Mal erst was Grundsätzliches: Eigentum = rechtliche Herrschaft, Besitz = faktische Herrschaft über eine Sache. Wenn ich einem meinen 'S' leihe, ist er der Besitzer, aber ich bin noch immer Eigentümer.
Zitat
Original von S-enna_2000
Auto, das sich in D befindet, aber hier noch nicht zugelassen war, also noch kein Kfz-Brief vorhanden
Genau hier liegt m.M.n. der Hund begraben. Wenn es nicht ein Neuwagen ist, dann müssten halt Papiere von der Zulassung in einem anderen Land vorliegen.
Üblicherweise indiziert Besitz auch Eigentum. Wenn ich ein Fahrrad dabei habe und es einem verkaufe, darf der annehmen, ich sei der Eigentümer. Schliesslich habe ich das Ding ja dabei.
Bei Autos jedoch wird praktischerweise eine staatliche Registrierung verlangt, also kann ich nur dann davon ausgehen, jemand sei Eigentümer eines Wagens, wenn er auch die entsprechenden Papiere mitliefert. Oder wird bei Euch der Fahrzeugbrief ganz eingezogen, wenn der Wagen abgemeldet wird? Also in der Schweiz wird er nur ungültig gestempelt und dem Eigentümer wieder ausgehändigt...
Ein älterer Kaufvertrag zwischen X und Z täte nichts zur Sache, wenn Markus den Wagen nebst Papieren von X gegen Bezahlung bekäme. Markus dürfte dann guten Glauben geltend machen und den Wagen behalten. Z hätte dann einfach eine Forderung wegen Vertragsbruchs gegen X.
Dasselbe wäre - zumindest nach Schweizer Recht - auch der Fall, wenn Z den Wagen X ausgeliehen hätte und ihn dieser ihn ohne Einverständnis von Z verkauft hätte. Z hatte den Wagen anvertraut und müsste sich eben an X halten mit einer Schadenersatzforderung. Anders wäre es nur, wenn der Wagen gestohlen wurde. Da wird auch der gutgläubige Käufer nicht geschützt. Er kennt ja immerhin den Verkäufer und kann sich an diesen halten. Z kann aber angesichts der Vorgeschichte kaum behaupten, der Wagen sei ihm von X gestohlen worden...
Mein Verdacht in dieser Sache:
Nach dem Kauf des Wagens von X kommt dann Z daher, wedelt mit den Papieren und erklärt, er sei der rechtmässige Eigentümer. Wahrscheinlich begleitet von Drohungen mit rechtlichen Konsequenzen wie Strafanzeige wegen Hehlerei oder sonstwas, das Eindruck macht...
EDIT Gerade noch was gegoogelt:
Zitat
Der Brief hat keine rechtsbegründende Bedeutung, er ist Beweisurkunde und verbrieft nicht das Eigentum am Kfz, sondern bezweckt dessen Sicherung dadurch, dass sein Fehlen den guten Glauben des Erwerbers ausschliesst.
Also Freestyler hat Recht, dass der Fahrzeugbrief das Eigentum nicht beweist. ABER: Hat der Verkäufer den Brief nicht, so darf man - wie ich sagte - nicht gutgläubig davon ausgehen, er sei schon der Eigentümer!