Bußgeld bei verspäteter Korrektur der Papiere

  • Ich find das Quatsch mit den anheben der Bußgelder, nur es müsste mehr kontrolliert werden (ja auch auf der AB die notorischen ich fahr nicht nach rechts Fahrer), und es müsste (wieder) mehr abgeschleppt werden. Bei uns im Wohngebiet wird zugestellt und behindert, das ist nicht mehr feierlich. Sperrflächen sind doch tolle Parkplätze, für was freihalten, der Buss kommt schon irgendwie vorbei, Feuerwehr... ach da wird schon nix brennen. Und wenn du dann mal einen ansprichst dann steht der entweder nur mal kurz da oder aber du wirst noch dumm angemacht.

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

  • na.. meine Meinung ist, dass wenn ein System / EDV oder Beamter schon erkennt, dass es noch keine Eintragung gibt, dass es dann auch möglich sein sollte dem entsprechenden Besitzer des KFZ / Motorrad sagen zu können, dass man z. Bsp. eine Frist in Tagen / Monaten hat bis eine Eintragung zu erfolgen hat...


    … aber was ist zu spät … in Tagen / Wochen / oder Monaten … der TÜV sollte dem Besitzer einfach mitteilen bis wann etwas einzutragen ist und gut ist!

  • na.. meine Meinung ist, dass wenn ein System / EDV oder Beamter schon erkennt, dass es noch keine Eintragung gibt, dass es dann auch möglich sein sollte dem entsprechenden Besitzer des KFZ / Motorrad sagen zu können, dass man z. Bsp. eine Frist in Tagen / Monaten hat bis eine Eintragung zu erfolgen hat...


    … aber was ist zu spät … in Tagen / Wochen / oder Monaten … der TÜV sollte dem Besitzer einfach mitteilen bis wann etwas einzutragen ist und gut ist!

    Mitteilung ist eindeutig, steht nämlich unverzüglich da. Wenn das so angegeben ist, dürfte also eine Abnahme nach § 19 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegen, also max. 14 Tage.


    Die Nichteintragung kann übrigens auch "Probleme" mit der Versicherung nach sich ziehen.

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  • Mitteilung ist eindeutig, steht nämlich unverzüglich da. Wenn das so angegeben ist, dürfte also eine Abnahme nach § 19 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegen, also max. 14 Tage.
    Die Nichteintragung kann übrigens auch "Probleme" mit der Versicherung nach sich ziehen.

    OK... wenn das drinsteht gibt´s auch nichts zu deuteln...

  • Mitteilung ist eindeutig, steht nämlich unverzüglich da. Wenn das so angegeben ist, dürfte also eine Abnahme nach § 19 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegen, also max. 14 Tage.
    Die Nichteintragung kann übrigens auch "Probleme" mit der Versicherung nach sich ziehen.

    Warum schreiben Sie dann nicht einfach innerhalb von 14 Tagen rein, wir deutschen machen es schon immer zu kompliziert? Warum muss man paragraphisch festhalten was "unverzüglich" heißt. 8o
    Ja, unser Land funktioniert recht gut, aber mit unserem "Recht-"Gehabe kann doch nichts vernünftig einfach mal gearbeitet werden. :P


    Sorry, musste mich da einfach mal auskotzen. :whistling:

  • Kein Problem, kotz' dich ruhig aus. Muss man nicht alles klasse finden. Unsere Gesetze haben halt alle ein paar Jahrzehntchen auf dem Buckel. Und 14 Tage ist lediglich Rechtsauslegung und wohl absolutes Maximum. Einem anderen "Richter" sind 7 Tage vielleicht schon nicht unverzüglich genug.


    Heftig fjnde ich eher das man erst mit Berichtigung der Papiere "safe" ist. Der Wisch vom Prüfer allein bringt im Zweifelsfall nichts.

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  • Heißt es wirklich unverzüglich?


    Mein Prüfer sagt bei nächster Gelegenheit und das ist z. B. bei einem Umzug, da sich dann die Meldeadresse ändert? Ist es ggf. unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland?


    Als ich vor zwei Monaten mein Auto angemeldet Habe, habe ich gleich noch die Felgenabnahme vom Vorbesitzer in den Fahrzeugschein übernehmen lassen. Die freundliche Dame hat mich sogar gefragt ob ich das machen möchte, da es ja extra etwas kostet. Man müsse dies nicht tun.

  • Heißt es wirklich unverzüglich

    unverzüglich = unverzüglich (max. 14 Tage), z.B. auch wegen Veränderung Steuersatz oder Versicherungseinstufung


    Eintragung bei nächster Anfassung = eigentlich auch logisch, z.B. Ummeldung (bis dahin im Fahrzeug mitzuführen)


    im Fahrzeug mitführen = z.B. ABE (kann man aber auch eintragen lassen)


    Immer von der Art der Abnahme abhängig.

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  • unverzüglich = unverzüglich (max. 14 Tage), z.B. auch wegen Veränderung Steuersatz oder Versicherungseinstufung
    Eintragung bei nächster Anfassung = eigentlich auch logisch, z.B. Ummeldung (bis dahin im Fahrzeug mitzuführen)


    im Fahrzeug mitführen = z.B. ABE (kann man aber auch eintragen lassen)


    Immer von der Art der Abnahme abhängig.

    Kann ich leider bestätigen. Habe gestern alles eingetragen bekommen beim TÜV mit dem ganzen Zeug...


    Mir wurde auch unverzüglich und innerhalb von 14 Tagen explizit gesagt als ich den Prüfer auf die Thematik angesprochen habe. Hier in München und in Anbetracht meines 2,5 wöchigen Canadaurlaubs ab Mitte nächster Woche ist des eine absolute Gängelung. Für einen passenden Termin im mir nächsten Bürgerbüro muss ich normalerweise einen Monat warten, oder mich 3 Stunden reinsetzen mit Notfallnummer (wegen sowas ?!?!?). Durch Glück habe ich eh einen Termin für eine KFZ Ummeldung nächste Woche noch vor dem Urlaub, ich hoffe da kann ich des mit ner Packung Merci oder so dem Mitarbeiter antun, dass der mir schnell die Papiere neu macht...

  • Hatte heute zu diesem Thema ein erhellendes Gespräch beim TÜV Hanse in Hamburg.
    War zum Abnehmen meiner neuen Felgen und Distanzscheiben vorne, in Zusammenhang mit vorhandenem Fahrwerk. Zum einen hatte ich für die Felgen nur Festigkeitsgutachten, dann nur vorne 5mm Distanzscheiben (auch nicht im Gutachten vorgesehen) und dann in Kombi mit dem schon eingetragenenen Fahrwerk --> also Einzelabnahme.
    Die Felgen alleine wären schon eine Einzelabnahme geworden.


    Der Prüfer erklärte mir zum Abschluss, die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges mit der technischnen Abnahme erloschen, und darum muss ich unverzüglich beim Straßenverkehsamt die Änderungen in die Papiere eintragen lassen... Steht übrigens auch im Prüfbericht.


    Insofern ist, glaube ich, gar nicht das"unverzüglich" so wichtig (oder nur für den Strafzettel), sondern, das bis zum Ändern der Fahrzeugpapiere die Betriebserlaubnis erloschen ist. Und das ist halt kein Spaß mehr, und wäre bei einer Polizeikontrolle wohl teurer geworden.


    Bei einer regulären technischen Änderung anhand eines TÜV Gutachtens passend zum Fahrzeug, kann man die KFZ-Papiere bei Gelegenheit ändern lassen

  • Also, ich war jetzt endlich auch im Amt, nachdem ich vor fast 2 Monaten das ganze Brimborium habe abnehmen lassen beim TÜV (3.Juni).


    Ich musste keine Strafe zahlen, im Gegenteil, die meinten eher, ich wäre ja noch schnell da gewesen, ist ja alles 18 Monate gültig. Ich hatte auch schon einen Termin Anfang Juli (war von 13. Juni bis 02. Juli im Urlaub). Da hatte ich aber den Schein vergessen. Ja, wegen Finanzierung etc. muss man den Schein auch bei Änderungen "nur" im Brief dabei haben. Blabalabla, ja ist mein Fehler gewesen, habe mich auch geärgert, aber so ist des eben, was man nicht im Kopf hat, hat man in den Beinen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder an Benzingeld, weil in München die Stelle natürlich relativ Arsch weit weg ist von mir.


    Gut, im Endeffekt, was wollen Sie tun wenn

    Der Prüfer erklärte mir zum Abschluss, die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges mit der technischnen Abnahme erloschen, und darum muss ich unverzüglich beim Straßenverkehsamt die Änderungen in die Papiere eintragen lassen... Steht übrigens auch im Prüfbericht.

    Erloschen? - Ja, irgendwie ist es verständlich und irgendwie ist der deutsche Staat da lächerlich... Für Leute die mit ihrem Auto in die Arbeit fahren müssen ist das doch nur lächerlich, ach ja, ich nehme mir jetzt 2 Wochen einen Mietwagen, weil ich darf gerade mein Auto nicht fahren... 8o:lol::lol: Issss klaaar... Und sonst haben wir ja auch keine Probleme usw. ?!?