| oliver_f schrieb am Thu, 20 October 2005 15:47 |
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Es bleibt wie gehabt. Sondereinträge werden sofern sie nicht auf die 1. Seite Passen (ca. 380 Zeichen im Absatz 22) auf Zusatzseiten (je max. 2000 Zeichen) gedruckt und abgestempelt. |
du meinst in dem Fahrzeugschein, richtig?
denn ich bezog mich auf Zusatzeintragungen im Brief
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Das einzig wirklich Kritische ist, das die Eintragungen nicht mehr im Brief eingetragen werden. Und das könnte später mal komplikationen ergeben (z.B. Umzug mit abgemeldeten KFZ denn die haben die Daten dann nicht vorrätig). Drum immer die TÜV-Papiere zu der Eintragung gut aufheben!!! Oliver |
das ist aber blöd für TÜV Sondereintragungen ohne Festigkeitsgutachten oder sonstigen Kram...
Mein TÜV Papier sagt nämlich nur aus:
"das Fzg befand sich zum Zeitpunkt der Abnahme in einwandfreiem Zustand"
und daraufhin bekam ich die Zusatzeintragung in den Brief, womit ich zur Zulassungsstelle ging um es übertragen zu lassen in den Schein.
Rolli,
War doch bei dir auch so, oder?


