• hi,

    bin gerade an meiner Steuererklärung, na eigentlich bin ich ja schon fertig. Jetzt fällt mir gerade ein, dass ich die Lohnsteuerkarte noch gar nicht zurückbekommen habe. Braucht man die eigentlich überhaupt noch, oder reicht der "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung"? Ich weiß nicht mehr wie das letztes Jahr war. :blush:

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day! after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Der Gesetzgeber hat das seit 2005 umgestellt.
    Die Lohnsteuerkarte gibt es nur noch zurück, wenn du innerhalb eines Jahres den Arbeitgeber wechselst. Somit kannst du dann die Lstk beim neuen Arbeitgeber vorlegen.
    Wenn das Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber endet und/oder bei Jahresende bekommst du als Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung.
    Diese Bescheinigung beinhaltet alle Werte die damals auf der Lohnsteuerkarte hinten drauf waren. Diese Bescheinigung legst du dem Lohnsteuerjahresausgleich bei.

  • Cool, dann kann ich die ja auf die Reise schicken und mich auf einen warmen Geldseegen vom Finanzamt freuen :lol:

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day! after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014