Na, das macht die Rechtsschutzversicherung schon. Im Zivilrecht trägt in der Regel der Verlierer des Verfahrens alle Kosten. Auch die Gerichtskosten, auch die Anwaltskosten und die Kosten des Gegenanwalts sowie die Gutachterkosten.
Insofern juckt das die Rechtsschutz nicht, wenn sie davon ausgeht, das Verfahren zu gewinnen.
Außerdem: Wenn die den Gutachtervorschuß nicht zahlt, dann kann der Beweis nicht erbracht werden, dann wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Verfahren schon deswegen verloren. Auch aus diesem Grund zahlen die Rechtsschutzversicherungen sowas.
Unabhängig davon sind die Gutachterkosten häufig ganz einfach mitversichert. Der Versicherungsnehmer hat gegenüber der Rechtsschutzversicherung einen Anspruch auf Auslage bzw. Übernahme der Gutachterkosten. Ob derjenige dann in der Versicherung bleibt, oder diese den Vertrag dann kündigt, das steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Bin mal gespannt, was bei Dir rauskommt. Ich drücke die Daumen...
Alex ![]()


