Der Gesetzgeber räumt JEDEM die möglichkeit ein, außergewöhnliche finanzielle Belastungen steuerlich geltend zu machen. Dies besonders, wenn es um die Einkommensicherung geht.
Folgender, authentischer, Fall:
Ein Bekannter von mir arbeitet freiberuflich als EDV-Berater. Zu seinem Unglück fast nur für einen Großkunden. das Fina untestellte ihm Scheinselbständigkeit was dazu führte , das er Einkommensteuer nachzahlen und Umsatzsteuer zurückzahlen musste. Folgende Belastungen konnte er geltend machen:
- Steuerberaterkosten
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- zurückgezahlte Ust. (!)
Diese Gesamtkosten wurden in das Verhältnis zu seinem Einkommen gesetzt, einen gewissen Prozentsatz musste er sich als zumutbar abziehen lassen und der Rest wurde steuermindernd verrechnet. Hintergrund ist, wie oben schon erwähnt, das die Einkommensicherung oberste Priorität hat.
Das Perverse an unserem Staat ist ja nicht, das es solche Möglichkeiten gibt, sondern des einem das normalerweise keiner vom Amt erklärt !
Ich könnte micht jetzt noch über die Dienstwagenbesteuerung auslassen......