ZitatOriginal von Hayate
Unser Firmenwagen ist gegen Grobfahrlässigkeit versichert.. deckt womöglich sogar ein Verheizen des Motors ab...
Die Grobfahrlässigkeit bezieht sich nur auf den Haftpflichtbereich (Finanzielle Ansprüche dritter). Also dies ist lediglich ein "Verzicht der Versicherung" im Schadenfall bei grober Fahrlässigkeit (überfahren roter Ampel --> Unfall) auf dich zu regressieren. Also Schäden am eigenen Fahrzeug sind dadurch nicht gedeckt...