Härtere Strafen – Verletzt ein Raser eine Person oder die Verkehrsregeln schwer sollen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich sein.
Autos beschlagnahmen – Raser-Fahrzeuge sollen unabhängig vom Besitzer (auch bei Leasingfirmen und Autovermietungen) eingezogen und versteigert werden können.
Raser-Eintrag – Strafurteile gegen Raser sollen mit Namen, Wohnort und Nationalität veröffentlicht werden. Zudem sollen die Täter einen Eintrag im Führerausweis erhalten.
Führerausweisentzug – Fünf Jahre lang sollen Raser ihr Billet beim ersten Vergehen abgeben müssen. Wiederholungstätern sogar auf unbestimmte Zeit.
Blackbox – Verurteilte Raser sollen zwingend einen Fahrtenschreiber erhalten.
U-Haft - Die Gruppe beantragt weiter, dass der Bundesrat prüft, ob Raser, die schwere Unfälle verursachten, konsequent in Untersuchungshaft gesetzt werden können.