Hi Mel,
Glückwunsch, haste aber echt Glück gehabt.
Meine Erfahrung in der Richtung sah so aus:
Bin im Februar 2001 auf der Autobahn Regensburg Richtung Nürnberg unterwegs. War damals mit meinem Accord Type-R unterwegs, die Autobahn war frei und ich mit ca. 250 km/h unterwegs. Kurz vor Nürnberg kommt eine Schilderbrücke mit 120. Ich also vom Gas um das Auto auslaufen zu lassen. Mein Pech war, dass bei der nächsten Schilderbrücke, bei der sie dann geblitzt haben, noch 207 km/h gemessen wurden.
Nachdem dann der Brief vonwegen Anhörung kam, hab ich sofort den Rechtsanwalt eingeschaltet. Der hat mir geraten, wenn sich die Polizei meldet, erst mal garnichts zu sagen.
Das ganze ging dann soweit, dass die Polizei an der Haustür meine damals 10 Jahre alte Tochter befragte und den Vater als Verbrecher hingestellt hatte. Auch kamen Anrufe, bei denen meiner Frau klar gemacht wurde, dass, wenn ich mich nicht äussern würde, meine Nachbarschaft befragt wird und denen klargemacht wird, was da so in der Nachbarschaft wohnt.
Ich hab dann den Verstoss freiwillig zugegeben (da ich der Meinung bin, wenn man einen Verstoss begeht, sollte man natürlich auch bestraft werden). Ich hatte nur noch meinen Rechtsanwalt gebeten, die Strafe von einem Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln zu lassen, da ich als Selbstständiger mit Aussendienst auf den Führerschein angewiesen bin und bei einem Fahrverbot meine Existenz gefährdet ist.
Das Ende vom Lied: Im Mai 2003 bin ich dann mein Fahrverbot von 3 Monaten angetreten. Der Hammer war dann noch, dass meine Frau Ende Mai für 3 Monate in die Uni-Klinik nach Erlangen kam. Ich also ohne Führerschein, 3 Kinder daheim, selbstständig und wohnhaft auf einem Bauerndorf, auf dem es nicht mal Busverbindung gibt. Ich bin also zur Polizei, um zu fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Strafe zumindest auszusetzen. Die Auskunft der Polizei: Wenn das Fahrverbot noch nicht angetreten wurde, kann man sie noch umwandeln, da aber das Fahrverbot bereits angetreten wurde, muss es auch in einem Stück "abgesessen" werden.
Soviel zu meinem Erlebnis mit Fahrverbot. Waren übrigens die ersten Punkte nach 20 Jahren Fahrpraxis, ich war also "Ersttäter".