Beiträge von UK 45

    FlowBizkit schrieb am Wed, 02 November 2005 22:05

    Hi Leute,

    also ich habe detailierte Daten vorliegen (Test des '99 Modells), dass die von Honda angegeben Literleistung des S2K Aggregats nicht korrekt ist, die 240 PS werden nicht erreicht! Messung ergab minus 5% !!!
    Wo sich mir jetzt die Frage stellt wieso fast jeder S mehr Leistung hat als angegeben, auch diejenigen welche kein Tuning gemacht haben...
    Gruß




    Wir haben die Dinger alle gut eingefahren VeryVeryVeryLaughing

    FlowBizkit

    240 PS erreichen ( fast ) alle. Es sind ja nicht alle S hier
    im Forum nur an einem Dynoday gemessen worden. Sondern jedes
    Jahr aufs Neue, mir verschiedenen Temp. und Luftfeuchtigkeiten.

    ...und nicht nur auf einem Prüfstand. ( sind die Daten doch nicht soooo verläßlich Wink )

    Uwe

    baut denn Mercedes überhaupt seine Getriebe noch selber Question

    Soweit mir bekannt schon seit einigen Jahren nicht mehr.... Confused


    Deswegen ist es doch eh egal welches Auto man fährt

    ..meistens ist es wohl das Sondermodell BOSCH E 500 AEG Very Happy

    Ist ein Radweg vorhanden, müssen Radler ihn benutzen.( Punkt ) Sind zwei Radwege an einer Straße, dann natürlich den in der richtigen Richtung.

    Ist ein Radweg bzw. Gehweg vorhanden, kommt es auf die Beschilderung an.


    Das mit den "auf der Straße fahren" ist so eine Sch**ß Sucht
    von den Rennradfahrern. Die glauben echt, das es für sie extra
    Regeln gibt....


    Nachtrag:Benutzungspflicht von Radwegen


    1. Für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot, das heißt, dass sie möglichst weit rechts fahren müssen. Bei mehreren Fahrstreifen dürfen Radfahrer nur den rechten benutzen.


    2. Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren. Bei mindestens 15 Personen dürfen Radfahrer im "geschlossenen Verband", also zu zweit nebeneinander fahren. Allerdings muss dieser erkennbar sein, das heißt, dass die Abstände zum Vorausfahrenden nicht zu groß sein dürfen.


    3. Das Befahren des Gehweges ist grundsätzlich nur Kindern bis zum Alter von 10 Jahren erlaubt. Kinder im Alter von bis zu 8 Jahren müssen den Gehweg benutzen, mit 9 oder 10 Jahren ist es ihnen freigestellt. Fußgänger haben immer Vorrang. Durch ein Zusatzschild "Radfahrer frei" kann der Gehweg jedoch für alle Radfahrer freigegeben werden.


    4. Radfahrer müssen einen durch Schilder für Fahrradfahrer gekennzeichneten Weg benutzen. Benutzungspflichtige Radwege sind durch die Verkehrszeichen "Radweg" (Z 237), "gemeinsamer Rad- und Fußweg" (Z 240) oder durch "getrennter Rad- und Fußweg" (Z 241) gekennzeichnet. Bei dem gemeinsamen Rad- und Fußweg muss auf Fußgänger Rücksicht genommen werden. (Siehe hierzu auch den Punkt "Verkehrszeichen für Radfahrer" auf der rechten Seite).
    Ist ein Radweg auf der rechten Seite nicht durch Verkehrszeichen ausgeschildert, darf der Radweg benutzt werden, muss aber nicht. Ein Radweg auf der linken Straßenseite darf nur befahren werden, wenn er auch in dieser Richtung durch eines der oben genannten Verkehrszeichen beschildert ist.
    Straßen dürfen von Radfahrern in Ausnahmesituationen befahren werden, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg zum Beispiel zugeschneit oder zugeparkt ist.


    5. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Fahrradfahrer die Straße benutzen. Der rechte Seitenstreifen darf, muss aber nicht benutzt werden, wenn keine Radwege vorhanden sind und niemand behindert wird.


    6. Durch ein Schild gekennzeichnete Fahrradstraßen (Z 244) dürfen nur von Radfahrern benutzt werden. Das Verbot für andere Verkehrsteilnehmer kann durch ein Zusatzschild aufgehoben werden. (Siehe auch Punkt "Verkehrszeichen für Radfahrer" auf der rechten Seite.)

    7. Der rechte Seitenstreifen darf nur dann von Radfahrern benutzt werden, wenn kein Radweg vorhanden ist und Fußgänger nicht behindert werden.

    8. Bei einem Schutzstreifen handelt es sich nicht um einen Radweg, sondern um eine Markierung am rechten Fahrbahnrand (unterbrochene Linie). Radfahrer müssen diesen Schutzstreifen benutzen. (Das ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot: Punkt 1).
    Andere Fahrzeuge dürfen diese Markierung nur "bei Bedarf" überfahrfen, z. B. zum Ausweichen bei Gegenverkehr oder auf Grund von Hindernissen. Radfahrer dürfen dabei jedoch nicht gefährdet werden.

    9. Mit dem Fahrrad darf, wie bei allen anderen Verkehrsmitteln auch, nur links überholt werden. Einzuhalten ist ein ausreichender Seitenabstand von mindestens 1,50 m zwischen Kfz und Rad. Rechts überholt werden darf nur, wenn auf dem rechten Fahrstreifen eine Fahrzeugschlange steht und genug Platz zum Überholen vorhanden ist.

    10. Das Abbiegen muss deutlich mit Handzeichen angekündigt werden. Vor dem Rechtsabbiegen muss man sich möglichst weit rechts einordnen. Beim Linksabbiegen muss man sich zur Fahrbahnmitte einordnen oder man überquert die Kreuzung vom Fahrbahnrand aus und biegt dann erst ab. Abbiegespuren für Fahrräder müssen von ihnen genutzt werden.

    11. Für Fahrradfahrer gelten die Ampeln der Autos, es sei denn, es gibt spezielle Radfahrerampeln mit einem Fahrradsymbol. Wenn ein Radweg über eine Fußgängerampel führt, ist dieser Vorschrift zu leisten.

    12. Einbahnstraßen (Z 220 und Z 267) können für Radfahrer durch ein Zusatzschild in beide Richtungen freigegeben werden. (Siehe auch Punkt "Verkehrszeichen für Radfahrer" auf der rechten Seite.)

    13. Das Benutzen eines Mobiltelefons während des Radfahrens kann mit einem Bußgeld von 15 Euro bestraft werden. Besser ist es deshalb, kurz am Wegesrand anzuhalten. Vieltelefonierer können auch eine Freisprechanlage am Rad anbringen.

    14. Bei Alkoholisierung kann sich der Radfahrer wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) strafbar machen.

    15. Ein Fahrrad muss immer verkehrstauglich ausgestattet sein. Fehlendes Licht bei Dunkelheit kann mit Geldbuße geahndet werden. Zur Verkehrstauglichkeit gehören funktionierende Lampen vorne und hinten, weiße Reflektoren vorn und rote hinten, zwei gelbe Reflektoren in den Speichen eines jeden Rades und zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen.

    16. Im Dunkeln oder in der Herbst- und Winterzeit ist funktionelle Kleidung mit Reflektorstreifen ratsam.

    17. Schutzbrillen verhindern Reizungen, Austrocknung und Entzündungen der Bindehaut, die durch Wind verursacht werden können. Außerdem wird durch das Tragen verhindert, dass Insekten ins Auge fliegen.

    18. Empfehlenswert ist das Tragen eines Helmes zur eigenen Sicherheit.

    19. Fahrradhandschuhe schützen nicht nur vor Kälte, sondern auch vor Hautabschürfungen bei Stürzen.


    P.S. ich fahre auch gern und viel Bike Very HappyVery HappyVery Happy

    also irgendetwas stimmt nicht. Wenn du viele Pässe fährst, dann hättest du in den Kehren am äußeren Reifen außen einen hohen
    Verschleiß. Selbst wenn das mit dem Anbremsen stimmt, würde sich
    dann nicht auch ein gleichmäßiger Verschleiß einstellen... Question


    Ich fahr ja auch nicht gerade ziemperlich, aber vom Bremsen habe
    ich keine Reifen, die sich innen abfahren Cool

    Megarespekt vor der Arbeit ShockedShockedShockedShockedShocked


    wärs mag, wird beigeistert sein SmileSmileSmile


    Ich glaube nicht, das es eine Rolle spielt, wo die NOS-Flasche
    sitzt. Optik ist alles. Und der Wagen fährt sicher nicht mehr auf eigener Achse Wink

    ...einen Versuch ist es wert, möglich ist es auch


    Warum hast du innen so viel weniger Profil Question Da würde ich
    nächstes Jahr mal die Achse vermessen lassen. In der Regel, bei
    Honda "normal" Einstellung fährst du außen eher ein wenig mehr ab
    als innen.

    Bei mir persöhnlich sind die vorderen, egal welche Reifenmarke,
    durchgehend gleich abgefahren.

    Standardproblem ist eher, zuviel oder zuwenig Luftdruck...ergo
    in der Mitte "blank" oder außen und innen " blank"

    Uwe

    ne...11000 km wären zu wenig

    du solltest mal eher öfter "voll" in die Eisen steigen.


    Aber Ernsthaft: Bremse wirklich ein,zweimal in den ABS-Regelbereich. Oft ist das Quitschen dann weg, wenn nicht, dann
    fetten ( aber nur die Rückseite der Beläge) Wink

    liberation schrieb am Thu, 27 October 2005 09:57

    Also wenn du den ersten Gang brauchst bist du definitiv zu langsam:)
    Den ersten braucht man nur zum anfahren und einparken...




    In Hannover gibbet es eindeutig zu wenig Pässe Wink ....

    In der Schweiz gibt es da ein paar wenige Kurven Very Happy, da passt der erste Gang perfekt Twisted Evil