• hi, habe da so ein kleines problem


    glaube jeder kennt kino.to.
    Kann man aktuelle kintofilme im netz gucken oder auch alte filme.


    Naja, wenn man auf die seite geht und auf den gewünschten film rauf klickt, da steht dann immer einen der 3 videoplayer runterladen. u.a. Divix player und Veoh player. habe beide mal runtergeladen, aber funktioniert trotzdem nicht
    Ich kenn mich mit computern und so nicht so gut aus. Was muss ich da beachten? jemand ne ahnung??


    danke

  • Hey


    Ich hoffe mal, dass du die Player nicht direkt von der Kino.to-Seite runter geladen hast.. dann folgt nämlich demnächst eine Rechnung dafür :evil: Darum unbedingt die Player auf der normalen Seiten der Anbieter runter laden (dort sind sie nämlich gratis).
    Naja egal, jedenfalls hatte ich dieses Problem auch schon des öfftern.. Player (neuste Version) gesogen, auf Kino.to etwas angeklickt und nichts lief.. siehe da, zwei Tage später funzte es auf einmal.. und dann zwei Wochen später wieder nicht mehr etc..
    Keeene Ahnung warum aber auf jedenfall kann es (denke ich) nicht am Player liegen.. glaube Kino.to spinnt da einfach manchmal ein bisschen.. Hast du versucht div. Sachen anzuschauen oder immer nur das gleiche?
    Bei mir geht es auf jedenfall meistens besser, wenn ich über Firefox auf die Seite gehe und nicht über den Internet-Explorer.. Komische Sache.. :roll:

  • Zitat

    5. Vergütung 5.1. Die Inanspruchnahme der Leistung des Anbieters ist mit acht (in Zahlen: 8 ) Euro pro Monat inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu vergüten. 5.2. Der Vertrag läuft für mindestens 24 Monate. 5.3. Die vertraglich geschuldete Vergütung für die Inanspruchnahme der Leistung wird dem Kunden jeweils für zwölf Monate im Voraus berechnet. 5.4. Der Rechnungsbetrag muss spätestens am siebten Tag nach Eingang der Rechnung bei dem Kunden auf dem in der Rechnung aufgeführten Konto eingegangen sein. Bei dem Kunden zurechenbarem Verzug ist der Anbieter berechtigt, den hierdurch hervorgerufenen Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen. 5.5. Die auf der Rechnung ausgewiesene Vergütung ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, stets inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu verstehen.

  • Bei uns in der Schweiz ist das Herunterladen von Daten legal, so lange man Sie nicht selbst anderen zum Download anbietet.. darum ist Kino.to bei uns erlaubt und es gibt sogar Konsumentenzeitschriften (K-Tipp und Saldo), welche dies den Schweizern ans Herz legt :D :thumbup:
    Nur "Tauschbörsen" wie E-Mule etc. sind strafbar..


    Hier ein Artikel vom Saldo:
    Gratiskino_im_Internet.pdf