Gebrauchtwagenkauf: Nachlieferung von Teilen

  • Hallo zusammen!


    Kurze Frage:
    Im Dezember 2012 habe ich ein Auto gekauft. Beim Kauf wurde mir im Kaufvertrag und unter einem Zeugen zugesichert, daß mir bestimmte Teile noch geliefert werden (waren zu groß, um sie mitzunehmen bzw. der Händler mußte sie selbst noch beim ehemaligen Eigentümer abholen, ist ein Bekannter von ihm).


    Bis jetzt habe ich trotz mehrfahcer Telefonate, bei denen ich vom Verkäufer immer wieder vertröstet wurde, noch nichts bekommen.


    Kann mir jemand einen Tipp zum genauen Wortlaut geben, wie ich einen Brief formulieren kann? Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und einen Anwalt zu nehmen würde den finanziellen Rahmen sprengen.


    Ich muß ihm vermutlich nochmal eine Frist setzen und ihn auffordern, das Zeug bis dann zu liefern, ansonsten eine Summe als Ersatz zu zahlen ... aber wie errechnet sich die? Sind ja gebrauchte Teile ...


    Antwort gerne auch per Telefon, falls per Nachricht zu umständlich. Meine Nummer gibt's per Privatnachricht ;-)


    Vielen Dank!

  • meist reicht ein brief mit bestimmendem ton... frist sollte angemessen sein, meist nicht weniger als 2 wochen.


    im brief ruhig eine drohung packen von wegen anwalt (wenn es mehr als nur ein paar euro sind, für 100€ würd ich mir sogar den brief sparen)


    im brief auf den VERTRAG hinweisen und die ZEUGEN und dann sollte das schon reichen.




    Sehr geehrter Herr xxxxx,


    hiermit fordere ich Sie auf, Ihrer Pflicht nach zu kommen und die unter Zeugen im Vertrag festgesetzten Teile bis zum xx.xx.xxxx zu liefern.


    Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.


    MfG



    xxxxxxx




    muss also keine doktorarbeit werden ;-)


    Edit: natürlich schön mit briefkopf usw ;-)

  • @sash
    Nein, DEM Verkäufer muß man definitiv mit einer "Doktorarbeit" kommen, sonst macht der gar nix! Es muß absolut wasserdicht firmuliert sein!


    @maggo
    Kaum! Außerdem sitzt der in Nürnberg ;-)

  • Na wenn der Typ eine "Doktorarbeit" haben will zitierst du ihm eben §§ 433ff BGB. Das dir die Teile fehlen ist ganz klar ein Sachmangel nach § 434 Abs. 3 BGB das führt dann zu § 437 BGB wo erstmal drin steht was du für Rechte bei Mängeln hast. Da verweist dann schonmal § 437 Nr. 1 BGB auf § 439 BGB vonwegen Nacherfüllung. Am besten schaust du dir die ganzen Paragraphen mal unter gesetze-im-internet.de an, außer du hast natürlich Zuhause ein BGB rumfliegen.
    Das da oben ist jetzt auch nur von einem Steuerstudi zusammengeschustert der mal Rechtsvorlesungen hatte.
    Am Ende musst du dir überlegen ob es nicht doch sinnvoller ist einen Anwalt einzuschalten. Kommt natürlich drauf an welchen Wert die Teile haben. Ich weiß jetzt natürlich auch nicht in wieweit der Verkäufer uneinsichtig ist und ob ihn ein Brief von dir überhaupt interessiert, dann wirkt aber meistens ein Brief samt Briefkopf vom Anwalt Wunder.

  • Naja, fangen wir mal vorne an:


    Bisher gab es nur Telefonate, diese sind nicht nachzuweisen, haben also nie stattgefunden.


    Dein Vorgehen sollte wie folgt sein:


    - eigene Mängelrüge schreiben, Text oben war schonmal ganz gut, das muß dann noch keine Doktorarbeit sein. Darin angemessene Zeit einräumen, zwei Wochen sollten ausreichend sein. Diese Rüge mit Einschreiben (!) verschicken.
    - Dann zwei bis drei Wochen warten und ERST DANN zum Anwalt gehen.


    Rechtlich gesehen hast du die Teile ja bis heute nicht eingefordert, daher ist es nicht verhältnismäßig einen Anwalt einzuschalten. Diese Kosten bekommst du in diesem Stadium beim Gegner nie durch.
    Sollte er die Frist verstreichen lassen, schickst du ihm ein Schreiben vom Anwalt. Da du im Recht bist muß der Gegner die Kosten für den Anwalt tragen wenn es vor Gericht geht (was es aber niemals wird).


    Daher, nimm die 200-300 EUR für den Anwalt erst dann in die Hand wenn du es selbst schriftlich (inkl. Fristsetzung) versucht hast.


    Halt uns auf dem Laufenden! :)

  • also für die hälfte von dem was ein anwalt nimmt, fahr ich nach nürnberg und klopf an die tür ... :-)


    und besuch gleich noch ein freund wenn ich schon dort bin! :)



    achso... ja das erwähnte einschreiben ist wichtig..!!! das geld für ein einschreiben mit rückschein spart man nicht, das ist wichtig.

  • Moinsen!


    Das was ich jetzt schreibe ist keine Rechtsberatung und ersetzt auch eine solche nicht, sondern beschreibt nur den Vorgang so wie ich das selber machen würde:


    Ich würde denjenigen zunächst in Verzug setzen. Also wie schon oben geschrieben eine angemessene Frist setzen (14 Tage sollten reichen), damit er die fehlenden Teile nachliefern kann. Zur Dokumentation, daß ich geschrieben habe, verschicke ich das ganze unbedingt per Einschreiben mit Rückschein. Einwurfeinschreiben gehen auch gerne mal "verloren".


    Wenn dann nichts von den fehlenden Teilen kommt, würde ich gleich einen Anwalt beauftragen. Denn SIW habe ich im Falle des Verzuges Anspruch auf Erstattung des sogenannten "Verzugsschadens", in diesem Fall die Anwaltskosten.


    Der Anwalt wird dann sicher Nacherfüllung verlangen oder den Kaufpreis mindern. Er wird mir auch einen Rücktritt vom Kaufvertrag anbieten. Er wird aber so oder so vermutlich auch beim Verkäufer die Erstattung seiner Anwaltsrechnung verlangen.


    So würde ich persönlich an die Sache rangehen.


    Alex 8)