...zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Bei dem einen oder anderen angesprochen Punkt bin ich schon zusammengezuckt. Deshalb von meiner Seite noch ein paar Ergänzungen:
Die vernichteten Räder vom Pathfinder waren 5 Monate alt und gute 6 tkm gelaufen.
Teikasko ist vorhanden.
Der Einlagerungsschein ist weit entfernt von dem, was ich einen Vertrag nennen würde. Daher mein Dank an Maddy für die Fundstelle im HGB! Das hat mich gleich schon mal beruhigt!
Ergebnis des Telefonates mit dem Reifenhändler:
Anschreiben und Fragebogen entstammen im Wesentlichen der Feder seines Versicherungsgutachters
Der Passus mit der Teilkasko war also vom Gutachter. Damit ist dieses Rätsel gelöst (siehe Telefonat mit der HUK)
Es war Brandstiftung und die Versicherung tritt ein.
Er geht davon aus, dass ich in meinem Fall den Neuwert ersetzt bekomme.
Er würde er auf den Punkt mit der Teilkasko nicht eingehen und nur die Belege auf den Tisch legen.
Ich musste nicht drängen oder fordern, das Gespräch war relativ entspannt. Er meinte, dass es daran liegt, dass er noch garnicht in Ruhe darüber nachdenken konnte, was da eigentlich abgelaufen ist.
Ergebnis des Telefonats mit meiner Versicherung (HUK24):
Tatsächlich hat die HUK bis 04/2008 solche Schäden übernommen.
Dieses wurde weidlich ausgenutzt seitens unseriöser Reifenhändler und daher eingestellt.
Sollte aber die Versicherung des Reifenhändlers einen ganz miesen Kurs erstatten, würde man mir auf dem Kulanzwege entgegen kommen.
MisterB: Mit Nr. 5 liege ich nicht ganz daneben, oder?
Hayate: Selbst wenn der Täter gefunden werden sollte, würde zunächst die Versicherung des Reifenhändlers eintreten. Diese würde sich wiederum an den Täter oder an dessen Versicherung wenden. Wobei es in Deutschland keine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflicht gibt. Habt Ihr das in der Schweiz?
Die Räder vom S sind wohl verschont geblieben. Bleibt die Frage, wie warm sie geworden sind....