Beiträge von venes_c

    oliver_f schrieb am Wed, 23 February 2005 14:19

    Dann hab ich ja Glück gehabt das das Urteil erst jetzt so gefallen ist. Very Happy

    Oliver Smile



    Ich würde sagen Du hast Glück gehabt, aber wenn man den Händler darauf hinweist, dass die Ware falsch ausgezeichnet ist, dann ist das kein Irrtum mehr. D.h. alle die danach bestellt haben, obwohl der Händler wusste, dass die Ware falsch ausgezeichnet ist, müssen nicht mit einer Anfechtung nach BGB §119 rechnen.

    markom schrieb am Wed, 23 February 2005 13:47


    HILFE,

    wie habt ihr das Schääne Stück an der Wand befestigt ? Embarassed

    Ich will ihn nicht beschädigen, normal sind doch bei solchen Kalendern irgendwelche Halter drann ???

    Danke und Gruß,

    Marko Very Happy



    ...brauchst Du einen Carbon-Kalenderhalter?


    LaughingLaughingLaughing sorry fürs OT, ich konnts mir nicht verkneifen.

    marcus_g schrieb am Tue, 22 February 2005 14:35

    venes_c schrieb am Tue, 22 February 2005 11:20


    ... wenn wir die erst alle umgesetzt haben, hoffen wir, dass die Japaner bei uns bestellen.


    ... und dann lassen wir die monatelang warten! Laughing

    Ernsthaft: Bei Deinen Äußerungen über Eure "Zukunftsideen" hat man ja Angst, was zu kaufen, weil man befürchten muß, daß es was Ähnliches bald von Euch gibt! Shocked



    Brauchst keine Angst haben, wird nichts ähnliches. Cool

    marcus_g schrieb am Tue, 22 February 2005 11:04

    venes_c schrieb am Tue, 22 February 2005 00:09

    *thumbsup* Korrektes Kit. Absolut sehenswert.


    Dann weißt Du ja, was das nächste Carbon-Projekt wird! Twisted EvilLaughing



    Kopienhersteller gibt es schon zu viele. Das Haubenprojekt war ja nur der Beginn. Wir haben so viele eigene Ideen und einen hervorragenden Designer, wenn wir die erst alle umgesetzt haben, hoffen wir, dass die Japaner bei uns bestellen.

    Hi Integra,

    hast Du eine Adresse vom Standort? London ist ziemlich gross. Falls es westlich von London ist (Richtung Bracknell-Egham oder Heathrow), könnte ich mir am Freitag ein wenig Zeit nehmen und mir den S anschauen.

    Das Teil habe ich mir auch schon angeschaut. Porsche hat m.W. ein manuell steuerbares Klappensystem. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Porsche dieses so simpel aufgebaut hat (auf oder zu). Ich denke eher, dass das durch ein paar zusätzliche Windungen läuft.

    Ich bin bei dem Teil aber noch ein wenig skeptisch, da der Abgasgegendruck immens werden müsste.

    Wenn Du Dir das zulegen solltest, lass' es uns wissen.

    Beim TÜV würde ich übrigens nicht mit Bananen im Auspuff vorfahren, das könnte als Bestechung ausgelegt werden. Laughing

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure lieben Geburtstagswünsche, auch wenn ich mittlerweile gerne erst jeden 2. Geburtstag feiern würde. Smile

    Ich dachte allerdings erst, es geht um jemand anderen, da heute die Fische dran sind. Rolling Eyes

    Aber der Wille zählt...

    Liebe Grüsse,
    Venes

    UK 45 schrieb am Fri, 18 February 2005 13:22

    Nero schrieb am Fri, 18 February 2005 13:18

    marcus_g schrieb am Fri, 18 February 2005 11:22

    Nero schrieb am Mon, 07 February 2005 15:04


    ...
    Weis auch jeder, der schonmal in einem Flugzeug mit Kolbenmotor beim Start den Gashebel reingeschoben hat.
    ...


    ... und das hat hier ja garantiert schon jeder zweite mal gemacht Rolling EyesLaughing


    ...mindestens.

    Die Me109 hat man seinerzeit mit voll getretenem Seitenruder gestartet, die Richtung wurde mit dem Gashebel gesteuert:
    Immer nur soviel, dass sie nicht ausbricht.
    Ok, das waren auch 44,5 l Hubraum, 12 Zylinder und 1750 PS...




    Ja, die hab ich gern geflogen....kann das nur bestätigen.



    absolut! Leider hatte ich immer Wadenkrämpfe vom Seitenruder treten...

    UK 45 schrieb am Sat, 19 February 2005 20:23

    venes_c schrieb am Sat, 19 February 2005 20:00

    UK 45 schrieb am Sat, 19 February 2005 19:52

    hab genau die gleiche Kombination ( HR & OZ ), hab mir schon die dritte Freigabe schicken lassen und die Reifen gefahren ( auch beim Tüv) sogar mir Angabe der Tieferlegung....( hier steht nur der Passus " Auf die Freigängigkeit der Reifen Felgen blah blah)"
    ohne Probleme


    Hat man Dir auch eine Rad-Reifenkombi eingetragen? Weil das Gutachten sagt ja was anderes aus. Sprich: Nichts so wie bei Tobiwan.



    Ja..zwar mehr Modelle und Hersteller. Aber die, was ich dann wollte nicht, deswegen hab ich mir Freigaben kommen lassen
    und hatte keine Probleme. Wie Oliver schreibt ist ja ja nicht mehr nötig, habs aber trotzdem gemacht, weil ich dann auch ZR
    fahren kann ( Dunlop und Brückenstein geben frei bis 249 km/h
    bei ZR )

    Uwe




    Das ist ja eigentlich ganz clever, dass Du so vorgehst. Dagegen ist ja nichts auszusetzen, aber eigentlich ist es nicht notwendig (ausser Du fährst eben einen anderen Geschwindigkeitsindex).

    Mit der Vorgehensweise behebst Du also praktisch nur den "Fehler" des TÜV-Prüfers, weil wie bereits geschrieben (und von Olli nochmals bestätigt) eine bestimmte Rad-Reifenkombi nicht eingetragen werden muss/soll.

    UK 45 schrieb am Sat, 19 February 2005 19:52

    hab genau die gleiche Kombination ( HR & OZ ), hab mir schon die dritte Freigabe schicken lassen und die Reifen gefahren ( auch beim Tüv) sogar mir Angabe der Tieferlegung....( hier steht nur der Passus " Auf die Freigängigkeit der Reifen Felgen blah blah)"
    ohne Probleme



    Hat man Dir auch eine Rad-Reifenkombi eingetragen? Weil das Gutachten sagt ja was anderes aus. Sprich: Nichts so wie bei Tobiwan.

    @Simon: Komm' mal wieder runter. Du trittst hier auf, als ob Du die Weisheit eimerweise eingekippt hättest und wir von Tuten und Blasen keine Ahnung haben.

    Wir sind alle an Deiner Meinung interessiert. Und Du hast bestimmt Deine Fachgebiete, in denen Du Dich gut auskennst, aber versuche uns nicht ständig mit solchen Sätzen herabzusetzen, um uns zu beweisen, dass Du was kannst.

    Es reicht doch, wenn Du es postest, dann werden sich die Leute schon davon überzeugen, dass Du was drauf hast.

    Also nichts für ungut. Wink

    ...da wäre ich mir nicht so sicher.

    Der Reifenhersteller kann diese Freigabe nur auf Grund des Serienfahrwerks ausstellen. Wenn ein anderes Fahrwerk verbaut ist und dieses kein Teilegutachten hat, musst Du nochmals zum TÜV.

    Allerdings frage ich mich, wieso der TÜV-Prüfer die Rad-Reifen-Kombination eingetragen hat. Hattest Du für die OZ kein Gutachten? Laut dem Teilegutachten nach §19 Abs.3 von H&R in Verbindung des Teilegutachtens der OZ wäre nur der ordnungsgemässe Einbau zu Begutachten. Da in dem H&R-Teilegutachten eine sofortige Eintragung nicht zwingend vorgeschrieben ist, wäre eine Mitführung aller Unterlagen und eine spätere Eintragung (z.B. bei Ummeldung) vollkommen ausreichend gewesen.