ZitatOriginal von bpaspi
Wenn dem so wäre (was ich nicht glaube) dann müsste im Fahrzeugschein die Reifenmarke und -bezeichnung vorgeschrieben sein. So wie bei einigen anderen Herstellern.
Warum?? der 215er nur an der Lauffläche ein 195, die Lauffläche ist aber nicht in der Angabe z.B 215/45/17 gemeint, sondern die Reifenbreite (Aussenwand, zu Aussenwand)
Was nix anders bedeutet, das der Querschnitt so ist wie angegeben.
Der alte 225/50/16 hatte, von John_p und mir nachgemessen (anhand des Laufbildes) genau die selbe Breite der Laufläche (also der Teil der Kontakt zur Straße hat) wie der 245/40/17
Schau dir mal die Uniroyal Reifen an, die haben immer eine sehr kleine Lauffläche, für die angegebene Reifenbreite, weil die den Bereich von Reifenflanke zur Lauffläche mit einem großen Radius versehen. Pirelli z.B. macht eher Reifen, wo die breite (Flanke zu Flanke) fast der Lauffläche entspricht. Du hast also die selbe Reifenbreite aber eine unterschiedlich breite Aufstandsfläche.
Reifen und Markenbindung ist nicht mehr erlaubt


