Beiträge von MB 23

    Zitat

    Original von Thomas_S2K
    thema "verdient" nochmal kurz: was war eigentlich das geilste spiel spaniens ... also GEIL :twisted: ... welches bitte?

    ich höre? ;):o

    besides finde ich das urteil "verdient" und "quentchen glück" ziemlich konträr ;) ...

    Er hat verdient geschrieben, deine Frage bezieht sich auf GEIL oder schön gespielt. IMHO nicht das gleiche, sonst wäre Fußball ein Sport bei dem es Wertungsrichter gibt ;)

    Aber am schönsten, geilsten, begeistersten hat Deutschland gespielt in meinen Augen. Mit Wertungsrichter wären wir also klar Weltmeister geworden.

    In Özil sehe ich auch keinen Vollstrecker. Der ist eher wie Iniesta. Lieber doch noch mal abspielen, selbst wenn man selber schon einen Meter vorm Tor steht. Nur wenn es gar nicht anders geht, schießen die dann selber und Özil auch gerne mal vorbei.

    Hatte ja geschrieben, dass ich im Vorfeld nicht wusste, wem ich die Daumen drücken sollte. Das hatte sich nach dem Holzhackerstil der Holländer dann schnell geklärt. So sollte man IMHO nicht Weltmeister werden, also freue ich mich, dass es Spanien geworden ist. Wobei fand, dasss wir, die Zuschauer, nach diesem Spiel durchaus als Ausgleich ein Elfmeterschießen verdient gehabt hätten.

    IMHO ist ausgeschlossen, dass die Holländer so spielen werden wie sie können wenn sie Platz haben bzw. ausgeschlossen, dass die Spanier das zulassen. Ich erwarte eher, dass es mindestens in der ersten Halbzeit ähnlich wird wie bei Holland gegen die Urus in der ersten Halbzeit.

    Zitat

    Original von julia_wien
    ...

    der wendekreis ist natürlich etwas anders als beim s,aber dennoch ok für die fahrzeug-dimensionierung.

    Ich konnte mir gar nicht vorstellen, dass der Evo so viel größer sein soll. Für mich gehen die in der Welt der Dickschiffe auch als kompakt durch. Hab's gerade mal nachgeschaut und der Evo ist in der Tat 35cm länger als der S. Hätte ich nicht gedacht. In der Breite sind es nur 2cm.

    Die deutschen sind sicherlich nicht über sich hinausgewachsen, aber richtig schlecht waren sie IMHO auch nicht. Eine Leistung wie gegen Argentinien reicht gegen die Spanier einfach nicht aus. Leider haben die gestern gezeigt was sie wirklich drauf haben, in den Spielen davor blitzte das in meinen Augen nur immer mal wieder auf. Gestern waren sie einfach beeindruckend gut, insbesondere in der Defensive und der Kontrolle des Mittelfelds. Nach vorne waren sie auch nicht überragend deshalb halt auch nur 1:0.

    Meine Stimmung ist komischerweise auch gar nicht so runtergezogen davon, weil die Niederlage verdient war. Wäre was ganz anderes gewesen, wenn die Deutschen unglücklich verloren hätten.

    Bin noch nicht sicher für wen ich jetzt am Sonntag sein soll. Eigentlich Holland weil mein ältester Freund Halb-Holländer ist, aber nach der Leistung gestern würde ich es Spanien auch gönnen.

    Wenn ich dich richtig verstehe, gehtst du davon aus, dass jemand (das Management?) BP mit Absicht in die Insolvenz gehen lassen will?

    Wenn das richtig ist, verstehe ich deinen Punkt immer noch nicht. Es ist doch in der Tat so, dass BP vor diesem Unfall oder ohne diesen Unfall weit über 100 Mrd. USD Wert war/wäre. Keiner der Beteiligten auf Seiten BP kann daher ein Interesse haben BP in die Insolvenz zu treiben, da die Substanz des Unternehmens eben locker ausreichen wird um 30 Mrd., 40 Mrd. oder auch 50 Mrd. USD Schaden über mehrere Jahre zu begleichen. Die Überreaktion der Kapitalmärkte kann nur vieleicht trotzdem dazu führen, dass der Schaden für das Unternehmen viel größer wird als der eigentliche Schaden aus dem Unfall.

    Wenn das Loch mal zu ist, werden die Rechtsstreitigkeiten wahrscheinlich losgehen und die moralische Diskussion die damit einhergehen wird, kann ich ja noch verstehen, auch wenn ich sagen würde, dass die Gerichte dafür da sind, aber bei dem Punkt mit der Insolvenz komme ich nicht mit.

    Was meinst du jetzt mit drücken? Wenn die Gesellschaft abgewickelt werden muss deswegen ist das doch wie die Todesstrafe für die Gesellschaft. Da klingt mir das Wort drücken zu sehr nach erfolgreich die Verwantwortung vermeiden. Eine Abwicklung würde doch bedeuten, dass die Aktionäre als Eigentümer die Verantwortung übernehmen, in dem sie nichts mehr bekommen und das gesamte Vermögen zur Begleichung der Verbindlichkeiten eingesetzt wird.

    P.S. Was das Loch angeht sind wir einer Meinung, wäre schön, wenn die das endlich mal zu bekommen würden

    zu 1.) hätte gedacht, dass man das in der Mediathek von ARD/ZDF runterladen können müsste. Ist aber scheinbar nicht so. Dort habe ich nur kurze Zusammenfasssungen gefunden. Grundsätzlich bieten die einen Mitschnittservice. Wobei ich nicht weiß, ob das auch für Fußball funktioniert, habe mir damals zu Video Zeiten mal einen Spielfilm besorgt. Nur so als Idee, falls du hier nicht weiterkommst.

    zu 2.) in dem Fall solltest du schon Ansprüche haben. Da ich es auswendig auch nicht mehr weiß, habe ich kurz gegoogelt und das hier gefunden. Vielleicht hilft es dir weiter, vielleicht kommt ja auch noch eine spezifische Antwort von jemanden der sich besser auskennet als.

    Jedoch haben Verbraucher selbstverständlich auch als Flugpassagiere Rechte gegenüber dem Luftfahrtunternehmen. Tritt der Verbraucher den Flug innerhalb der EU an und überschreitet Ländergrenzen, gelten die EU-Verordnung über Ausgleich und Unterstützungsleistungen für Fluggäste und das Übereinkommen von Montreal.
    1. VERSPÄTUNG
    Verspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die rechtlichen Schwierigkeiten beginnen jedoch schon mit dem Begriff der Verspätung. Auf der einen Seite fordern die meisten Airlines von ihren Kunden in ihren Geschäftsbedingungen absolute Pünktlichkeit am Check-In-Schalter. Taucht der Fluggast später als 30 Minuten vor Abflug auf und verspätet sich nur um Minuten, soll sein Beförderungsanspruch nach dem Willen der Fluggesellschaften ersatzlos untergehen. Verspätet sich dagegen der Flug oder fällt dieser gar komplett aus, sollen die Folgen nach Ansicht der Airlines nicht so drastisch ausfallen. Einige Fluggesellschaften meinen, eine Verspätung läge im Verhältnis zur Annullierung auch noch bei erheblicher Verzögerung vor. Hintergrund der Argumentation der Fluggesellschaften ist, dass die rechtlichen Folgen der Verspätung eines Fluges im Vergleich zur Annulierung für die Airlines häufig günstiger sind.

    Zunächst ist eine rechtlich relevante Verspätung eine Verzögerung der Abflugszeit um mindestens zwei Stunden. Welche Pflichten die Luftfahrtunternehmen im Falle der Verspätung eines Fluges treffen, hängt von der Länge der Flugstrecke und der Verspätung selbst ab. Eine relevante Verspätung ist eine Verzögerung des Abfluges um mehr als zwei Stunden (bei einer Strecke bis 1.500 Kilometern), drei Stunden (bei einer Strecke bis 3.500 Kilometer) oder vier Stunden (bei einer Strecke ab 3.501 Kilometern). Grundsätzlich hat der Verbraucher als Fluggast in jedem Fall Anrecht auf ausreichende Verpflegung einschließlich einer Mahlzeit, ausreichend Getränke und Erfrischungen, Telefongespräche sowie E-Mail- und Faxzugang, wenn der Flug verspätet ist. Welche weiteren Rechte Flugpassagiere im konkreten Fall geltend machen können und wie diese Rechte gegenüber der Airline durchzusetzen sind, sollten verständige Fachleute im Einzelfall überprüfen. Sie können sich jederzeit an die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl aus Münster wenden. Rechtsanwalt Jan Bartholl berät Sie kompetent, persönlich und unkompliziert.

    Ab einer Verspätung von über fünf Stunden, kann der Fluggast vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Flugpreises verlangen. Die Erstattung des Flugpreises umfasst zunächst grundsätzlich die Summe, die für den nicht angetretenen bzw. nicht in Anspruch genommenen Flugabschnitt gezahlt wurde. Unter bestimmten Umständen hat der Fluggast auch einen Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Flugpreises. Dies wird dann der Fall sein, wenn die ursprünglich geplante Flugreise auf Grund der Verspätung zwecklos geworden ist.

    Ist der Flug oder der Weiterflug erst am nächsten Tag möglich, hat die Fluggesellschaft für eine angemessene Unterkunft zu sorgen. Sie muss Flugpassagieren zusätzlich sämtliche Kosten für Hin- und Rückfahrt zum Hotel und zum Flughafen und sonstige notwendige Aufwendungen erstatten. Flugpassagiere unterschätzen häufig ihre rechtliche Position und die vielfältigen Möglichkeiten oder sind sich ihrer Ansprüche und Rechte nicht bewusst.

    Passagiere haben darüber hinaus ein Recht auf Information. Die Fluggesellschaft ist Fluggästen gegenüber verpflichtet, diese ausreichend über die Gründe und den Umfang der Verspätung oder Annullierung des Fluges zu informieren. In der Praxis teilen die Fluggesellschaften häufig lediglich einseitige und lückenhafte Informationen mit. Die Airlines haben ein Interesse daran, Forderungen zu vermeiden und Ersatzansprüche gering zu halten.

    Zusätzlich zu den genannten Pflichten, hat die Fluggesellschaft bei einer Verspätung entsprechend ihrer Haftung grundsätzlich alle Kosten zu tragen, die durch die Verspätung ausgelöst wurden. Die Haftungshöchstgrenze liegt im Rahmen dieser Schadensfälle bei ca. EUR 4.900,00. Dies gilt nicht, wenn die Airline sich entlasten und nachweisen kann, dass die Verspätung nicht verschuldet war. Häufig berufen sich die Airlines bei Problemen auf “außerordentliche Umstände”, “unvorhersehbare technische Defekte” oder “höhere Gewalt”, die sie nicht zu vertreten hätten. Das ist in vielen Fällen jedoch nicht mehr als ein Vorwand und der Versuch, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Fluggäste und Reisende sollten sich an den gesetzlichen Fluggastrechten orientieren und diese gegenüber der Airline konsequent einfordern.

    Auch wenn eine Annullierung, eine Überbuchung des Fluges oder eine Verspätung ärgerlich sind, sollte nicht leichtfertig der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden oder Abhilfe eigenmächtig ohne Rücksprache mit der Airline erfolgen. Fluggäste sollten sich zunächst über die Sachlage informieren und die Flugpassagierrechte im Einzelfall prüfen. Wegen der ungenauen Vorgaben durch die EU-Kommission in der EU-Verordnung bestehen zahlreiche Probleme in der Praxis. Daher sollte die Vorgehensweise in jedem Einzelfall genauestens überprüft werden, bevor unbedachte und voreilige Aktionen vorgenommen werden.
    2. ANNULIERUNG
    Ist der Flug gestrichen und abgesagt worden, haben Fluggäste einen Anspruch auf Ausgleich des gezahlten Ticketpreises zuzüglich aller Aufwendungen und entstandener Kosten. Die pauschalen Summen, die für den Ausgleich vorgesehen sind, unterscheiden sich je nach Länge der Flugstrecke und Umfang der Verspätung.

    Der Fluggast kann sich entweder den Flugticketpreis erstatten lassen und einen kostenfreien Rücktransport zum Abflugsort verlangen. Der Passagier kann ebenso eine Ersatzbeförderung zum geplanten Flugziel verlangen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass die Kosten so gering wie möglich gehalten werden müssen. Das bedeutet, dass die Ausgaben für einen Flugersatz und eine andere Beförderungsmöglichkeit in angemessenem Verhältnis zu den Kosten des Flugtickets und des sonstigen Schadens stehen müssen. Welche anderweitigen Beförderungsmöglichkeiten bestehen und wieweit diese angemessen sind, kann nach genauer Prüfung der Sachlage im Einzelfall beurteilt werden.

    Befördert die Fluggesellschaft den Fluggast nicht gemäß des ursprünglich gebuchten Fluges, steht dem Fluggast ein pauschalierter Ausgleich zu, der wie folgt gestaffelt ist: Bei Flügen unter 1.500 Kilometern Entfernung hat die Airline 250,00 Euro zu zahlen. Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern Entfernung sind 400,00 Euro und bei Flügen über 3.500 Kilometern außerhalb der EU-Grenzen 600,00 Euro zu zahlen.
    Zusätzlich zu den genannten Pflichten, hat die Fluggesellschaft bei einer Annullierung grundsätzlich die Kosten zu tragen, die durch die Flugabsage ausgelöst wurden. Die Haftungshöchstgrenze liegt bei diesen Schadensfällen bei ca. EUR 4.800,00.
    3. ÜBERBUCHUNG
    Häufig bieten die Fluggesellschaften im Falle der Überbuchung eine gesondert zu vereinbarende Entschädigungsleistung- meist in Form eines Gutscheins- an, wenn der Fluggast zustimmt auf einen anderen Flug umgebucht zu werden.

    Ansonsten gelten im Falle der Überbuchung eines Fluges die Grundsätze der Annulierung entsprechend.
    4. GEPÄCKSCHADEN
    Ist bei dem Flug Gepäck zerstört, verloren gegangen oder beschädigt worden, hat die Fluggesellschaft die ausgelösten Kosten grundsätzlich zu ersetzen. Die Haftungshöchstgrenze liegt bei diesen Schadensfällen bei ca. EUR 1.200,00.
    Im Falle der Annullierung, Überbuchung oder Verspätung eines Fluges oder bei Gepäckschäden sind Ihnen die Fluggesellschaften zum Schadensersatz und zum Ersatz angefallener Aufwendungen verpflichtet. Im Einzelfall können die Forderungen höher als angenommen sein. Zudem können die Kosten für einen Rechtsanwalt ebenso Aufwendungen darstellen, welche im Einzelfall erstattet werden müssen. Verständige Ansprechpartner werden Ihnen im Einzelfall weiterhelfen. Als persönlicher Ansprechpartner prüft Rechtsanwalt Jan Bartholl aus Münster mit Ihnen gemeinsam mögliche Ansprüche. Kontaktieren Sie uns einfach und erkundigen Sie sich über unsere Beratungsangebote.
    5. STORNIERUNG/ RÜCKTRITT
    a. STORNIERUNG durch die Fluggesellschaft
    Die Stornierung eines Fluges durch die Airline ist rechtlich eine Annullierung des Fluges. Hier gelten die Grundsätze, die oben zur Flugannullierung genannt wurden.

    b. STORNIERUNG durch den Fluggast
    Wenn der Fluggast den Flug vor Flugantritt storniert oder aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen kann oder nicht antritt, kann die Airline zunächst grundsätzlich Stornokosten verlangen. Diese pauschalierten Entschädigungsforderungen beziehen sich jedoch lediglich auf den reinen Flugpreis. Die “Stornogebühren” dürfen sich nicht auf personenbezogene Kosten aus der Flugbuchung beziehen, wie sie Steuern und Gebühren als Passagierentgelte darstellen. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet Steuern und Gebühren zu erstatten. Das bedeutet, dass die von zuvor bezahlten Steuern und Gebühren, insbesondere Flughafengebühren, nur anfallen, wenn der Fluggast den Flug auch tatsächlich antritt.

    Das was MR2-S2000 geschrieben hat, hätte ich auch geantwortet, deshalb hat mich gewundert, dass Filipe was beim ADAC gefunden hat, was dem widersprechen soll. Ich habe mir den ADAC link jetzt durchgelesen und finde damit meine ursprüngliche Meinung eigentlich bestätigt. Garantie wird gerne verkauft, muss aber sonst nicht gegeben werden und wird von den Händlern auch nicht gegeben. Gewährleistung muss gegeben werden (das ist aber nicht das gleiche wie eine Garantie) und zwar bei Gebrauchtwagen für 1 Jahr und schon nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, so dass es nach 6 Monaten schwer wird für den Kunden.

    Filipe: welche Stelle meintest du, als du geschrieben hast, das da was anderes steht?

    98Olli: bist du sicher, dass jeder Schaden (außer Verschleißteilen) bei einem Gebrauchtwagen in den erste 6 Monaten unter die Gewährleistung fällt? Ich habe irgendwie im Kopf, dass es da durchaus auch noch auf das Alter, km Leistung, Zustand und Preis ankommt, ob ein Schaden erwartbar war oder einen Mangel darstellt, der im Rahmen der Gewährleistung behoben werden muss. Bin aber nicht sicher und habe jetzt auch (noch) nicht weiter recherchiert.

    Inhaltlich kann ich leider nichts zum diesem Thema beitragen, aber als einer der normalerweise stilllen, aber dennoch interessierten Mitleser habe ich jetzt trotzdem das Gefühl mich äußern zu müssen.

    Bernd hat aus meinen Augen versucht eine interessante technische Diskussion zu führen und erklärt Zusammenhänge so, dass ich sie verstehen kann oder zumindest Ansätze hätte, um es mit mehr zeitlichem Engagement durchdenken zu können. Feiny schreibt in diesem thread eher z.B. "...ist es ja nun mal Fakt und allgemein bekannt...". Das das nicht produktiv ist, hat IMHO nichts mit einer Empfindlichkeit von Bernd zu tun.

    just my 2 cents
    Mario

    Zitat

    Original von Integra

    Es ist nur ein Spiel.

    Dazu fällt mir ein Zitat ein, allerdings bekomme ich es nur noch so halb zusammen. Soll von einem früheren englischen Spieler oder Trainer sein.

    "Es gibt Leute die sagen, dass es beim Fußballl um Leben und Tot geht. Dabei ist es viel wichtiger" :lol: :lol: :lol:

    P.S. Integra: Happy Birthday :)

    Ich sehe den Sieg der Mexikaner auch als verdient an. Die Franzosen waren grottenschlecht. Hat mich an die Brasilianer in 2006 erinnert. Tolle Einzelspieler aber trotzdem ganz schlechte Leistung als Mannschaft.

    911'er von der Stange wäre bestimmt die klügere Wahl gewesen. Aber ein TV Format wäre daraus bestimmt nicht geworden. Was hätten die denn dann senden solllen. Wir haben einen 911'er Rennwagen fertig gekauft und freuen uns, dass er perfekt funktioniert? Der Exot und die Umbauten gehörten einfach dazu. Pech oder Unvermögen, dass sie den dann nicht zum Laufen gebracht haben.

    Mich beeindruckt der optisch zumindest auf den Bildern nicht so. Liegt vielleicht daran, dass ich bei Alfa auch höhere Ansprüche stelle, denn das können sie ja normalerweise. Ist jetzt auch nicht hässlich, aber schön finde ich ihn auch nicht. Naja, vielleicht in natura besser als auf den Fotos.