An die Profis:
Wenn man z.B. einen 2. sozialversicherungspflichtigen Job (kein minijob!) macht, braucht man doch eine 2. Lohnsteuerkarte und die Abrechnung erfolgt dann mit Lstklasse 6.
Beim Lohnsteuerjahresausgleich kriegt man das dann wieder raus.
Richtig???