- Offizieller Beitrag
Hallo Leute,
ich hab grad mal gesucht, aber spontan nichts Treffendes gefunden.
Sobald Canon ausliefert, hab ich nen Camcorder, den ich gern dann und wann mit im Auto mitnehmen will, um die eine oder andere Fahrt zu filmen. Zunächst stellten sich mir das son paar Fragen zur Befestigung... aber da gibts ja Lösungen. Die Fragen sind geklärt.
Ich möchte nicht, dass hier Assoziationen zu so Videos wie von Black Prince oder dem Ghostrider entstehen. Aber man (ich) fährt ja nicht latent Strich-100 auf der Landstraße. Deswegen hab ich ne Frage:
Da filmt man sich nun, wie man vllt. hier und da ein wenig zu schnell durch die Gegend fährt, und stellt das womöglich noch ins Internet. Wie ist es um die Beweiskraft solchen Videomaterials bestellt? Sei es im Nachhinein, oder aber auch, falls das Material z.B. in einer allgemeinen Verkehrskontrolle "Beachtung" findet. Kann da jemand ne rechtlich brauchbare Aussage machen?
Wäre uncool, wenn dann einer sagt... da, da, da und da waren sie 25km/h zu schnell. Das sind in Summe 12 Punkte und 720 EUR. Danke sehr!