@sigi74
Das gesamtgutachten umfaßt alle betriebszustände und die vorgenommenen änderungen wie fahrwerk,felgen reifen, radabdeckung usw.
anschließend wird ein gründlicher fahrtest vorgenommen
Auflagen für verstellbares fahrwerk: neue werte für spur,sturz, scheinwerfer usw.. mittels fachwerkstattausdruck zur vorlage
1.fahrwerk muß für den Typ freigegeben sei ( tüv-Gutachten, Ziviltechniker). Beschriftung der federn usw.....
2.Änderungen an den radkästen laut auflagen müssen erfüllt sein ( bördeln usw...)
3. mindestbodenfreiheit von 110 mm, bei elastischen teilen mindestens 80mm
4. restfederweg 25 mm ( unter umständen werden federwegsbegrenzer verlang)
5.Sichtbare, unlösbare sicherung gegen nachträgliche verstellung ( schelle mit abrissschrauben)
6.freigängigkeit bei größeren rad-reifen kombi. in allen belastungs und betriebszuständen gegenüber den fahwerksteilen von mindestens 5mm bzw.gegenüber karosserieteilen 10 mm