.......................Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen.
.................Der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig. Bei der Bodenfreiheitsänderung sind Rundungsfehler möglich, die jedoch maximal 1mm betragen, also unerheblich sind.
Der Abrollumfang kann je nach Reifenhersteller Variieren bis zu 1,5% mehr oder 2,5% weniger.
Der Abrollumfang eines Reifens ist dann wichtig wenn die Felgenbreiten auf Vorder- und Hinterachse unterschiedlich breit sind, so daß unterschiedliche Reifendimensionen verwendet werden müssen und das Fahrzeug mit ABS oder ASR ausgerüstet ist. Der Abrollumfang darf dann zwischen Vorder- und Hinterrädern max +/- 1,5% betragen, da sonst eine einwandfreie Funktion des ABS und ASR nicht mehr gewährleistet ist.


