Zitat
Original von Peter64
http://www.nuerburgring.de/fileadmin/2008…hrten_2008.pdft
Letztendlich gilt die STVO, somit Landstrasse und somit Tempo 100. Ich denke alles was drüber gefahren wird wird gedulet (vom Besitzer) ist aber grundsätzlich nicht erlaubt (oder stehen am der langen Graden oben Schilder das das ne Autobahn ist?)
Es gilt die STVO aber das Tempo ist nicht 100. Hier ein Einzug aus §3 der STVO und damit gilt freie Fahrt mit 130 Richtgeschwindigkeit.
"für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. "
Ich bin auch der Meinung, dass Tourifahrten und DSK abgedeckt sein sollten, auch man intuitiv auch zu einer anderen Auffassung kommen könnte. Aber wo will man da die Grenze ziehen? Auf der Landstraße sind viele auf Touren auch nicht zum Blümchenpflücken unterwegs. Rennen und Trainings zu Rennen sind berechtigterweise ausgenommen, aber Tourifahrten sind halt keine Rennen. Auf der Nordschleife gibt es ja sogar Stellen mit ganz normalen Tempolimits!