oliver_f schrieb am Thu, 20 October 2005 15:47 |
Es bleibt wie gehabt. Sondereinträge werden sofern sie nicht auf die 1. Seite Passen (ca. 380 Zeichen im Absatz 22) auf Zusatzseiten (je max. 2000 Zeichen) gedruckt und abgestempelt.
Das einzig wirklich Kritische ist, das die Eintragungen nicht mehr im Brief eingetragen werden. Und das könnte später mal komplikationen ergeben (z.B. Umzug mit abgemeldeten KFZ denn die haben die Daten dann nicht vorrätig).
Drum immer die TÜV-Papiere zu der Eintragung gut aufheben!!!
Oliver
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So wie Oliver das sagt wurde mir das heute morgen beim Tüv auch erklärt. Dort wurde mir das von einem Prüfer, wie auch einer Sachbearbeiterin so beschrieben:
Wird der alte Brief und Schein eingezogen, dann werden die Daten über Sondereintragungen, und zwar alle, die im Brief bzw. Schein stehen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernommen (auch Felgen).
Drängt sich die Frage auf wie das kontrolliert werden sollte wenn die Felgen in den Sondereintragungsfeldern nicht übernommen würden. Z.B. wenn man eine nicht serienmäßige Sommerkombi fährt und eine nicht serienmäßige Winterkombi ???
Wie soll denn ein Streckenposten, Tüvler bei einer Kontrolle checken ob die Felgen zugelassen sind ??
*Edit* hab da gerade nochmal angerufen und ja "Sonderfelgen und Reifengrößen" die von der Serie abweichen MÜSSEN in die Zulassungbescheinigung Teil 1 unter Sondereintragungen eingetragen werden !!!
*Edit2* Auch mein tel. Nachfragen bei der für mich zuständigen Zulassungsstelle ergab das Felgen-Reifenkombis, die von der Serie abweichen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernommen werden, insofern sie im alten Brief unter Sondereintragungen stehen !!!
In die Zulassungbescheinigung Teil 2, die den alten Brief ersetzt kommt nix mehr rein.
Was sich ändert ist, das die Zulassungbescheinigung Teil 1 nicht mehr so wie das früher der alte Schein eingezogen wird. Auch nicht bei einer vorübergehenden Stillegung war die Aussage. Die bisher übliche Abmeldebescheinigung für Fahrzeuge, die vorübergehend oder endgültig stillgelegt wurden, entfällt. Dafür wird auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1, die man dann nach der Abmeldung zurück erhält, eine Eintragung durch die Behörde vorgenommen. Sollte man die Zulassungbescheinigung Teil 1 sprich den neuen Schein mal verlieren, so stehen die Daten im Computer der Zulassungstelle und können jederzeit erneut abgerufen werden. Die Eintragungsdaten bleiben also erhalten.
Ich hoffe die haben recht .
Den alten Brief werd ich allein aus sentimentalen Gründen aber auch behalten .