| flashi schrieb am Thu, 19 May 2005 10:03 |
| jimmy_a schrieb am Thu, 19 May 2005 09:55 |
In D kann man das noch nachmelden, und eine Stafe wegen nicht beherschen des Wagens, sowas habe ich noch nie gehört.
Wichtig, wird es sein, den Wagen nicht zu putzen, damit die gegnerische Versicherung das nachprüfen kann. Die Verursacher des Unfalles sind ja bekannt. Würde also auch zu Polizei gehen, alles erklären, und mit dem Wissen zur Versicherung, der Leute, die den eigentlichen Unfall verurscht haben.
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Bei uns schreibt die Polizei bei einem Unfall sehr schnell "nicht beherschen des Fahrzeuges" in den Unfallraport. So quasi, wenn man nicht halten kann, ist man zu nahe aufgefahren und hat sich nicht den Verkehrsbedingungen angepasst! 
So ein richtig schöner Gummiparagraph eben....
Der Schaden ist bereits behoben worden. Ich denke, sie hat nicht mehr wirklich grosse Chancen einen Heller von der Versicherung zu kriegen, leider!
Das beste wäre gewesen, wenn sie an der Unfallstelle gehalten hätte, oder?
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logisch, aber so einen Schaden kann man ja nicht gleich bemerken, also warum anhalten. Eher im Gegentiel, man soll ja so schnell wie möglich den Unfallort verlassen, damit man nicht im Weg steht.
P.S. bei uns heißt das unangepasste Fahrweise (also zu schnell), nur kann der Schaden ja von einem Kleinteil verurscht worden sein, für das man nicht bremsen soll (darf), ist wie mit dem Feldhasen, den man überfahren muß, und nicht ausweichen darf, aber ab einen Fuchs, darfst du dann ausweichen, mit dem evtl. dazugehörigen Schaden, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.