Kein Problem, kann ich morgen machen.
100 Euro zzgl. oder inkl. meiner 25 Euro HKS Hilfsfond ?
Edit: ich hab die Bankverbindung nicht mehr, die bräuchte ich nochmal.
Beiträge von sebastian_l
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ich bleib auf der linken Spür und der Rest juckt mich nicht-Problematik kam gut rüber!
Da könnt ich mich auch ständig drüber aufregen
Noch schlimmer: dreispurig, kein Limit und auf der mittleren Spur fährt einer mit knapp 100km/h. Da ansonsten völlig frei ist, fahr ich ganz rechts. Wenn ich dann zum Überholen rechte, mittlere, linke, mittlere, rechte Spur fahre (weil der Affe sich keinen cm. Richtung rechte Spur bewegt), gibt's oft noch Hupe oder Lichthupe oder sonstige billige Kommentare. Auch gestern Abend auf der A52 von D'dorf nach M'glabach gegen 23:30h ist mir das wieder passiert (ich war mit rund 150 km/h unterwegs).
Wann wird fürs dauerhafte Blockieren bei Platz auf den rechten Fahrspuren ein ähnlich hohes Strafmaß eingeführt wie fürs rechts Überholen?!
Ich überhole eigentlich nie rechts. Ich fahre auch nicht mit Lichthupe, Blinker und cm-Abstand hinter jemandem her. Wenn jemand rechts überholt und es passiert etwas, ist o.g. Situation kein Grund sondern eine Ausrede.
Aber wenn Dauerlinksfahrer endlich mit einer saftigen Strafe bedroht wären, würden andere Verkehrsteilnehmer wohl seltener dazu verleitet werden, doch rechts zu überholen, zu drängeln o.ä. .
PS: Um's nochmal deutlich zu machen: dies ist kein Plädoyer für Rowdies, Drängler und Rechtsüberholer. Es ist der Wunsch daß etwas gegen Dauerblockierer unternommen wird. -
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edward norton ist ...
Ich war schon '96 mächtig von ihm beeindruckt, als ich Primal Fear im Kino gesehen habe. Erstens hat er da eine 1a schauspielerische Leistung abgeliefert und dem Hauptdarsteller Richard Gere meines Erachtens eigentlich das Wasser abgegraben.
Zwar nicht most-undercredited-actor , aber in jedem Fall ein Spitzenschauspieler. -
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??? Was kostet denn ein Trichter, 50 Cent oder so. Also im Notfall würde ich es auch eher ohne Filter als gar nicht tun. Aber erst gar keinen Trichter zu besitzen?
Oder versteh ich hier was total falsch? -
Thomas_S2K schrieb
sagen wir mal 100 owner (minimum) * 35000€ -> 3.5 mio € in honda autos ... da sollte man doch schon gehört werden ... finde ich.
Obowohl ich mir das auch wünschen würde, sind 3,5Mio € gar nichts für einen grßen Autohersteller. Deswegen bin ich mir auch nicht sicher, daß ein Brief nach Offenbach großartig etwas verändert. Hatte bei meiner 15.000er Inspektion viel schwerwiegendere Mängel als 'nur' eine getürkte Rechnung. Hab mich dann entschieden, doch nichts zu unternehmen.Thomas_S2K schrieb
schließlich ist auch gerade ein S2000 das vorzeigeobjekt für honda! oder nich???
Denke das dürfte wohl eher der NSX sein. -
Ich hatte bei meiner Probefahrt anfangs auch ziemlich Hemmungen, den Motor wirklich auszudrehen. Erst nach einer Weile legt sich das (und ist bis heute nie wieder augetreten ).
Vielleicht fährst Du mal zu einem der Treffen oder nimmst direkt Kontakt mit den anderen Hamburgern S2000 auf. Bestimmt lässt sich jemand finden, der Dich zumindest mal als Beifahrer mitnimmt. Wenn es dann immer nocht nicht reicht, dann soll es halt kein S2000 für Dich sein. -
Die beschriebenen Ringe müssen, wenn sie von Chromdesign sind, meines Wissens geklebt werden.
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Das ist der Sitz von Honda in Deutschland. Niederlassungen im eigentlichen Sinne gibt es m.W. nicht.
Und ja, OF ist Offenbach. -
Bisher gibt es dort m.W. keine Treffen.
ABer wie schon an anderer Stelle geschrieben: bis Aachen wärs für mich nicht zu weit, wenn dort etwas steigen würde. Auch bis zu Euch nach Belgien sinds kaum mehr als 100 km. -
@ Stocky: ich fass mich kurz, Du hast viele teils umfangreiche Fragen gestellt...
stocky schrieb
Im Ernst ...wie stehts denn bei eBay Auktionen.
Sind diese Vertraege rechtsgueltig?
Meiner Meinung nach grundsätzlich ja, weil auch auf diesem Wege zwei Willenserklärungen zum Abschluß eines Kaufvertrages abgegeben werden. Allerdings gibt es immer noch zu viele Gerichte, die das anders sehen.
Allerdings können beim Vertragabschluß über eBay die gleichen Komplikation wie bei anderen Formen des Vertragsabschlusses entstehen. Eines der größten Themen sind Mängel (Ware nicht wie beschrieben, Ware defekt bei Ankunft, Irrtum bei Abgabe der Willenserklärung ...). Das Problem ist normalerweise, den Nachweis darüber zu führen, wie es tatsächlich abgelaufen ist bzw. beschrieben war usw. Viele Richter akzeptieren weder eMails noch Logfiles des Providers oder des Anbieters der Handelsplatform.stocky schrieb
Was wenn der Verkaeufer behauptet er haette das Geld z.B. per Scheck geschickt und die Ware is tnie angekommen oder umgekehrt man bezahlt und bekommt nie Ware?! (Mal angenommen es gibt keine Beweise.
eBay bzw. Internet im Allgemeinen sind bei diesen Problemen rechtlich nichts besonderes. Derjenige, gegen den eine Forderung besteht, muß den Nachweis erbringen, daß er die Schuld erfüllt hat. Ist man Käufer, muß man zahlen und im Zweifel nachweisen können, daß man gezahlt hat. Ist man Verkäufer, muß man im Zweifel nachweisen können, daß die Ware angekommen ist. Und zwar in dem Zustand über den man sich im Vertrag geeinigt hatte.
Natürlich kann man das im Kaufvertrag anders festlegen, aber dann müssen sich die Parteien darüber bei Abgabe der Willenserklärungen (eBay: mit Maus auf 'ja wirklich kaufen' klicken) einig sein.
Wenn es gar keine Beweise auf einer der Seiten gibt -> Rechtsanwalt .stocky schrieb
Oder mann ersteigert etwas und will es nicht mehr und es laesst sich nicht guetlich einigen?!
Auch hier ist eBay nichts Besonderes: ist ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen, müssen alle Vertragsparteien Ihre Pflichten erfüllen. Der Käufer also den Kaufpreis entrichten.
Große Probleme entstehen im internationalen Handel, aber das Thema kennst Du wahrscheinlich eh selber.
Übrigens gelten meine Aussagen für deutsches Recht, keine Ahnung ob das in Luxemburg im Detail anders ist.EvoVII schrieb
Nein also wenn man bezahlt und nie eine Ware bekommt, verklagt man den Typen, der einem die Ware schicken hätte sollen und wenn dieser beweisen kann, dass er das Packet weggeschickt hat, muss die Post dafür aufkommen
Ergänzung: kann der Verkäufer nicht nachweisen, daß das Paket angekommen ist (s.o.) , hat der Käufer einen unmittelbaren Anspruch gegen den Verkäufer, muß sich also nicht mit der Post rumschlagen. Der Verkäufer kann sich aber bei der Post das Geld zurückholen (falls Paket versichert!).
@ all:
als allgemeiner Disclaimer: ich bin weder Rechtsanwalt noch in der Ausbildung dorthin. Also im Zweifel Advocard zücken . -
Endlich Leute, die mich im Hinblick auf meine Sorgen mit nicht eingetragenen Änderungen verstehen!
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venes_c schrieb
Falls der Käufer der Meinung sein sollte, es habe eine mündliche WE von Dir gegeben, würde ich mich im Zweifelsfall auf §154, Abs. 1 (Offener Einigungsmangel) berufen. Dieser sagt aus, dass solange keine Einigung über alle relevanten Punkte zum Abschluss des Verkaufs vorliegt, gilt der Kauf als nicht geschlossen!
Sorry wenn ich Dich da korrigiere: zunächst mal sollte man mit dem offenen Einigungsmangel sehr vorsichtig sein, da kann man böse mit auf die Nase fallen.
Ein offener Dissens bedeutet, daß zwar beide (bzw. alle) Vertragspartner Willenserklärungen abgegeben haben, diese aber nicht inhaltlich gleich sind. Thomas hat aber erst gar keine Willenserklärung zum Abschluß des Kaufvertrages gegeben.Thomas_S2K schrieb
ich schreib auch nixmehr.
Genau das Richtige. -
Nochwas:
die Abkürzungen VB, VHB, VS, FP und so weiter sind keine rechtlichen Begriffe. Sie zeigen nur an, ob der Verkäufer bereit ist über den Preis oder andere Dinge zu verhandeln. -
Im Allgemeinen stellen Kleinanzeigen (oder z.B. Preisschilder im Showroom) eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar (invitatio ad offerendum). Keineswegs sind diese bereits eine Willenserklärung zum Abschluß eines Kaufvertrages zu diesem Preis. Wenn Du mit dem ersten Interessenten keine Kaufvertrag (auch nicht mündlich) abgeschlossen hast und ihm auch sonst in keiner Weise zugesichert hast, daß er den Wagen bekommt, hat er keinerlei Anspruch darauf!
Ein wenig anders sieht das hinsichtlich der Eigenschaften aus (km-Leistung, Zustand, Ausstattung etc.). Das ist wesentlich komplizierter und nicht Teil der Frage hier. Hoffentlich.
Und nur nochmal zur Klarstellung: ein Kaufvertrag muß nicht schriftlich sein, sondern kann auch mündlich geschlossen werden. Das gilt übrigens bis auf sehr sehr wenige Ausnahmen (z.B. Verkauf von Grundstücken u.ä.) für jede Art Vertrag. Ein Zeuge ist nicht nötig, aber mehr als empfehlenswert.
Fazit: lass den Clown ruhig einklagen. Um aber Probleme durch ungenaue Rechtssprache zu vermeiden, würde ich schon recht früh einen Anwalt einschalten. -
Kann ich eigentlich ne Spendenquittung fürs Finanzamt haben
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Weiter Vorteil für die Deutschen: die DC-/eBay Version meines Wissens ein Materialgutachten.
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Quote:
Soweit ich das weis, hast du als Geschädigter das RECHT auf einen von DIR gewählten Gutacher.
Das ist so lange richtig, wie es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Du der geschädigte bist.
Bei einem Kaskoschaden bist Du der Versicherung gegenüber verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Daher werden sie Dir in aller Regel einen 'unabhängigen' Gutachter auf den Pelz schicken, mit dem sie zusammenarbeiten. Natürlich kannst Du auch Deinen eigenen Gutachter einschalten, aber zunächst auf eigene Rechnung und dann mit der Versicherung darum streiten.
Ich möchte aber betonen, daß es auch unter den Versicherungen immer wieder positive Ausnahmen gibt. Bspw. wurde mir damals in meinen Kadett 2 Mal in 9 Monaten eingebrochen. In beiden Fälllen hat meine damalige Versicherung (RheinLand) anstandslos und ohne Gutachter Einbruchschaden + Radio + Wechsler etc. bezahlt. -
Quote:
Befindet sich am KFZ irgendetwas, was die allgemeine Betriebserlaubnis aufhebt (ein nicht eingetragener Auspuff macht genau das), dann kann die Zahlungspflicht der Versicherung erlöschen, weil Du Vertragsbruch begangen hast. Ob der Auspuff dabei einen Ursache für den Crash war oder damit rein gar nix zu tun hatte, spielt überhaupt keine Rolle.
Das sehe ich ganz genau so wie Ratte.
Im Versicherungsvertrag steht ausdrücklich, daß Vers.schutz nur besteht, wenn das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis (i.d.R. ABE) besitzt. Sobald eine Änderung vorgenommen wird, die eingetragen werden müsste es aber nicht wurde oder unberechtigt eintragen gelassen worden ist, besteht die Betriebserlaubnis nicht mehr. Entpsrechend geht der Vers.schutz verloren.
Im Einzelfall kann man sicher mit einem blauen Auge davon kommen oder in einem möglicherweise langen Rechtsstreit einen Teilerfolg erzielen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich nicht darauf einlassen. -
Innere Abdeckung der Klappe abschneiden.
Links und rechts oben je einen Motor mit Bolzen einbauen. Motoren evtl. über Relais schalten.
Relais (o.a.) mit ZV verbinden.
Klappe wieder zusammenbauen.
Kleines Loch in den Rahmen bohren, an welchem die Klappe besfestigt ist.
--> Beim Verriegeln der ZV greifen die Bolzen in die Löcher.