Moin!
Hat "Vielzahn" (XZN) immer die gleiche Anzahl an Zähnen? Ich brauche einen Satz um eine Seat-Tür auszubauen. Also nicht für den S. ![]()
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Greetz Maggo ![]()
Moin!
Hat "Vielzahn" (XZN) immer die gleiche Anzahl an Zähnen? Ich brauche einen Satz um eine Seat-Tür auszubauen. Also nicht für den S. ![]()
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Greetz Maggo ![]()
Nix für ungut, aber wenn Du es nicht weißt, dann halt doch mal die Finger still! ![]()
Der DSK e.V. ist der Deutsche Sportfahrer Kreis. Dieser Verein blockt 3 Mal pro Jahr die NS auf dem man dann als Mitglied für nen relativ schmalen Kurs bis zu 15 Runden je Track Day drehen kann. Ausschließlich mit zugelassenen und StVZO konformen Autos.
Marius, ich bin mir nicht sicher ob es das ist. Imho hätte ich die gleiche Antwort bekommen wenn ich nach der Tourifahrt gefragt hätte ...
Jo, stimmt. Ich erinnere mich an die bösen Fotos. ![]()
Wie sagt man so schön? Geköpfes Kind scheut das Fallbeil? ![]()
Nach so ner Aktion würde ich die Notwendigkeit einer VK vermutlich auch nicht mehr in Frage stellen. ![]()
ZitatOriginal von Yoda@s2k
Ich werde die HUK24 auch mal anschreiben, wenn die mir ne negative Antwort schicken, dann werde ich mich wohl nach ner anderen Versicherung umsehen müßen.
Das wäre Deine Konsequenz aus der Antwort? Preislich gesehen kommt nach der HUK erstmal seeeehr lange nichts. Von daher bleibe ich bei der HUK, egal was jetzt bei dem Theater rauskommt. Nur werde ich dann ganz sicher keine VK abschließen sondern bei der (für mich) Mindestdeckung TK bleiben, wie auch in diesem Jahr.
ZitatOriginal von Skip2mylou
Rennstrecken sind oft generell ausgeschlossen
Dann steht das aber auch in den Bedingungen. Bei der HUK tut's das eben nicht. Und genau darum geht's!
Peterle, haste heut' schlecht gekackt oder was? ![]()
Jetzt mal ohne Spaß: Wenn die HUK in Ihren Bedingungen die NS GRUNDSÄTZLICH ausschließt und dies dann auch so kommuniziert, dann sag ich ganz artig Danke für die Antwort und akzeptiere das.
Wenn ich jedoch zum 23. Mal lesen muss, dass bei Veranstaltungen mit Erzielung Vmax und außerhalb StVO keine Haftpflicht/Kasko greift, dann ist das inakzeptabel weil einfach falsch. Die besagten Events erfüllen diese Kriterien nicht. Basta!
Es geht mir natürlich in erster Linie um den Schaden an meinem Auto, aber was ist denn mit Haftpflichtschäden wie z.B. Schäden an der Strecke, an der Planke und/oder Schäden an anderen Autos? Diese Deckung schließt die HUK24 in ihrem Schreiben genauso aus. Und spätestens da wird's haarig. Das nehme ich nicht hin, weil es einfach Bullshit ist. ![]()
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
Danke für Ihre Antwort.
Mich verwundert es sehr, dass bei zwei identischen Anfragen von Versicherungsnehmern zwei unterschiedliche Antworteten seitens der HUK24 gegeben werden. Ich zitiere die Antwort welche ein Bekannter von der HUK24 auf die gleiche Fragestellung erhalten hat:
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Im Rahmen der KFZ-Versicherung besteht Versicherungsschutz bei Touristenfahrten auf der Nordschleife / Nürburgring, solange es N I C H T auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit abzielt.
Außerdem müssen die Regeln der STVZO eingehalten werden.
Im Schadenfall wird dieser Sachverhalt geprüft.
Wir bitten die verzögerte Beantwortung zu entschuldigen und hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Auskunft weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
HUK24 AG
Die Online-Versicherung++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Zitat Ende.
Sie unterstellen in Ihrer heutigen Antwortmail, dass es sich beim "Freien Fahren des DSK" / "Touristenfahrten der Nürburgring GmbH" um eine "Veranstaltung bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigekeit ankommt" handelt, nur aufgrund der Tatsache, dass im Anmeldeformular der Begriff "Rennstrecke" benutzt wird. Der Begriff wird deshalb benutzt, weil die Nürburgring Nordschleife schlicht und ergreifend eine Rennstrecke ist. Dies heißt aber nicht, dass es um Rundenzeiten oder Podiumsplätze geht. Im Gegenteil, es ist strengstens untersagt jedwede Art von Stopuhren etc. zu gebrauchen. Sogar das Mitführen von Zeitmessinstrumenten ist polizeilich verboten. Sinn und Zweck der Veranstaltungen ist es vorrangig die Streckenführung kennenzulernen. Und dies ausdrücklich und ausschließlich im Geltungsbereich der StVO.
Es handelt es sich also NICHT um eine Veranstaltung im Sinne der AKB §2b/2d. Es ist KEINE Übungsfahrt zu einer Rennveranstaltung und es ist KEINE ungenehmigte Veranstaltung zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit.
Somit betrachte ich den Sachverhalt als gewährleistend für den Versicherungsschutz gem. §2b,d AKB.
Viele Grüße!
Marco XXXXXX
Machen die auch nicht. Die raffens nur nicht, dass es nicht um ein Renntraining handelt. Es wird Rennstrecke mit Vmax gleichgesetzt - und das ist falsch. StVO gilt nicht - genauso falsch.
Ich bin schon an der Antwortmail dran. ![]()
Marius, hast Du was dagegen, wenn ich die Mail von der HUK vom 17.08.2006 in meiner Antwort zitiere?
Schöne Scheisse! ![]()
ZitatAlles anzeigen-----Original Message-----
From: HUK24 - Die Onlineversicherung [mailto:info@huk24.de]
Sent: Friday, December 05, 2008 12:46 PM
To: XXXXXX, Marco
Subject: Re: [Vorgangs-Nr.:XXXXXXX] Re: Ihr Antrag auf Tarifumstellung. Vertrag660/XXXXXXX-MSehr geehrter Herr XXXXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Im Anmeldungsschreiben der DSK ist mehrfach von dem Begriff "Rennstrecke" der Gebrauch gemacht worden. Somit kann nicht gewährleistet werden, dass es sich lediglich um "Besichtigungsfahrten" des Geländes handelt.
Bitte beachten Sie hierzu auch in Ihren AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) die Paragraphen 2b sowie 2d.
Anbei die Auszüge :
§2b,d :
Eine Pflichtverletzung beim Gebrauch des Fahrzeugs liegt vor, wenn:
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird.
§2d,b :
Versicherungsschutz wird nicht gewährt,
für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen; in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt dies nur bei Beteiligung an behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen oder den dazugehörigen Übungsfahrten;
Wir bitten daher um Verständnis, dass eine Übernahme des Versicherungsschutzes für eine derartige Veranstaltung nicht gewährt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HUK24
Die Online-Versicherung
_____________________________________________________________
HUK24 AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 3240; St-Nr. 912/101/00021 Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96440 Coburg Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rolf-Peter Hoenen.
Vorstand: Detlef Frank, Jörn Sandig.
Ein Unternehmen der HUK-COBURG Versicherungsgruppe.
Marius, Lars hat mir davon erzählt, dass Du diese Mail erhalten hast. Umso mehr bin ich über die vollkommen konträre Antwortmail der HUK verwundert. Grmpf! ![]()
M3 definitiv!
HUK24 ist eine reine Online-Versicherung. Und mit den gleichen Bedingungen kommt bei Check24 und HUK24 auf den Cent genau die selbe Prämie raus.
Dennis, exakt das ist auch mein Argument in meiner Mail gewesen. Und dass die StVO nicht gilt ist auch Unsinn. Gilt sehr wohl laut DSK. Hab ich mir ausdrücklich bestätigen lassen.
Da das eine Grundsatzfrage ist, wird die HUK24 das vermutlich sehr intensiv prüfen und sich nicht erneut zu so einem Schnellschuss hinreißen lassen. ![]()
Marius, das hab ich auch gedacht! ![]()
Zitat orig. Mail HUK24:
ZitatLeider können wir für den angekündigten Besuch der Nürburgring/Nordschleife im Rahmen des bei uns abgeschlossenen Vertrags keinen Versicherungsschutz bieten. Der Grund hierfür ist folgender: Diese Veranstaltungen findet auf einem abgesperrten Gelände statt. Hier sind die Vorschriften der StVO nicht zwingend einzuhalten. Da keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgegeben ist, kann selbstverständlich auch eine Höchstgeschwindigkeit erzielt werden. Weiterhin werden bei diesen Veranstaltungen häufig fahrerische Grenzsituationen erzeugt, die leicht überschritten werden und deshalb zu Unfällen führen können. Der bei uns abgeschlossene Vertrag trägt das Risiko der normalen Teilnahme am Straßenverkehr. Ggf. kann Ihnen hier der "Veranstalter" bzw. Betreiber der Nürburgring/Nordschleife eine Tagesversicherung anbieten.
Die Mail ist von letzter Woche. Ich habe auch schon heftigst widersprochen. Auf die Antwort warte ich allerdings noch! ![]()
ZitatOriginal von Skip2mylou
was kostet denn so ein adapter?
Die Frage ist nicht "was kostet der", die Frage ist "wo kriegt man den NOCH"! ![]()
Joar, so'n NSX is schon ne verdammt geile Sau! ![]()
Die Szene in Pulp Fiction als Mr. Wolf vorgebrettert kommt ist so geil. Da hab ich den Bomber auch das erste Mal richtig wahr genommen.
Der schwarze is'n Brett! Und sogar bezahlbar. Kaufen Dicker, kaufen!
Dann musste den Hobel nur noch übern Teich bekommen. ![]()
Ich baue mir 5 Stück von den Dingern ein und muss dann abpumpen:
http://cgi.ebay.de/Spritspargerae…trkparms=66%3A2|65%3A10|39%3A1|240%3A1318
Wo soll ich dann hin mit der ganzen Plörre. Ich kriege es ja dann nicht alle! HELFT MIR!!! ![]()
![]()
Die VK kostet nur dann so viel, wenn Du die SB recht niedrig wählst. Das kann man mit 1000 oder gar 2000 EUR SB recht gut relativieren.
Ansonsten isses halt eine persönliche Grundsatzfrage: Kannst Du es finanziell verkraften wenn Du die Kiste im Wert von 20 Riesen wickelst und der Haufen nur noch wenige tsd. EUR Restwert hat? Dann lass sein und nimm nur den Diebstahlschutz in Form der TK mit rein. Wenn nicht, dann musst Du in den sauren Apfel beißen und die Kohle latzen.
Und ja, ich bin meine erste Saison ohne VK gefahren. Nächstes Jahr nehm ich die aber mit rein. Jedoch mit recht hoher SB von 1.000 EUR.


