Zitat
Original von sven_th
Da ja offenbar kein Festigkeitsgutachten vorliegt, wird wohl erst reicht kein Prüfzeugnis existiern.
An der Stelle geht es nicht um die Passung der Felge zum Fahrzeug, sondern um die Haltbatbarkeit der Felge als solches. Diese Problem besteht bei der vormals Audifelge nicht.....
Es liegt doch eine ABE für genau diese Felgen vor. Nur halt nicht für den S2000.
Das heißt doch, dass diese Felgen in Vergangenheit auch auf ihre Festigkeit geprüft wurden. Ohne Festigkeitsgutachten / Tragfähigkeits-Nachweis keine ABE.
Das ist doch genau das, was der TÜV mir schriftlich für den S2000 genannt hatte.
Zitat
Original von TÜV Rheinland:
"Wenn ein gültiges Prüfzeugnis für das Rad existiert, dass Fahrzeug jedoch auf dem diese Räder jetzt montiert werden sollen, nicht im Verwendungsbereich aufgeführt sind ist eine Begutachtung gem. § 19(2) StVZO möglich."
Das gültige Prüfzeugnis kann in diesem Fall die ABE für Lexus sein.
Und auch genau so wurden mir letztes Jahr die Räder auf dem Ford meiner Freundin eingetragen. Übrigens waren das keine Audi-Felgen sondern RH mit ABE für Audi.
Also Matze, nicht entmutigen lassen.
Frag nochmal bei anderen Prüfstellen nach. Ich würde aber direkt zum TÜV fahren und nicht Dekra oder KÜS o.ä.
Viel Glück