rechtliche Frage zu ner Anzahlung

  • Hi Leut,

    bin ja kein Rechtsverdreher aber vielleicht weiss ja einer von Euch bescheid.

    Gesetzt den Fall, man "reserviert" sich einen Gebrauchten, den man noch nicht gesehen hat per Email und vereinbart einen Termin in 3 Wochen zum Besichtigen eines KFZ, da das Auto recht weit weg ist. Vereinbart ist eine Anzahlung i.H. von EUR 300,-- Kaufpreis des Wagens gesamt 3600,--. Vereinbart ist, dass wenn das Auto nicht der Beschreibung entspricht, der Besitzer die Anzahlung komplett herausgibt.

    Gesetzt den Fall, man überlegt sich es am nächsten Tag doch anders und informiert darüber auch den Besitzer. Die Anzahlung ist per online aber schon raus. Hat man als Verkäufer Anspruch auf die Anzahlung oder muss man die zurückzahlen?