Moin,
also bei mir sind passend zu den Felgen auch Reifen in den Brief eingetragen.
Darf also nur die Pirelli P Zero Rosso fahren. (255/35 R18)
Jetzt habe ich gelesen, das diese Bindung nach neuem EU-Recht nicht mehr gilt und ich auch andere Fabrikate nehmen könnte.
Kennt sich da jemand richtig aus??
Reifenbindung
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Hadibar -
19. Januar 2005 um 12:57
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Reifenbindung ist meineswissens hinfällig.
ABER es muß ein W Reifen sein. Einen Z muß man vom Hersteller freigeben lassen und (eigentlich) sogar eintragen lassen.
Aber meist reicht es die Freigabe mitzuführen.
Oliver -
jepp, die Reifenbindung ist nicht mehr zulässig. Allerdings kann sich der Tüv z.B. bei Abnahme einer Rad-Reifenkombination den Rücken freihalten, indem er den beim Vorfahren aufgezogenen Reifen beim Eintrag nennt. Man ist als Halter jedoch selber dafür verantwortlich, bei Kauf eines abweichenden Reifens (gleicher Dimensionen wohlgemerkt) die Freigängikeit zu überprüfen. Inwieweit jeder dazu in der Lage ist und dies praxisnah ist, sei mal dahingestellt.
Gruss, Juha