Zitat
Original von snoooopy
Hallo,
die Leitungen müssen eingetragen werden.
Hierfür braucht man beim TÜV die ABE.
So war es bei mir;)
Das war dann aber komisch bei Dir. Eine ABE ist eine allgemeine Betriebserlaubnis, und die ist allgemein, weil sie allgemein den bestimmungsgemäßen Betrieb des Teiles am definierten Fahrzeugtyp unter definierten Bedingungen erlaubt.
Für abnahmepflichtige bzw. eintragungspflichtige Bauteile, also welche ohne eine ABE, benötigt man beim TÜV idR ein Gutachten zur Vorlage, das den Betrieb des Teiles unter vorgegebenen Bedingungen für korrekt deklariert. Der Prüf-Ingenieur überzeugt sich von bestimmungsgemäßem Anbau und gibt dann seinen Segen... durch Übernahme der Änderungsbeschreibung in die Fahrzeugpapiere (oder ein mitzuführendes Dokument).
Die Goodridge Stahlflex-Leitungen, die ich installiert habe, kamen mit einer ABE, die ich für alle Fälle im Auto dabei habe. Der TÜV hat sich aber darum noch nie geschert... und sie haben genau geschaut, denn ich hab ja auffällige Bremskühlungen am Auto dran.