Micha B schrieb am Mon, 15 September 2003 15:56 |
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Wurde doch schon gesagt: je nach dem, obs draufsteht oder nicht. Nur wenn Urheberrechtgeschüctzt druntersteht, dann isses auch so. Ansonsten siehe Fachliteratur wegen "offensichtlich" und so....
Nicks Gesänge sind nur dann geschützt, wenn ER das so sieht. Oder wenn er urhebergeschütztes Material trällert. Vorausgesetzt man erkennt irgeneinen bekannten Titel, sonst läuft das unter dem Stichwort "Improvisationstheater mit Geräuschen".