Das hab ich mir auch schon fast gedacht.
Ist echt ein Witz, da sind die Federn für nen S2000 mit " TÜV Teilegutachten" und da steht doch tatsächlich in diesem Gutachten im 15. und letzten Punkt das dieses Federn bei Fahrzeugen mit Leuchtweitenrgulierung nicht eingebaut werden dürfen!
Das Gutachten ist das Papier nicht Wert auf dem es gedruckt wurde!