Beiträge von michi k

    Ah, Winterpreis soll sagen: hey, ich verkaufe das Auto zu einem guten Preis weil es nicht Saison für das Auto ist...

    Wenn ich einen Roadster im Herbst verkaufe würd ich Ihn auch zum Preis anschreiben den er nächsten Frühling kosten würde (Nach Eurotax), dann ist im Herbst vielleicht halt relativ günstig weg, aber es bringt ja nichts das Auto über den Winter zu Bunkern und dann im Frühling zum gleichen Preis zu verkaufen weil er ja dann ein halbes Jahr älter ist.....

    St Gallen hatte schon immer Probs... da ist so wie es aussieht das Netz falsch konfektioniert... haben die dort Cabelcom oder ein anderen Anbieter??

    (Spekulations Modus an)

    Was Cabelcom mit den Geschwindigkeiten hier macht ist nicht etwa Dienst am Kunden... auch nicht zum das Geschäft auf Dauer zu beleben. Die Firma wurde für wenig Geld von Banken und Investoren gekauft als sie am Boden lag. Jetzt wird sie mit neuen Kunden aufgepäppelt und dann vermutlich wieder verkauft... der zu erzielende Preis hängt hauptsächlich von der Anzahl Kunden ab...

    (Spekulations Modus aus)

    das war ja keine Blindbestellung... Wink

    Hab meinen 12.98 bestellt, da gabs weder Prospekte (nur ein A4 Blatt mit Fotos), Testberichte, Fahrberichte, noch genaue technische Daten, weder Probefahrt noch ein gescheites Farbmuster... nix... das Auto hab ich dann in März 99 live in Genf gesehen und durfte dank Einsatz meines Händlers probesitzen...

    Frag doch deinen Händler ob er beide bestelt... dann kannst Du aussuchen Wink

    Dennis

    Nein ,ich hab mein Gewehr noch Wink Treffe auch gut damit, bei mir hätt er nicht überlebt Surprised

    Aber ist doch Schwachsinn, da schiesst einer auf eine Person (Er musste Stundenlang warten bis der andere vorbeifuhr), macht dann auf besoffen (Alktest ergab dann 0.0 Promille)... und bekommt am Schluss seine Strafe die er wegen Alk am Steuer hatte noch geschenkt...

    Auf jedenfall werd ich an der Stelle ab sofort immer vollgas vorbeifahren... dann erwischt er mich wenigstens nicht...

    Lest mal durch, das wäre doch eine Alternative wenn Ihr Probleme mit Alk am Steuer habt... Lösung kommt erst mal Schluss...

    Das ist kein Fake, das hat sich alles so abgespielt...


    Samstag 29. November 2003, Region

    Mildes Urteil für schwere Tat
    Das Obergericht hat die Berufung eines gefährlichen Schützen gutgeheissen und das Strafmass massiv vermindert.

    Am 2. März des letzten Jahres gab ein in Merishausen wohnhafter Landwirt zu nächtlicher Stunde einen gezielten Schuss auf den Personenwagen eines als Nebenbuhler vermuteten Mannes ab. Der 34 Jahre alte Liebhaber hatte zuvor beobachtet, dass seine damals 21 Jahre alte Geliebte entgegen ihren Aussagen wieder Kontakt zu ihrem früheren Freund pflegte. Da er sich auch von diesem Mann hintergangen fühlte, holte er zu Hause sein Sturmgewehr, lauerte ihm auf der Strasse nach Schaffhausen auf und versuchte, ihm laut seiner eigenen Aussage durch einen Schuss auf dessen herannahendes Auto einen Schrecken einzujagen. Das Projektil durchschlug Frontscheibe und Armaturenbrett des Personenwagens und verletzte den überraschten Lenker in nicht lebensgefährlicher Weise im Bereich des Oberkörpers und des Gesichtes.

    Das Kantonsgericht hatte den nächtlichen Schuss am 27. März dieses Jahres als versuchte vorsätzliche Tötung qualifiziert und den Angeklagten zu einer Strafe von fünf Jahren Zuchthaus und zur Übernahme einer Staatsgebühr von 4000 Franken sowie weiterer Kosten im Betrag von insgesamt 30 000 Franken verurteilt. Die erste Strafkammer war unter dem Vorsitz von Kantonsrichterin Annette Dolge davon ausgegangen, dass der gefährliche Schütze mit seinem Vorgehen eine mögliche tödliche Verletzung seines Opfers in Kauf genommen hatte. Das Kantonsgericht ging zudem davon aus, dass die Beziehung zwischen dem Landwirt und der während einer Zeit mit ihm unter dem gleichen Dach lebenden Freundin durch deren Wegzug aus den gemeinsam bewohnten Räumlichkeiten zu Ende war. Es erachtete die Tatsache, dass die junge Frau den Kontakt zu ihrem früheren Freund wieder aufnahm, als verständlich und verneinte darum beim Angeklagten das Vorliegen einer zur Qualifikation der Tat als versuchten Totschlag notwendigen entschuldbaren Gemütsbewegung.
    Zu Beginn der am 5. November dieses Jahres unter der Leitung von Vizepräsident Arnold Marti vor Obergericht eröffneten Berufungsverhandlung stellte sich heraus, dass die Beziehung des Angeklagten mit seiner damaligen Freundin durch die örtliche Trennung nicht aufgehört hatte. Die junge Frau räumte bei der Befragung ein, ihren Freund bewusst hingehalten sowie - gemeinsam mit ihrem ehemaligen Liebhaber - belogen zu haben. Aufgrund dieser veränderten Ausgangslage stellten sowohl Verteidiger Paul Brantschen als auch Staatsanwalt Robert Akeret den Antrag, ein neues Gutachten über den Zusammenhang zwischen dem Gemütszustand des sich zu Recht gekränkt fühlenden Liebhabers und dem weiteren Tatablauf zu erstellen.
    Die neben Vizepräsident Arnold Marti aus den Oberrichterinnen Marlis Pfeiffer und Cornelia Stamm Hurter sowie Gerichtssekretär Ulrich Baur zusammengesetzte Kammer war in der Zwischenzeit allerdings zum Schluss gekommen, dass sich die Einholung eines ergänzenden Gutachtens erübrigt. Sie beschränkte sich anlässlich der gestrigen Fortsetzung der Berufungsverhandlung auf eine erneute Befragung des Angeklagten. Dabei bestätigte dieser, dass er angesichts der Entdeckung des Nebenbuhlers in der Wohnung seiner Freundin vollständig durchgedreht habe und in einem Zustande höchster Erregung sein Sturmgewehr zu Hause geholt und in der Folge auf der Kantonsstrasse auf das Auto des ahnungslosen Heimkehrers geschossen habe.
    Staatsanwalt Robert Akeret sah aufgrund der veränderten Ausgangslage keinen Grund, von der rechtlichen Qualifikation des nächtlichen Schusses als versuchte vorsätzliche Tötung abzuweichen. Der Angeklagte habe nicht in einer menschlich verständlichen Gemütserregung zur Waffe gegriffen und gleichsam im Affekt einen Schuss abgegeben, sondern sei vielmehr planmässig vorgegangen. Seine Gemütsbewegung basiere auf einer rein egoistischen Haltung und sei in keiner Weise entschuldbar. Aus diesem Grunde sei der Angeklagte mit acht Jahren Zuchthaus zu bestrafen.
    Rechtsanwalt Paul Brantschen plädierte dagegen erneut auf einen Schuldspruch wegen Gefährdung des Lebens oder versuchten Totschlages und bat das Gericht, den Angeklagten zu höchstens 18 Monaten Gefängnis zu verurteilen und ihm unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren den bedingten Strafvollzug zu gewähren. Die Tatsache, dass die Beziehung des unter schweren seelischen Belastungen stehenden Landwirtes zu seiner damaligen Freundin weiterhin bestanden habe und er von dieser hingehalten, angelogen und betrogen wurde, rechtfertige es - so der Verteidiger -, zum Zeitpunkt der Tat von einer menschlich verständlichen und entschuldbaren Gemütserregung auszugehen. Zudem habe sein Mandant nie die Absicht gehabt, seinen Nebenbuhler zu töten.
    Das Obergericht folgte in seinem Urteil in den wesentlichen Punkten den Überlegungen des amtlichen Verteidigers und verurteilte den reuigen Schützen wegen versuchten Totschlags lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten Gefängnis. Der Vollzug wird bei einer auf drei Jahre angesetzten Probezeit aufgeschoben. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sowie der überwiegende Teil der Kosten der Berufungsverhandlung hat der Angeklagte zu tragen. Zudem widerrief das Obergericht gestern eine bereits zu einem früheren Zeitpunkt vom Kantonsgericht ausgesprochene Strafe von 21 Tagen Gefängnis wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand.
    (W. J.)