können die offtopicler mal wider runner kommen??
mal im ernst..finde das ne coole idee..
aber 3 nachteile..
der auspuff wird doch heiss?
wohin leuchtet das licht, bzw von WAS wird es refelektiert. gas, fahrbahn?
da die hks so laut ist wird das ding permanent rot anzeigen *g*
Weltneuheit
-
-
und irgendwann wirst ERROR aus den auspuff leuchten haben
-
Hai.
also, mit dem Leuchten iss nich mehr. Habe ja mal auf blöd reingeboten und eben schickt mir eBay diese Mail:Quote:
Liebes eBay-Mitglied Peter B,
es freut uns sehr, dass Sie am Handel bei eBay teilnehmen.
Leider muessen wir Sie heute darueber informieren, dass die Auktion:
2453655008 -AUSPUFF-FEUER w. FAST & FURIOUS - WELTNEUHEIT
auf die Sie geboten haben, von eBay vorzeitig beendet werden musste.
Der uebermaessige Gebrauch von Suchworten ("Stichworten"), einschliesslich Markennamen (jedoch nicht auf diese beschraenkt), die ausschliesslich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von Bietern zu gewinnen oder Bieter zu einer Auktion zu "locken", wird als Missbrauch von Suchworten betrachtet ( "Keywordspamming" ) und ist bei eBay nicht gestattet.
Jede Verwendung geschuetzter Markennamen (Warenzeichen) im Titel von Auktionen, in der keine Produkte der genannten Marken angeboten werden, ist unzulaessig.
Beispiele fuer NICHT erlaubte Auktionstitel:
"T-Shirt von H&M ( kein FUBU,ECKO )" oder
"Hose von Esprit - wie Miss Sixty"
Desweiteren sind auch Zusaetze und Vergleiche in der Artikelbeschreibung, die mehrere artikelfremde Markennamen enthalten, nicht erlaubt !
Beispiel fuer einen NICHT erlaubten Zusatz in der Auktionsbeschreibung: "Ich versteigere derzeit auch viele Sachen von Mexx, s.Oliver, Esprit...bitte auch dort schauen !"
Die Verwendung von falschen "Stichworten" stellt nicht nur eine Manipulation unserer Suchmaschinen dar, sondern ist auch unfair gegenueber den Mitgliedern, die nach einem bestimmten Artikel suchen und dabei faelschlicherweise zu Ihrer Auktion gefuehrt werden.
Uns ist bewusst, dass viele Mitglieder die Verwendung von Markennamen zu Vergleichszwecken bevorzugen, um die spezielle Ausfuehrung Ihres Artikels am besten zu veranschaulichen. Bestimmte Verwendungsweisen von Markennamen koennen jedoch eine Verletzung des Warenzeichenrechts darstellen, fuer die Verkaeufer gesetzlich zur Verantwortung gezogen werden koennten.
Wenn Sie auf den oben genannten Artikel geboten haben, ergibt sich durch die Beendigung des Angebots keine Kaufverpflichtung.
Haben Sie allerdings das Angebot zu einem Festpreis sofort gekauft, bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz Beendigung des Angebots durch eBay bestehen. Ein Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot kann allerdings dazu fuehren, dass der Vertrag gegenstandslos ist.
Um Ihren konkreten Einzelfall zu pruefen, empfehlen wir Ihnen, sich eine Rechtsauskunft bei einer dafuer zugelassenen Beratungsstelle oder bei einem Anwalt einzuholen.
Informationen zu verbotenen, fragwuerdigen oder die Rechte Dritter verletzenden Artikeln finden Sie unter:
http://pages.ebay.de/help/community/png-items.html
Wenn Sie zum besseren Verstaendnis die Grundsaetze und Richtlinien fuer das Anbieten von Artikeln bei eBay einsehen moechten, rufen Sie bitte folgende Adresse auf:
http://pages.ebay.de/help/community/png-list.html
Wir danken Ihnen im im voraus fuer Ihr Verstaendnis.
Mit freundlichen Gruessen
Kundenservice (eBay-Sicherheit)
Community Watch