Zitat
Original von TJ
Anscheinend hat es da ja Fälle gegeben wenn du von Hamburger Gerichten sprichst.
Kann mal jemand einen Link zu so einem Urteil posten? Würde mich auch mal interessieren wie krank unsere Gesellschaft inzwischen ist.
Wir nähern uns leider immer mehr den Amis, demnächst wird hier auch McDoof verklagt wenn es zu heißen Kaffee gibt.

Habe mich eben eine Stunde lang eingelesen...

Hier mal ein Spiegel-Artikel zum Thema:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,490006,00.html
In dem Fall sollte man sich also den Amis annähern.
Das Problem ist neben der unklaren Gesetzeslage die sehr unterschiedliche Rechtsprechung der einzelnen Landgerichte bei Fehlen eines eindeutigen BGH-Urteils.
Eigentlich schien die Sache ja mal klar zu sein:
Der Gesetzesartikel hört sich doch nett an.
Eine spezialisierte Anwaltskanzlei schrieb zum Thema:
e) Mitstörerhaftung bei Foren und Gästebüchern:
Es gibt zu diesem Problem nur vereinzelte Urteile. So lehnt das LG Köln (Urt. v. 04.12.2002 – Az.: 28 O 627/02) eine Haftung vor Kenntnis grundsätzlich ab. Das LG Trier (Urt. v. 16.05.2001 – Az.: 4 O 106/00) und das LG Düsseldorf (Urt. v. 14.08.2002 – Az.: 2a O 312/01) bejahen zwar eine Haftung, aber nur dann, wenn ein Webseiten-Betreiber seiner Kontrollpflicht nicht nachkommt. Das LG Trier geht dabei von einem erlaubten Prüfungszeitraum von 1 Woche aus, das LG Düsseldorf sogar von einigen Monaten.
Die Urteile betreffen aber (alle) das alte Teledienstegesetz, das zum 21.12.2001 reformiert wurde. Insofern ist hier abzuwarten, ob sich etwas geändert hat.
Nach der jetzigen Rechtslage dürften die Inhalte in Gästebüchern und Foren als fremde Inhalte zu werten sein. Demnach tritt eine Haftung frühestens bei Kenntnis ein (§ 10 TMG).
Nach einem aktuellen Grundlagen-Urteil des BGH (Urt. v. 11. März 2004 - I ZR 304/01) gilt diese Haftungsprivilegierung aber nicht für den verschuldenslosen Anspruch auf Unterlassung. Hier gilt das TMG nicht, sondern die allgemeinen BGB-Regeln greifen. Eine Haftung tritt danach dann ein, wenn dem Betreiber es möglich war, das Posting oder den Eintrag zu löschen, um so die Rechtsverletzung zu beseitigen.
Eine solche Löschpflicht ist natürlich nur im Rahmen des Zumutbaren möglich. Es kann von den Betreibern, Moderatoren usw. nichts Unmögliches verlangt werden. So weist der BGH in o.g. Entscheidung ausdrücklich darauf hin, dass es einem Online-Auktionshaus (es ging um ricardo in dem Fall) nicht zuzumuten ist, jedes Angebot, das in einem automatischen Verfahren unmittelbar online gestellt wird, darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Ähnliches dürfte (eingeschränkt) auch für ein Forum oder Gästebuch anzuwenden sein. Hier wird darauf abzustellen sein, wieviele Einträge in einem Forum täglich neu hinzukommen. Reden wir von 1-2 dürfte die Spanne, in der der Forums-Betreiber das Posting überprüfen darf, geringer zu bemessen sein, als wenn er täglich mehrere 100 Postings kontrollieren muss. Insofern ist dies eine Frage des Einzelfalls.
Demnach haften weder Betreiber noch Moderator grundsätzlich für die Einträge von Dritten. Erst ab Kenntnis bzw. nach dem Verstreichen einer angemessenen Überprüfungspflicht wird eine Haftung zu bejahen sein.
Mehr von deren Seite: http://www.dr-bahr.com/faq/faq_rechtderneuenmedien.php
Dann kam aber das Urteil des Landgerichts Hamburg betreffend Haftung für Foren-Einträge (Supernature-Fall).
Hier der Link zur Stellungnahme des Betreibers: http://www.supernature-forum.de/anregungen-kri…html#post644027
Beängstigend ist einerseits die Anforderung an die Admins, andererseits aber auch, welches letztlich die unzulässige Aussage war: nicht Schimpfworte wie Mafia oder Penner, sondern der Eintrag eines Users, "... im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) ...".
Wenn man sich dann aber mit einem automatischen(!) Distanzierungshinweis bei jedem Beitrag aus der Verantwortung ziehen kann, so halte ich das zwar für einen riesen Witz, verstehe aber die Admins, wenn sie es machen.
In eigener Sache: Mich stört der Einblender echt, zumal der Meldebutton ja genau diesen Zweck erfüllt.
Die Sache wird wohl erst besser, wenn sich der BGH mal eindeutig (und hoffentlich im Sinne freier Meinungsäusserung) dazu geäussert hat. Auf den Gesetzgeber darf man wohl nicht hoffen, der ist mit Schadstoffplaketten und sowas beschäftigt.
(Macht die Bundesregierung eigentlich auch Abmahnungen, wenn sie kritisiert wird?
) Der Betreiber des Supernature-Forums hat jedenfalls Berufung vor dem hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt.