Wie lange hast Du denn den S schon. Wenn ich das richtig sehe schon länger als 6 Monate.
Es verhält sich wie folgt:
Gewährleistung ist keine Garantie! Eine Garantie versichert dir, dass gewisse Eigenschaften über einen defibierten Zeitraum erhalten bleiben, wie z.B. ein funktionierender Motor. Geht er kaputt wird bezahl, solange man ihn zweckgerecht eingesetzt hat.
Die Gewährleistung sichert lediglich zu, dass zum Zeitpunkt der Übergabe keine Mängel vorhanden waren. Die Beweislast hierfür liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, danach beim Käufer. Wenn man nachweisen will, dass vor über 6 Monaten ein Mangel am Motor vorhanden war, wird man sich sehr schwer tun, ich behaupte das ist nahezu unmöglich.
Hart aber ich vermute, mit einem Anwalt wirst du außer Kosten und ewigen Ärger nichts erreichen. Drück lieber bei Honda auf die Tränendrüse und versuche dir einen kleinen Vorteil zu erhaschen und freue dich auf einen jungfäulichen nagelneuen Motor!