Beiträge von McHeizer

    oliver_f schrieb am Thu, 20 October 2005 15:47

    Es bleibt wie gehabt. Sondereinträge werden sofern sie nicht auf die 1. Seite Passen (ca. 380 Zeichen im Absatz 22) auf Zusatzseiten (je max. 2000 Zeichen) gedruckt und abgestempelt.


    du meinst in dem Fahrzeugschein, richtig?
    denn ich bezog mich auf Zusatzeintragungen im Brief

    Quote:


    Das einzig wirklich Kritische ist, das die Eintragungen nicht mehr im Brief eingetragen werden. Und das könnte später mal komplikationen ergeben (z.B. Umzug mit abgemeldeten KFZ denn die haben die Daten dann nicht vorrätig).

    Drum immer die TÜV-Papiere zu der Eintragung gut aufheben!!!

    Oliver Smile


    das ist aber blöd für TÜV Sondereintragungen ohne Festigkeitsgutachten oder sonstigen Kram... Confused
    Mein TÜV Papier sagt nämlich nur aus:
    "das Fzg befand sich zum Zeitpunkt der Abnahme in einwandfreiem Zustand"
    und daraufhin bekam ich die Zusatzeintragung in den Brief, womit ich zur Zulassungsstelle ging um es übertragen zu lassen in den Schein.

    Rolli,
    War doch bei dir auch so, oder?

    BB schrieb am Thu, 20 October 2005 10:29

    Und beachtet folgendes: Seit 01.10.05 gibt es bei einer Abmeldung auch die neuen EU-Zulassungs-Papiere,in die keine Eintragungen(bis auf Anhägerkupplungen)übernommen werden!!!
    Den alten Brief nach Entwertung zurückverlangen. Es ist Euer
    Eigentum.
    Informationen und einen Bericht findet Ihr in der Zeitschrift:
    Oldtimer-Markt Ausgabe Oktober 2005

    Gruss Bernd



    Und wie ist es dann gehandhabt mit bisherigen Sondereintragungen??
    Habe da 2 zusätzliche Reifengrössen drin stehen.

    McHeizer schrieb am Wed, 19 October 2005 16:15

    1: zu standard (sorry Embarassed )
    2: vote
    3: vote (btw: der Wagen muss tiefer Very Happy )
    4: nicht ganz mein Fall (zu wenig S-erkennungsfaktor)




    Hey Mel,
    muss meine Aussage revidieren Embarassed

    Je öfter ich mir Bild 4 anschaue desto besser gefällt es mir Wink
    also sogar der Favorit von den vier.

    schwedenkreuz schrieb am Thu, 20 October 2005 10:09

    McHeizer schrieb am Thu, 20 October 2005 02:47

    na ok,
    dann sag es doch mal in Zahlen...

    Also ich bin auf NS im trockenen bei 25 Grad Lufttemperatur 1,9 kalt gefahren.
    Falls du (noch) weniger drin hattest, dann ist es verständlich dass der Reifen auf den Flanken lief.
    Bei mehr hatte ich allerdings nach 2 Runden schmieren der Reifen, weil die zu heiss wurden.


    1,9-2,0 finde ich auch ganz gut. Das bedeutet warm ca. 2,3-2,5.



    Freu mich schon auf eine weitere Begegnung am Ring nächstes Jahr Cool

    na ok,
    dann sag es doch mal in Zahlen...

    Also ich bin auf NS im trockenen bei 25 Grad Lufttemperatur 1,9 kalt gefahren.
    Falls du (noch) weniger drin hattest, dann ist es verständlich dass der Reifen auf den Flanken lief.
    Bei mehr hatte ich allerdings nach 2 Runden schmieren der Reifen, weil die zu heiss wurden.

    Genau an den muss ich auch immer zurück denken bei der Idee eines 5 Zylinders. Razz
    Ein Freund von mir hatte nen Audi 100 und wir sind oft auf Urlaubs-(kurz)trips unterwegs gewesen. Cool

    Marko,
    ja jetzt verstanden, danke Smile


    Aber das hier verwirrt mich schon:

    McHeizer schrieb am Wed, 19 October 2005 18:26

    Roboduck schrieb am Wed, 19 October 2005 16:45


    Zu beachten:
    1. Wenn man es ab- und wieder anmeldet gibt es jetzt neue Papiere
    2. Wenn du wieder anmeldest, muss das Fahrzeug TÜV haben. Also wenn Du z.B. im März TÜV hast und im April wieder anmelden willst, geht das nicht. Erst TÜV und dann anmelden.

    cu,
    Roboduck


    ok, danke für die Tipps
    zu1) Aber die neuen Papier bekomme ich automatisch, oder?
    zu2) das bedeutet, dass man nicht nur ohne TÜV, sondern ganz ohne Zulassung zum Prüfstelle fährt Shocked
    Was ist wenn man nen Unfall baut? Dann hat man doch überhaupt keinen Vers-schutz! Surprised

    FreestylerX schrieb am Wed, 19 October 2005 17:03

    Marko schrieb am Wed, 19 October 2005 16:49


    Wieseo, unser S hat doch ne super-funktionierende Alarmanlage. Rolling Eyes


    Und ohne Batterie ist sie fast noch besser Wink



    genau, so gibts keine Fehlalarme mehr Surprised

    Roboduck schrieb am Wed, 19 October 2005 16:45


    Zu beachten:
    1. Wenn man es ab- und wieder anmeldet gibt es jetzt neue Papiere
    2. Wenn du wieder anmeldest, muss das Fahrzeug TÜV haben. Also wenn Du z.B. im März TÜV hast und im April wieder anmelden willst, geht das nicht. Erst TÜV und dann anmelden.

    cu,
    Roboduck



    ok, danke für die Tipps
    zu1) Aber die neuen Papier bekomme ich automatisch, oder?
    zu2) das bedeutet, dass man nicht nur ohne TÜV, sondern ganz ohne Zulassung zum Prüfstelle fährt Shocked
    Was ist wenn man nen Unfall baut? Dann hat man doch überhaupt keinen Vers-schutz! Surprised


    Marko,
    jetzt hast du mich glaube ich verwirrt.

    Falls ich im Zulassungszeitraum (03-10) abemelden möchte, müsste das doch auch gehen, oder.
    z.B. ich gehe mit den Kennzeichen im August zur Zulassungsstelle und lass die entwerten...und im September könnte ich mich entscheiden den gleichen Wagen wieder anzumelden.
    Das kann mit doch keiner verwehren.