Habe mich nochmal kundig gemacht ... Verstehe ich das unten geschriebene richtig, dass beim "Stilllegen" in den Papieren nichts vermerkt wird und ich dann im Frühjahr entspannt wieder anmelden kann, ohne dass ich irgendwann einen neuen Schein ausstellen lassen muss?
Stilllegen ist nur dann der Fall, wenn der Wagen von der gleichen Person wieder angemeldet wird? Sorry, aber ich muss einfach mal dumm fragen, weil ich in einigen Wochen wohl wieder diesen schweren Gang zum Landratsamt machen muss ... und das letzte Mal habe ich "abgemeldet" und nicht stillgelegt 
Der Rest ist nachzulesen hier:
Folgende Änderungen ergeben sich zusätzlich für den Teil II der Zulassungsbescheinigung:
1. Bislang waren sechs, künftig sind nur noch zwei Zulassungseintragungen möglich. Deshalb erfordert jeweils der dritte Eintrag die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II.
2. Der Eintrag von Vermerken über Stilllegungen und Wiederinbetriebnahmen nach Stilllegung entfällt. Bei stillgelegten Fahrzeugen sind bei der Wiederinbetriebnahme bzw. Umschreibung die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II oder der bisherige Fahrzeugbrief sowie die Abmeldebescheinigung vorzulegen.