Fahrzeug mit französischer Zulassung in D anmelden

  • wie was zahlt man da? Frankreich ist doch EU - sprich Du zahlst keine Steuern, wenn die Mwst. schonmal bezahlt wurde. Also kein Neuwagen etc.


    Sonst läuft genauso, wie wenn Du ein dt. Auto erstmals auf Dich zulassen willst. Du brauchst:


    - Fahrzeugbrief
    - Fahrzeugschein
    - TÜV + AU Bescheinigung
    - Versicherungsbestätigung
    und ein CoC falls das Auto nach 1996 gebaut wurde. Bekommt man über die Vertragswerkstätten oder den Hersteller direkt.


    Die Abmeldung in Frankreich läuft über das KBA, das macht die Zulassungsstelle für Dich. So war's zumindest bei dem 968er den ich in England gekauft habe.

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    viele Grüße


    Sebastian


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