Soweit ich mich erinnere - das sind aber nur die Reste eines unvollständigen Jura-Studiums von 12 Jahren - können sie dich wegen §1 der StVO
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
so gut wie immer zumindest versuchen, dich mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung zu belegen, wenn du "andere" vermeidbar belästigst - z.B. durch Motorlärm wegen zu hoher Geschwindigkeit innerorts, wenn sie dich schon nicht messen. Ob das im Einzelfall Bestand hat, wenn du dich dagegen zur Wehr setzt steht auf einem anderen Blatt.
Was m.W. nicht mehr geht, zumindest sagte mir das mal der freundliche Polizist, der mich 30 Minuten nach Abholung meines S2000 anno 2007 geblitzt hat, ist, dass sie irgendwas bar kassieren, sofern du einen Deutschen Wohnsitz hast.