| Rolli_1v3 schrieb am Wed, 14 December 2005 08:15 |
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Ich seh was. Ist ne Felge |
...ne schöne schwarze Felge.
Wo kommt die drauf
17 Zoll ![]()
| Rolli_1v3 schrieb am Wed, 14 December 2005 08:15 |
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Ich seh was. Ist ne Felge |
...ne schöne schwarze Felge.
Wo kommt die drauf
17 Zoll ![]()
ohne Worte ![]()
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wie schwer ist denn der Wagen ![]()
Load Index hört bei 100 auf, das sind 800 KG
danach kommen die Kettenfahrzeuge ![]()
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...der Streckenposten ist ja cool. Ich wäre erstmal Kotzen gegangen ![]()
| Lui schrieb am Sun, 11 December 2005 01:58 |
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Hmmm. Da ist ein Materialgutachten dabei!!!! Sieht eintragungsfähig aus. Bei Beschreibung steht mit Carbonhaube und bei Inhalt siehts schon wiedr anders aus!?!?!?! so long |
hört sich immer "Nett" an, wenn dabei steht mit Materialgutachten.
Bring aber garnix, weil da wird nur bestätigt, das Gfk Gfk ist ![]()
eine Eintragung ist praktisch unmöglich ![]()
Servus....
was genauer
( die sind meistens Rund und Schwarz mit nem Loch in der Mitte
)
schau mal http://www.reifendirekt.de
Uwe
@ Losti![]()
warum haste denn die Scheinwerferreiniger drann gelassen ![]()
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@ Juha
hast recht, war kein lekka Tag dabei ( seh ich genau so )
am Wochenende werd ich eine kleine Höhensonne kaufen und in die Garage stellen, das "S" ie meint, es ist bald wieder Sommer![]()
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..das komplette J,S Paket macht sexy und schön und
ARM ![]()
Tschibo ![]()
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noch nie so ne billige Police fürn "S" gefunden. Hab mich gleich
Versichert bei denen ( Kaffee krieg ich aber keinen....leider )
dahinter versteckt sich die Asstel ( Tochter Gothaer Vers.Gruppe )
Uwe
ist das das Dezemberfoto für den Kalender 2007 ![]()
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....wenn der Lack nur annähernd so "PORNO" aussieht wie es mein
Bildschirm darstellt.....dann jetzt schon MEGAGEILE FARBE
die zugespachtelten Übergänge schauen um Welten besser aus
Gruß aus Bayern
Uwe
Megagut, das ist aber echt krass, ich will nie in München mit so nem Teil in ein Parkhaus ![]()
| sharky schrieb am Sun, 04 December 2005 09:27 |
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Bis Baujahr 2001 Reissverschluss öffnen, nach hinten klappen und schön ergonomisch reinigen. Ab Baujahr 2002 dem kleinen Sohnemann vom Nachbarn ein fettes Trinkgeld in Aussicht stellen - natürlich nur mit vorangehender Absprache der Eltern |
da bin ich noch entfernt davon, ich habe noch nicht mal den Reiß-
verschluß gefunden
wird wohl zwei,drei Jahre dreckig bleiben, dann ist die Tochter alt genug zum Saubermachen ![]()
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jeppp...genau...ein geiles Desktop Picture
klasse gemacht
und ne perfekte Gewichtsverteilung 70 zu 30.........
leider sind die 70 % vorne auf der Achse ![]()
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der is nich schön, muß wohl innere Werte haben ![]()
| mirko_mallorca schrieb am Wed, 30 November 2005 21:47 | ||
Bitteschön "Eine gesetzliche Definition der Freisprecheinrichtung oder der technischen Erfordernisse an die Beschaffenheit der Freisprecheinrichtung existiert nicht. Das Bundesverkehrsministerium sieht absichtlich davon ab, nähere Einzelheiten, etwa zur technischen Beschaffenheit von Freisprecheinrichtungen, zu regeln. Eine solche Regelung der technischen Details unterbleibt, weil die technische Entwicklung so schnell voranschreitet, dass etwaige Regelungen zu technischen Details schnell veraltet wären. Außerdem wäre für eine Regelung der technischen Einzelheiten ein europaweites Mitteilungsverfahren notwendig gesesen, das zu einer Verzögerung des Inkrafttretens der Neuregelung geführt hätte. Es kann daher gegenwärtig nicht mit letzter Sicherheit beurteilt werden, wie eine Freisprecheinrichtung beschaffen sein muß, damit ein Verstoß gegen den neuen Absatz 1a des § 23 Straßenverkehrsordnung bei Telefonaten während der Fahrt ausgeschlossen ist. Auf Anfrage von mirko_mallorca teilte das Bundesverkehrsministerium aber mit, dass ein auch unter dem Handy-Verbot erlaubtes Telefonieren während der Fahrt nur vorliegen kann, wenn beide Hände während des Telefonierens für die Bedienung des Fahrzeugs freibleiben. Etwaige Bedienungen des Telefons müssen mit einer Hand erfolgen können, ohne dass das Telefon in der Hand gehalten werden muß. Unzulässig ist danach unter dem neuen Handy-Verbot grundsätzlich das Telefonieren während der Fahrt mit einer mobilen Freisprecheinrichtung, einem sogenannten "Head-Set". Bei einem Head-Set muß nämlich der Fahrer das Telefon für die Bedienung zunächst in der Hand halten, so dass er nicht beide Hände zum Fahren frei hat. Damit ein Verstoß gegen das Handy-Verbot nicht vorliegt, ist es erforderlich, dass das Telefon fest installiert ist und bei der Bedienung nicht in der Hand gehalten werden muß. Zulässig ist daher auch nach Inkrafttreten des Handy-Verbots das Telefonieren mittels Head-Set, wenn das Telefon fest installiert ist, z.B. in einer Halterung am Armaturenbrett, und alleine das Ohrteil des Head-Sets von dem Fahrer ans Ohr gebracht werden muß. Die nähere Abgrenzung der erlaubten Telefonate bzw. Freisprecheinrichtungen wird der Praxis überlassen." Noch Fragen?? |
Ist ja interessant....dann ist das wohl eine ![]()
eine vernünftige Werkstatt sollte das aber locker lokalisieren
können. ( Werkstatt wechseln )
z.B. kann man mal auf der Hebebühne fahren
Gummigeruch kann schon sein, könnte auch von der Achsmanschette oder Gummilagern kommen ( nix ist unmöglich )
Aber da würde ich nicht lange das Forum befragen, sondern zu einer
fachkundigen Werkstatt gehen.
Uwe
....wie ist eigentlich die Definition der StVo für Freisprecheinrichtungen im Auto
ist so ein Hörer eine Freisprecheinrichtung ( keiner kann so ein
Teil besser zwischen Schulter und Ohr halten wie ich ) ![]()
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Gruppenkauf oderrrrrrrrr
einen schwarzen Telefonhörer auf der Mittelkonsole, so wie früher
C-Netz ![]()
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