Beiträge von oliver f

    Roboduck schrieb am Wed, 19 October 2005 16:45


    Das ist richtig. Das heisst, Du hast dann zwei Möglichkeiten für den TÜV:
    1. rote Kennzeichen
    2. Autotransportanhänger

    Zur Prüfstelle zu fahren ist völlig illegal, wie Du richtig bemerkt hast. Kein Versicherungsschutz, und der TÜV wird auch nicht begeistert sein, wenn Du so ankommst.
    Lass doch den Wagen dann von Deiner Werkstatt holen (mit rotem Kennzeichen), die können dann gleich die nötigen Arbeiten machen (wenn Du nicht wieder selbst Öl wechseln willst etc. Very HappyVery Happy ) und dann sollen die auch gleich die TÜV Prüfung machen.

    cu,
    Roboduck



    Leider nicht ganz richtig lieber Markus Wink

    Nach §23 der StVo gilt folgendes:

    Quote:

    §23 Zuteilung der amtlichen Kennzeichen
    ...
    (4) Amtliche Kennzeichen müssen zur Abstempelung mit einer Stempelplakette versehen sein; die an zulassungsfreien Anhängern nach § 60 Abs. 5 angebrachten Kennzeichen dürfen keine Stempelplakette führen. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, und die Angaben des Namens des Landes und des Namens der Zulassungsbehörde. Die Plakette muß so beschaffen sein und so befestigt werden, daß sie bei einem Ablösen in jedem Fall zerstört wird. Der Halter hat dafür zu Sorgen, daß die nach Satz 3 angebrachte Stempelplakette in ihrem vorschriftsmäßigen Zustand erhalten bleibt; sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein. Bei Zuteilung oder zur Abstempelung des Kennzeichens und zur Identifizierung des Fahrzeugs ist das Fahrzeug vorzuführen, wenn die Zulassungsbehörde nicht darauf verzichtet. Bei der Abstempelung ist zu prüfen, ob das Kennzeichen, insbesondere seine Ausgestaltung und seine Anbringung, den Rechtsvorschriften entspricht. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.




    Was du dafür brauchst ist also das alte Kennzeichen (wenn der Wagen nicht stillgelegt oder länger als 18Monate abgemeldet war) und die grüne Versicherungskarte.
    Dann hat man Versicherungsschutz und fährt LEGAL zum TÜV oder Zulassungsstelle bzw auch wieder zurück. Smile

    Oliver Smile

    Meine Meinung:

    Ich denke gleiches Recht für alle.

    Ich finde ein gutes Foto mit einem guten Motiv welches nicht gebastelt wurde viel schöner, auch wenn es kleine Fehler hat.
    Es gibt genügend Fälschungen last uns bei den Originalen bleiben und damit auch allen die gleichen Chancen geben.

    Oliver Smile

    Wenn meiner nicht Weis geworden wäre dann das Lambo Gelb (Giallo Midas)! Smile

    Es ist die geilste Farbe die es für mich gibt. Ein 3 Schichtenlack mit einem wahnsinnst Effekt ohne ein Flipflop zu sein.

    Die unterste Schicht ist Gelb die 2 ist eine art permut in Rot und die 3. ein Klarlack.

    Jeh nach blickwinkel wird der Wagen von Gelb zu einem Gelb/Rot (orange aber diferenzierter).
    Es sieht aus wie Feuer aber ist viel ruhiger als alle Flipfloplackt. Kanten kommen gut zur geltung und werden unterstützt aber nicht überzogen.
    UND wichtig er sieht auch gut aus wenn die Sonne gerade mal nicht scheint.

    Den Lack solltest du dir unbedingt mal live anschauen bevor du dich entscheidest.

    Oliver Smile

    Rolli_1v3 schrieb am Sat, 08 October 2005 12:40

    ...
    Kann da vielleicht ein Admin klärend sagen was da passiert ist. Sind nur noch zwei Seiten unter Biete. Confused ...



    Da ca. 99% aller Bieter nicht ihre Angebote zurückziehen wenn sie verkauft sind, wir aber den Bietebereich Aktuel halten wollen, werden alle Angebote die älter als einen Monat sind regelmäßig ins Archiv verschoben.

    Oliver Smile

    Reptiel schrieb am Tue, 20 September 2005 19:48

    Obwohl ich manchmal den Eindruck habe, dass manche es geradezu herausfordern, ihren Wagen zu zerlegen.

    Aber wenn man im Regen unbedingt im V-Tec-Bereich fahren muss.

    Will aber mal nicht zu laut schreien, sonst passiert mir auch noch was.



    ACHTUNG! Ich lese da genau das heraus was einen nachlässig macht!

    Es gibt einige die wirklich erfahrungen mit dem S haben (Trainings und genügend km in allen Lagen) UND langsam gefahren sind also OHNE VTEC und andere Spielerreien.
    Trotzdem war der S plötzlich weitab der Straße und das Blech verbogen.

    Ich gehöre auch dazu, auch wenn es bei mir Dummheit war die Reifen für die Rückreise nicht nochmal zu kontrolieren. Der S ist giftig wenn er hinten einseitig aufschwimmt! Das haben uns auch schon einige Instuktoren gesagt die, obwohl sie vorbereitet waren, mühe hatten ihn einzufangen und es meist nicht schafften.

    Der S2000 forderet mehr als können!
    Er fordert VERSTAND und VORSICHT!


    Oliver Smile