immer die aktuelle tiefe eingetragen.
Ganz genau
Die Frage über die Linsenunterkante bleibt aber offen...
Auszug aus §50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht der StVZO:
[...]Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.[...]
Also einfach vom Boden bis zur Unterkante des Xenonlicht-Projektionsscheinwerfers messen.
Ein guter Prüfer bindet die Messtoleranz laut Richtlinie Nr. 15 der StVZO von 50mm ein und man kommt so auf 450mm Untergrenze.