Das ist ja echt ein ärgerliches Erlebnis !
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Laut dem Tarifbuch der "ADVO CARD" (Rechtschutzversicherer) aus ´06, entstehen bei einem durchnittlichen Bußgeldverfahren Kosten in Höhe von 690,- € (in der Regel).
Ansonsten richten sich die Anwaltskosten immer an dem Streitwert.
Ich weis von etlichen Kunden das mann mit dem Anwalt auch über seine Kosten "Reden" kann.
Egal wie, es ist eine Schweinerei von deinem Anwalt, dir im Nachhinein einen ganz anderen Betrag in Rechnung zu stellen obwohl es schon klar besprochen wurde!
(So hat er SICH aber auch auf Dauer geschadet)
Gruß,
Marko



