Geschwindigkeitsmessung durch hinterherfahren?

  • Zitat

    Original von flow
    Ich denke es geht eher um die Tatsache das man sich ungern übers Ohr hauen läßt, als um die 20 Euro.
    Denke nicht das hier einer wirklich wegen nem Zwanni zum Anwalt rennt ;)


    Das mit dem "übers Ohr hauen" sehe ich anders. Sofern man eine Quittung erhält, geht das Geld in den Staatssäckel und kommt somit uns allen zu Gute! :lol:


    Eine Quittung muss übrigens immer nummeriert sein (1 - 20), kommt von einem Abreißblock (5 € Schritte, bis maximal 35 €), und hat eine Seriennummer.
    Der Beamte muss unterschreiben und die Dienststelle muss erkennbar sein (Stempel oder handschriftlicher Eintrag).
    Die Farbe ist meistens rot - weiß. Bei den Bayern bin ich mir aber nicht sicher. Die lieben es ja gerne weiß - blau! :]
    Verlangt ein "Polizist" mehr, stimmt etwas nicht. Es sei denn, man ist Ausländer ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Dann dürfen echte Polizisten auch eine sogenannte Sicherheitsleitung nehmen. Der Betrag stammt entweder aus einer Mustertabelle bzw. wird vom Richter festgelegt.



    Zitat

    Original von lost-in-emotions
    Videobeweis muss es immer geben!


    hast du ne quittung bekommen? net das es einfach 2 typen waren, die dich abgerippt haben. :D


    Videobeweis ist nicht unbedingt erforderlich!



    Zitat

    Original von Micha B
    Hmmmmm.... und dann in einem öffentlichen Forum (wo sogar Polizeibeamte angemeldet sind) schreiben wie schnell du wirklich warst.... :roll:


    Nicht alle Rennleiter sind gleich! Sonst würden sie auch wohl keinen S-2000 fahren?!? :D



    Pakt mit dem Feind? Niemals! :twisted:


    Der Rechtsanwalt ist per se das schwächste Glied der Rechtspflege, er denkt bloß nur, dass er an erster Stelle stehen würde.