| uwe_s schrieb am Fri, 21 October 2005 18:47 |
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Hi, dies regelt der §38 STVO Wegerecht Demnach darfst bzw. wenn möglich musst Du sogar über eine rote Ampel fahren. Sollte ein Passfoto angefertig werden Ort und Uhrzeit merken und dies bei gelegenheit (nicht mehrere Tage oder gar Wochen) der Polizei Aktenkundig machen. Eine behinderung muß man Dir nachweisen einfach nur sagen der ist nicht weggefahren geht nicht. Gruß Uwe |
Zitat:
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Zitat Ende.
Schlußfolgerung, ich baue mir sofort eine blaue Lichthupe ein, freie bahn auf der Schnellstrasse ![]()
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