Problem mit Kaeufer bei ebay Kleinanzeigen

  • Hallo Jungs,


    ich habe im April 4 Felgen von meinem Evoque per eBay Kleinanzeigen verkauft.
    Der Kaeufer behauptet seitdem, dass eine der Felgen einen Seitenschlag habe und laut seiner Werkstatt nicht montierbar ist und will den Kauf rueckabwickeln
    bzw. ein 4tel des Kaufpreises "rausschlagen", sogar mittlerweile per Anwalt.


    Ich bezweifle zwar dass die Felge einen Schlag hat, da ich diese bis kurz vor dem Versand gefahren bin und absolut nichts feststellen konnte.


    Ich habe den Kaeufer mehrmals aufgefordert mir erst mal einen Beweis seiner Behauptungen zukommen zu lassen.


    Dies hat er bis heute nicht getan.


    Vor kurzem sendet mir sein Anwalt dann einen "Beweis" naemlich eine eMail des Reifenmoteurs der darin behauptet, dass die Felge einen Seitenschlag haette.


    Ich habe dem Anwalt und dem Kaeufer schon mehrmals angeboten die Felgenreparatur zu uebernehmen, sollte die Felge effektif einen Seitenschlag haben.


    Das will er aber nicht und foerdert nun nochmals per Anwalt einen Drittel des Kaufpreises ein, ansonsten wuerde die Sache vor Gericht gehen.


    Wie seht Ihr die Sache?

  • Anwalt nehmen. Privatgeschäft erfordert keine Garantie / Gewährleistung - soweit ich das als Laie einschätzen kann.


    Außerdem kann ab Übergabe ja nicht mehr sichergestellt werden, was er damit gemacht hat?!


    Kann ja selbst den Schaden hervorgerufen haben und dann zum Monteur?!


    Was für Leute.

    The value of life can be measured by how many times your soul has been deeply stirred -


    Soichiro Honda

  • Genau, das habe ich denen auch geschrieben.


    Auch, dass eien Felge eine Unwucht haben kann, kommt halt drauf in wie stark diese ist.


    Aber bisher habe ich weder ein Protokoll gesehen, noch irgendwelche Bilder oder Video's, die diese Unwucht belegen wuerden.


    Anwalt kostet mich mehr als die Forderung, knapp ueber 300 Euro.

  • Wenn es vor Gericht kommt, dann musst du ja reagieren. Wenn du gewinnst, zahlst du nix.


    Manchmal muss man diesen Weg gehen hier. Recht haben und recht bekommen sind zwei paar Schuhe leider!


    Jetzt wäre eine Rechtsschutz gut :-)

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    Soichiro Honda

  • Er wollte schon damals im Mai was, hab damals aber dann zu dem gesagt, dass ich erst Beweise haben will da ich nicht einfach so auf eine Behauptung hin Geld senden wuerde.


    dann hat er damals einen Brief per Anwalt geschickt im Juni.


    Daraufhin habe ich direkt zurueckgeschrieben, dass ich, sofern die Felge effektif einen Schlag hat fuer die Reparaturkosten aufkommen werde.


    Seitdem hat sich keiner mehr gemeldet , weder er selber noch sein Anwalt.


    Jetzt kommt wieder ein Brief ich sole 300 Euro ueberweisen sonst wuerde es zu Gericht gehen.

  • Soll er doch vor Gericht gehen, lol.
    ER muss dir beweisen das du ihn betrogen bzw. eine defekte Felge verkauft hast und nicht andersrum.
    Würde mich bei so was nicht einschüchtern lassen.


    Wer hat die Felge geprüft - Fachgeschäft?
    Wenn Ja, eine weite Prüfung veranlassen von einem Profi.

    "Revvin' up your engine, listen to her howlin' roar, metal under tension, beggin' you to touch and go..."

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  • Wie wäre es wenn du einfach mal deine Rechtschutz fragst?
    Wenn du beim ADAC bist hast du z.B. eine Telefonische Erstberatung frei.


    Ich hatte gerade einen ähnlichen Fall, den gegnerischen Anwalt konnte ich bisher
    mit einer ausführlichen email bisher recht gut in Schach halten.


    - Privatverkauf gebrauchter Waren => Keine Gewährleistung. Punkt.
    - Solange dir kein Vorsatz BEWIESEN werden kann hat der Käufer keine Chance
    - Du hast alles richtig gemacht, ich würd's drauf ankommen lassen und es aussitzen
    - Wenn es wirklich zum Termin kommt (unwahrscheinlich) kannst du immer noch einen Anwalt einschalten, der dürfte das dann mit einem Schreiben erledigen.

  • Also was Erstberatung angeht, die ist doch eh kostenlos. Zumindest kenne ich es nicht anders.
    Du kannst aber die Erstberatung auch online machen, gibt genug solcher Seiten wo das anbieten.

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  • Hi Micha,


    ich habe keinen Rechtschutz (mehr).
    Hatte zwar einen aber die kuendigen oft wenn Du die mit ner Sache beauftragt hast und die Sache erledigt ist.
    Ich habe nochmals geschrieben, dass ich die Felge auf meine KOsten reparieren lassen werde sofern er einen Beweis fuer den Schaden liefert bzw mir die Felge zusendet.


    Es ist nicht dramatisch viel Geld aber es geht ums Prinzip.


    Ich lasse mir doch nicht einfach so Geld aus der Tasche zocken ohne Beweise.

  • Moin,


    hast du die Gewährleistung ausgeschlossen bzw. wurde die Gewährleistung (Rechts- und Sachmängelhaftung) im Auktionstext ausgeschlossen (Beschränkung der Mängelhaftung)?
    Wenn nein, könnte er tatsächlich Mängelansprüche geltend machen (Sachmängelhaftung gibt´s auch bei Privatkäufen). Aber die Beweislast sollte beim Käufer liegen bei Privatverkauf.
    --> Wie will er dir nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits bestanden hat und er den nicht nachher erzeugt hat?


    Wenn du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast, bleibt ihm m. E. noch der Weg der arglistigen Täuschung
    --> Wie will er nachweisen, dass du von dem Mangel wusstest?


    Vor allem steht noch die Frage, ob überhaupt ein Mangel besteht. Das wäre gutachterlich zu beweisen.


    Unterm Strich: ich würde ihn "kommen lassen" wenn ich mir sicher wäre, dass ich mir nichts vorzuwerfen hätte (letzteres ist die moralische Schiene, rechtlich vermutlich völlig egal).


    LG
    Maddy

  • Nein habe ich nicht ausdruecklich, habe aber jetzt dazu gelernt und schreibe das jetzt immer drunter.


    Ja ansonsten sehe ich das auch so, zudem ich ja mehrmals "Nachbesserung" angeboten habe.


    Nur habe viele Richter wohl nicht viel Ahnung von felgen am Fahrzeug oder lassen sich von sogenannten "Experten" belabern.


    Aus dem Brief des Anwalts (der Anwaeltin) geht ja auch hervor, dass diese sich so mal gar nicht auskennt und nur das wiedergibt was man Ihr vorkaut.


    Nicht, das denen die Aussage vom Monteur reicht ( der ja schliesslich ein Experte ist ;) )


    recht haben ist leider nicht immer Recht bekommen.


    Aber ich warte mal ab was als Antwort kommt.


    Wenn die dann trotzdem meinen das zu Gericht geben zu muessen fuer so einen Kleinscheiss da ist es halt so.

  • Wie sind die Felgen damals zum Käufer gekommen?
    Versand?
    Durchaus möglich, dass sie dabei beschädigt wurden.


    Grundsätzlich hast Du bei Privatverkauf keine Gewährleistung zu tragen, es sei denn, es kann Dir Arglist nachgewiesen werden.
    Das kannst Du selbst am besten bewerten, ob der Mangel schon vorhanden war oder nicht.


    Wenn nicht, keep cool!
    Selbst ein gewerblicher Verkäufer hätte erst einmal ein Recht auf Nachbesserung, das hast Du schon angeboten, obwohl Du es nicht hättest machen müssen.


    Aus meiner Sicht wird es nach so langer Zeit für die Gegenseite nicht möglich sein, ein Vorhandensein des angeblichen Schadens vor Übergabe nachzuweisen.

  • ...
    Grundsätzlich hast Du bei Privatverkauf keine Gewährleistung zu tragen, es sei denn, es kann Dir Arglist nachgewiesen werden.
    ...

    Das sehe ich etwas anders. Grundsätzlich hat auch ein Privatverkäufer eine Sachmängelhaftung gem. BGB. Er kann sie aber ausschließen. Das wiederum ist unwirksam bei arglistiger Täuschung.
    Die Sachmängelhaftung wurde hier vermutlich nicht ausgeschlossen, aber dennoch denke ich, dass der Käufer hier wenn´s hart auf hart kommt etwas beweisen muss, was er nicht kann, nämlich das Bestehen des Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

  • Was denn nun? Haben die Felgen einen Schlag oder sind sie sandgestrahlt? Ich bin verwirrt.

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