Beiträge von Drehzahl

    Je nachdem wie hoch das Jahreseinkommen ist gibt es natürlich eine Zumutbarkeitsgrenze. Diese liegt zwischen 2 und 7 %.

    Beispiel:

    Jahreseinkommen € 50.000,--, ledig

    6 % sind zumutbar: € 3000,--

    Motorschaden € 8000,--

    € 5000,-- in die Ekst-Erklärung und mit dem Fina verhandeln, etwas Glück haben und schon sinkt dein versteuerndes Einkommen um € 5000,--, das sind dann rund € 2500,-- Rückerstattung. Wie schon erwähnt , es MUß nicht es KANN machbar sein. Es kommt immer auf die persönlichen Umstände an.

    Zitat

    Original von s2kdriver20
    am motor ist alles dicht er verbrennt das ganze öl habe vom händler gekauft die garantie übernimmt warscheinlich die reperatur

    Handelt es sich um eine "Verschleißschutzgarantie" oder um eine "Garantieversicherung" ? Wer ist denn der Versicherer ?

    Der Gesetzgeber räumt JEDEM die möglichkeit ein, außergewöhnliche finanzielle Belastungen steuerlich geltend zu machen. Dies besonders, wenn es um die Einkommensicherung geht.

    Folgender, authentischer, Fall:

    Ein Bekannter von mir arbeitet freiberuflich als EDV-Berater. Zu seinem Unglück fast nur für einen Großkunden. das Fina untestellte ihm Scheinselbständigkeit was dazu führte , das er Einkommensteuer nachzahlen und Umsatzsteuer zurückzahlen musste. Folgende Belastungen konnte er geltend machen:
    - Steuerberaterkosten
    - Anwaltskosten
    - Gerichtskosten
    - zurückgezahlte Ust. (!)

    Diese Gesamtkosten wurden in das Verhältnis zu seinem Einkommen gesetzt, einen gewissen Prozentsatz musste er sich als zumutbar abziehen lassen und der Rest wurde steuermindernd verrechnet. Hintergrund ist, wie oben schon erwähnt, das die Einkommensicherung oberste Priorität hat.

    Das Perverse an unserem Staat ist ja nicht, das es solche Möglichkeiten gibt, sondern des einem das normalerweise keiner vom Amt erklärt !

    Ich könnte micht jetzt noch über die Dienstwagenbesteuerung auslassen......

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    Original von u.bader
    Ich geb dann bescheid, ob es geklappt hat. Natürlich klingt das auch für mich ein biiiißchen utopisch 8)

    Aufgrund dessen, das der Motor in 2007 offensichtlich nicht repariert wurde, kannst du den nur in der Steuerklärung für 2008 geltend machen. Es ist nicht aussichtslos. Es sollte aber irgendwie mit deinem Arbeitsweg zusammenhängen.
    Es gibt nämlich mehr legale Möglichkeiten als das Fina bereit ist dem "Steuerzahler" zu verraten.

    Zitat

    Original von VeilsideS2000

    Einen "Neuen" kann ich mir abschminken da ich leider keinen Goldesel im Keller stehen habe ;) mein absolutes Maximum sind 22000€


    Gruß Mattes

    Muß ja kein neuer sein. ich habe für meinen 2005er mit 15.000 km € 23.500,-- bezahlt. Das war im August 2007. Überdenke doch mal deine Kalkulation. "Zur Not" nimmst du halt € 5000,-- z. B. bei der Postbank zu 4,44% eff. auf.

    Wiso 2007 Software kaufen und alles legale ausreizen. Was dann aber unterm Strich rauskommt hängt von deinen persönlichen Umständen ab. Für 2008 kannst Du zumindest versuchen den Motor als "außergewöhnliche Belastung" oder als Werbekosten durchzudrücken.

    Zitat

    Original von HH-S2000
    achso!! ja also es sollten wirklich alle anlagen auf jeden S passen! glaube nicht, das es da probleme gibt!


    Glauben ist nicht Wissen !

    Es gibt ab 2004 Unterschiede bei den Halterungen, die hinteren Gummis haben eine doppelte Aufnahme für die ESD. Desweiteren ist die OEM-Anlage ab FL etwas breiter, d.h. der Abstand zwischen den ESD ist größer. Weiterhin passt z. B. eine Bastuck nicht ohne Nacharbeit an einen FL ab 2004.
    Dies wird der Grund sein, warum für die verschiedenen BJ auch unterschliedliche Anlagen angeboten werden.

    BTW: Die 2008er vom CR ist auch wieder anders, da fehlen die Bögen an den ESD

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    Original von Los Eblos


    :lol: :thumbup:

    Was da aus meinen OEM-2Weg-Dingern kam, war eher gruselig, denn einwandfrei.

    Der Meinung schließe ich mich an. Liegt das mit dem eher schlechten Klang am Radio oder an den Boxen ? Reicht es eine Komponente auszutauschen oder muß man beides rauswerfen ?

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    Original von Camco
    Man muß Teile eintragen lassen!
    Dazu muß man die ABE (Teilegutachten) beim TÜV vorlegen, damit dieser weiß, das die Teile an sich getestet wurden.
    Der TÜV-Prüfer prüft dann die ABE (Teilegutachten) und ob die einzutragende Veränderung Sachgemäß am Fahrzeug ausgeführt wurde und er stellt sicher das keinerlei Gefährdung von Personen oder Verkehrsteilnehmern besteht.

    Immer dieses Halbwissen !! :? :thumbdown: :evil:

    Wenn ABE dann du nix TÜV !

    Wenn Teilegutachten dann du TÜV !

    Wenn badische-Ösi-ABE dann du warten !

    Zitat

    Original von Alexander G

    ich habe hier ein angebot liegen von meinem reifenhändler für zwei 17" mz brückenstein reifen ha fix und fertig montiert 320 euro . ich gebe lieber meinem reifen händler 10 - 20 euro mehr bevor ich irgendwo im i- net bestelle .


    WO ??

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    Original von TJ
    Die RE050?????Im Regen geil?????
    Zum driften, aber sonst wohl eher nicht... :roll: :roll:

    So zumindest meine Erfahrung.

    Was habt Ihr denn gegen den RE50 MZ ?? Ich war gestern im strömeden Regen, leider, unterwegs, da zappelt nichts, da rutscht nichts !