Beiträge von Tomcat

    Ist ja kein Wunder, wo doch heute kein "Tatort" mehr einfach Krimi sein darf, sondern immer auch noch wichtige gesellschaftliche Themen abhandeln muss... :roll:

    (Erholsame Ausnahme die Münsteraner "Tatorte" :thumbup: :D )


    Wenn's wirklich um Pietät geht und nicht um irgendwelche politische Rücksichtnahmen, finde ich die Verschiebung schon korrekt.

    Grundsätzlich ist der Schutz des geistigen Eigentums natürlich eine gute Sache. :nod: Manchmal sind die Konsequenzen etwas merkwürdig, wenn z.B. eine Schulleitung lange mit den Erben des Architekten darüber verhandlen muss, ob man den hässlichen Schulhausklotz in Sichtbeton nicht mittels weissem Anstrich etwas freundlicher gestalten dürfe. Der Kompromiss war dann ein grauer Anstrich... :roll:

    Was aber im Plusminus-Bericht dargelegt wird, ist ja offenbar eine reine Geldmacherei und wird deshalb ja auch als Falle bezeichnet.

    Das Urheberrecht soll verhindern, dass ein einmal veröffentlichtes Produkt von anderen weiterverwertet wird. Ich gehe davon aus [Achtung: reine Spekulation], der Gesetzgeber hatte dabei vor allem eine komerzielle Verwendung bzw. die entsprechende Einbusse beim Urheber im Auge. Klar etwa wenn man ein berühmtes Bild - z.B. Einstein mit der Zunge draussen - auf T-Shirts druckt und diese verkauft. Dann muss man sich zuerst die entsprechenden Rechte besorgen. Legt sich hingegen jemand den Forumsnamen "Einstein" zu und benutzt das Bild als Avatar, sähe ich nicht, wie dadurch ein geldwerter Schaden entstehen sollte.
    (Bitte nicht mit dem Recht am eigenen Bild verwechseln. Herr Einstein hätte wohl die Publikation des Zunge-draussen-Fotos untersagen können, wenn ihm dieses unangenehm gewesen wäre. Allerdings gibts da ja wieder die Ausnahme betreffend Personen des öffentlichen Lebens oder wie das heisst.)

    Wer offenbar regelmässig das Internet absuchen lässt, um nicht autorisierte Veröffentlichungen seiner Bilder zu unterbinden, ist der Fotograf David Hamilton. Da geht es aber klar um ein komerzielles Interesse: Wer kauft noch Fotobücher, wenn er die Bilder alle vom Netz laden kann. (Man beachte die Nuance: Hamilton lebt vom Verkauf seiner Fotobücher, ein Zwiebelfotograf üblicherweise vom Verkauf seiner Fotos an Verkäufer von Kochbüchern.)
    Anders offensichtlich diverse Cartoonisten - spontan fällt mir Uli Stein ein - die wohl die Weiterverbreitung ihrer Werke im Netz zu Recht als gute Werbung für ihre Publikationen anschauen. (Vielleicht verschätze ich mich und die haben einfach resigniert?)


    Neben dem komerziellen Wert wird aber auch der künstlerische Wert geistigen Eigentums geschützt. Siehe obiges Architekturbeispiel. Ich habe auch schon gehört, die Band "The Police" verbitte sich jegliche Coverversionen ihrer Songs und gehe rechtlich dagegen vor. Selbst wenn es sich um eine Abwandlung mit witzigem Text - wie im Falle einer Basler Band - handle. (Es geht dabei nicht um irgendwelche GEMA-Gebühren - die wären schon bezahlt worden -, sondern um den Schutz der Integrität des Kunstwerks.)


    Ob die Plusminus-Geschichte ein deutsches Phänomen ist? Nach meiner - zugegebenermassen geringen - Erfahrung mit deutscher Rechtsanwendung würde ich sagen: Ja! Ich empfinde im Vergleich mit der Schweiz die Anwendung von Gesetzesnormen als geradezu mechanisch: Wenn A dann B. Sachverhalt entspricht A, also B. Ja ja, ich weiss, das ist die Grundlage der Rechtsanwendung. Aber es gibt auch noch die Frage, was der Gesetzgeber wollte, als er das so geschrieben hat. Diese (sog. teleologische) Auslegung ist bei uns sehr wichtig und bleibt bei Euch offensichtlich meist auf der Strecke. Zumindest in unteren Instanzen. Erst der Bundesgerichtshof sagt dann vielleicht irgendwann, dass gewisse Auswüchse nie und nimmer durch das Gesetz geschützt sein können.
    Dazu kommt dann noch diese unselige Geschichte mit den Abmahnungen, die wohl auch eine deutsche Eigenart ist.


    Was folgern wir nun aus dem Gesagten für unser Verhalten im Forum?

    Die Leute im Plusminus-Bericht sind in eine Falle geraten. Die betreffenden Bilder haben weder einen besonderen künstlerischen Wert noch sind sie wirklich komerziell wertvoll. Kein Schwein würde Zwo Euro Fuffzich dafür bezahlen, ein solches Bild zu publizieren. Dass Gerichte das - und noch mit horrenden Schadenssummen - schützen ist traurig. Es bleibt zu hoffen, dass das von höherer Instanz irgendwann abgestellt wird. Das Ganze ist aber ein EINZELFALL. Lassen wir uns doch dadurch nicht ins Bockshorn jagen. (Ist kein Vergleich mit der Geschichte von wegen unwahre, rufschädigende Äusserungen über Firmen, die dann klagen: "Benachrichtigung" .) Sonst kann man das Internet gleich schliessen.

    Was wir alle vielleicht etwas mehr im Auge behalten sollten: Was hält der Rechteinhaber eines Fotos wohl davon, wenn ich es nehme und hier reinstelle. Wenn einer bei S2ki seinen 'S' reinstellt und schreibt "everybody look at my great car!", dann wird er sich wohl eher geschmeichelt fühlen, wenn das Bild dann auch im deutschen Forum auftaucht. Bietet hingegen einer Autokalender zum Kauf an und hat als Beispiel ein Monatsblatt mit einem 'S' drauf, so wäre es ihm und dem Fotografen kaum recht, wenn das Bild dann bedenkenlos überall verwendet wird. Vorsicht ist auf jeden Fall geboten, wenn extra ein Copyright auf dem Foto vermerkt ist, wie z.B. bei lost-in-emotions.


    Ach ja: Und bloss keinen " 'S' und Gemüse"-Thread aufmachen! ;)

    Zitat

    Original von sina2000
    Mal ne kleine Frage:
    Ist das in der Schweiz auch so, dass die Nummer gesperrt wird, wenn ein Schild geklaut/verloren wurde?

    Ich meine.. da gibt es Leute, die tausende von Franken für ein Nummernschild bezahlen, dass möglichst tief ist.. und wenn so ein "Möchtegern" kommt, und das Nummernschild klaut, dann ist alles für nichts und die Nummer bleibt für immer und ewig gesperrt?

    Beispiel von der Homepage eines kantonalen Strassenverkehrsamtes:

    "Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Auktion von Kontrollschildern
    [...]
    Verlorene oder sonst wie abhanden gekommene Kontrollschilder werden polizeilich ausgeschrieben und gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Die Kontrollschilder bleiben für die Halterin/den Halter reserviert. Nach deren Auffinden oder nach Ablauf der Sperrfrist von 2 Jahren besteht ein Anrecht auf Wiederzuteilung der betreffenden Kontrollschilder."


    Übrigens: Überlegt doch mal, wozu das führte, wenn man dieselben Schilder gleich wieder rausgeben würde. Einfach sicherheitshalber einmal gestohlen melden. Dann: "Bei Rot über die Kreuzung und Unfall verursacht? Nee, das war ich nicht. Muss der Typ sein, der mir letztes Jahr die Schilder geklaut hat. Hier die Verlustanzeige..."

    Und selbstverständlich werden für Raubüberfälle oder Ähnliches immer Nummernschilder geklaut. Denn den geeigneten Wagen muss man wohl einige Zeit zuvor besorgen. Dessen Originalschilder sind dann schon in der Fahndung. Also kurz zuvor noch ein saubere Schilder drauf. Solange die gestohlenen Schilder dann in der Fahndung sind, wollt ihr bestimmt nicht mit derselben Nummer unterwegs sein, oder?

    Wieso aber kein Unterschied zwischen geklaut und verloren? Weil keiner mehr angeben würde, dass sie geklaut wurden, wenn verloren besser wäre.


    Ich sage immer: 90% der Gesetzgebung sind Missbrauchsbekämpfung. Wenn's keine Leute gäbe, die sowas tun, bräuchten wir die nicht. So aber schon, sonst wäre der Ehrliche der Beschi...e! :nod:


    Noch was: die Tendenz zu kostendeckenden (=hohen!) Gebühren in der Verwaltung läuft unter dem Titel "Verursacherprinzip". Alle schreien danach, solange sie nicht selber betroffen sind. Dann ist man aber auch durch Verlust eines Kontrollschildes Verursacher von Aufwand bei der Zulassungsstelle. Auch wenn's unbeabsichtigt war.


    P.S.
    Noch 'ne kleine Frage: Warum tauchen die verlorenen Schilder eigentlich nicht mehr auf? Wären doch einfach zu retournieren... :roll: Hängen die alle in irgendeinem Pub? Muss wohl mal in der Nachtbar vorbeischauen, ob Steve schon 'ne Sammlung hat... :lol:

    Zitat

    Original von steve hislop
    aber wenn ich das hier sehe...gehts mir etwas besser :D

    Dann war's in Euren Breiten wohl eh nicht so sonnig wie bei uns. Hier ist nur an schattigen Stellen noch was vom Schnee von letzter Nacht liegen geblieben. Stassen völlig trocken. :)

    Wärst Du noch ein paar Tage in China geblieben, hättest Du Dir den Weg zum Flughafen freischippen müssen. Die haben ja ordentlich Schnee gekriegt...

    Zitat

    Original von MB 23
    Als Zivilperson ein Blaulicht benutzen und damit vortäuschen die Polizei zu sein, dürfte hingegen nach Strafgesetzbuch und nicht nach Straßenverkehrsordnung bestraft werden.

    Würde ich auch sagen. Man ist dann zwar Straftäter, kriegt aber immerhin - im Sinne des Thread-Titels - keine Punkte in Flensburg. Wem's das wert ist... :roll: ;)

    Zitat

    Original von McHeizer
    Tomcat, bist du Jurist ?

    :nod:Was arbeitet ihr eigentlich?


    Hätte aber keine Ahnung, wie das Thema in der Schweiz behandelt wird. :blush: Da müsste ich mich auch erst mal einlesen. Jedenfalls kennen wir das Rechtsinstitut der Abmahnung überhaupt nicht. :P Scheint ja in diesem Zusammenhang ein Teil des Problems zu sein...