Ok, ich versuch mal fachlich an die Sache ranzugehen.
> Tieferlegung steht in der Betriebserlaubnis das ich max. 35mm tieferlegen darf
>> in der Einbauanleitung steht ein Mindestmaß, welche für den S zuässig ist zw. Federteller und Anbindung-Unten
>>> drehe ich auf dieses Mindestmaß am Dämpfer, bin ich wo auch immer gemessen zu tief
>>>> aus dem Grund suchte ich mir aus dem WHB ein Maß was leicht zu prüfen ist, das war das Kotflügelmaß (ok, dies ist zu variabel)
>>>> also bleibt nur das Maß der Wagenheberaufnahme, wobei mir jetzt wiederum das Maß ab Werk fehlt, denn:
Ja, 110mm sind das gesetzliche Mindestmaß aller Fzg. im Straßenverkehr aber nein, das kann man unmöglich paschalisieren.
Was wenn die Wagenheberaufnahme ab Werk bei 150mm liegt? Dann ist das erlaubte Maß 115mm und nicht 110mm. <<<< genau darum geht es mir
Zu dem mit Profi und Entwicklung und so Zeug.
> Fahrwerk kaufen, nötige Eintragung und Achsvermessung machen lassen, fahren und ggf. Härtestufen und Fzg.-Höhe einstellen > das der Plan den sich Bilstein da so gedacht hat als sie es zum Verkauf angeboten haben.
>> Genau dafür geben die deine genannten Millionen aus, damit der Kunde ein Fahrwerk hat was in allen Bereichen funktioniert. (tut es auch, hab es in meinem Auto erlebt, hast du es denn in deinem?)
Alles drüber hinaus, also in dem Fall was du meinst, das Auto einem Rennfahrer mit Bilstein-Fachpersonal geben und bitte auf einer Strecke abstimmen >>> F1 hier oder was?