Original von Zimmi77
stimmt nicht ganz!
Wenn Du dem Finanzamt sehr zeitnah nach Besitzübergang anzeigst, dass und seit wann es einen neuen Eigentümer gibt, dann berechnen sie auch unterjährig die Grundsteuer neu für den neuen Eigentümer und erstatten Dir die entsprechenden Beträge.
Jedenfalls wäre es so in Offenbach gewesen, wenn ich es nicht verpennt hätte und mal eher angerufen hätte beim Steueramt 
Ich musste auch die Grundsteuer für 2010 komplett zahlen und sie mir dann vom neuen Eigentümer wiederholen.
Allerdings wurde die vierteljährlich eingezogen - das fand ich ok.