Beiträge von Los Eblos

    Sorry... aber ich musste grad über die eMail lachen! Kennt ihr noch diese Geschichte, wo sich die Komponenten eines Autos unterhalten, kurz bevor es kracht?

    Zitat

    [...] »Frage zum ABS-Steuergerät« und wurde erstellt von: Drehzahl

    :lol:

    Also ich hab n gutes Gewissen durch die Anzeige. Denn ich weiß, dass ich extreme Spitzen vermeiden kann. Extrem wirds bei mir ab 125 Grad. Allerspätestens 130 Grad. Eigene Definition.

    Zitat

    Original von blafasel

    Öltemperaturanzeige ist wirklich sinnvoll. Öldruckanzeige habe ich zwar auch, würde ich aber nicht unbedingt als notwendig ansehen. Dat Dingens springt sowieso immer an den Anschlag :lol:, Der Öldruck ist über 7 bar -was die meisten Anzeigen als Maximum draufhaben. Im Leerlauf steht der Öldruck dann bei so 3 bar.

    Für die Öltemperatur hatte Lars "Los Eblos" eine einfache und schnelle Lösung. Lars: bitte melden :D

    Gruß
    Bernd


    Bei Conrad das LED Ölthermometer Best.-Nr. 192139 mit einem Einbaurahmen und roter Filterscheibe und etwas temperaturbeständigem 2-adrigen Kabel min. 2x0.75mm² Querschnitt kaufen gehen. Dazu ein kleines Schrumpfschlauchsortiment... zusammen ca. 25 EUR. Dies an eine geeignete Stelle hinbauen... Stelle ist Geschmackssache... ich habs an der wohl ungewöhnlichsten aber einfachsten und auch gut ablesbaren Stelle... siehe Link unten!

    Edit: Link nicht gefunden... Ich habs in den Fußraum des Beifahrers rechte Seite unten in die Plastikverkleidung gebaut. Das Teil ist klein und leicht zu demontieren bzw. auch später mal zu ersetzen, wenn man will. Dahinter ist für das Modul gerade genug Platz. Spannungsversorgung kriegt man beim Verdecksteuergerät und zum Durchgang zum Motorraum und Ölfilter ist es auch nicht weit. Ohne viel Gefummel zack zack eingebaut. Eigentlich stets gut ablesbar. Wenn man ein 2m-Hühne ist, kanns ggf. eng werden... muss man ausprobieren. Andere haben die selbe Anzeige in den Blindstopfen des ehemaligen Scheinwerferreinungsschalters eingebaut. Gibts bzw gabs auch schöne Bilder von. Rote Filterscheibe ist sehr sinnvoll, da man unter Sonneneinstrahlung das LED nicht so gut ablesen kann.

    Kabel an Sensor anlöten, sauber einschrumpfen und dann SANFT mit zwei dünnen Kabelbindern auf dem runden Rand des Ölfilters platzieren. Darüber MUSS ein Stück Heizungsrohr-Isolierschaumstoff (Armaflex), sonst misst das Ding Mist! Den Solierschaumstoff also über dem Sensor platzieren, damit der Fahrtwind und Wasser abhält. Man kann das Isozeugs mit einem breiten großen Kabelbinder SANFT festziehen. Kabelbinder fest, aber nicht zu fest... nicht dass der Ölfilter Spannung bekommt und das evtl irgendwann nicht mag.

    Günstiger, schneller und einfacher geht es nicht... zudem minimalinvasiv... man muss den Ölkreislauf dazu nicht modifizieren.

    Link folgt gleich... muss erst suchen gehen!

    Link:
    Sorry... was ist mit der Suchfunktion los? Wenn ich nach von mir gestartetenThemen suche... habich ganze 10 Stück. Das kann nicht sein, zumal der Thread "Öltemperaturanzeige an ungewöhnlicher Stelle" oder so ähnlich nicht dabei ist. Ich finde meinen Beitrag nicht.

    130 Grad find ich bissl viel.

    Wenn ich dauerhaft >230km/h fahre bei aktuellen 18-20 Grad Aussentemperatur, dann bin ich so bei 115-119 Grad im Öl.
    Im Stadtverkehr in der Regel knapp unter 100 Grad. Und beim gemütlichen Cruisen auf der Landstraße mit ab und zu mal überholen oder rausbeschleunigen knapp über 100 Grad.

    Entschuldigt, dass ich es mir jetzt leicht mache... habs selbst noch nicht gelesen, kann grad auf der Arbeit nicht. Darum erstmal die Bedingungen hier für Euch zu Eurer Information.

    Oben steht übrigens "HONDA Quality Drive" als Kopf auf dem Blatt.


    5. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

    5.1
    Im Rahmen der Honda Quality Drive Neuwagenanschlussgarantie
    beginnt der Versicherungsschutz am Folgetag
    nach Ablauf der werkseitigen Fahrzeuggarantie durch Honda,
    bzw. 100.000 km Fahrzeuglaufleistung, je nachdem was zuerst
    eintritt. Im Rahmen der Honda Quality Drive Gebrauchtwagengarantie
    beginnt der Versicherungsschutz jeweils mit
    der Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer.
    Im Rahmen der Honda Quality Drive Neuwagenanschlussgarantie
    endet der Versicherungsschutz nach der mit dem Käufer
    vereinbarten Laufzeit der Garantie, bzw. Kilometerlaufleistung
    siehe Punkt 2.3 Im Rahmen der Honda Quality Drive Gebrauchtwagengarantie
    endet der Versicherungsschutz nach 12
    Monaten (siehe Anlage 3), bzw. Kilometerlaufleistung siehe
    Punkt 2.3.

    5.2
    Der Versicherungsschutz wird durch Veräußerung oder
    Stilllegung des Fahrzeuges nicht berührt (ausgenommen ist
    der Verkauf an einen Wiederverkäufer).

    6. Zahlung der Entschädigung

    6.1
    Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde nach
    festgestellt, so wird die Entschädigung binnen 2 Wochen nach
    Vorlage der endgültigen Rechnung ausgezahlt.

    6.2
    Der Anspruch kann vor Fälligkeit nur mit Zustimmung des
    Versicherers abgetreten werden.

    6.3
    Der Versicherer kann für den Garantiegeber den Garantieanspruch
    mit schuldbefreiender Wirkung abwickeln.

    7. Obliegenheiten

    7.1
    Der Versicherungsnehmer hat:

    7.1.1
    unmittelbar vor Auslieferung die zu versichernden
    Fahrzeuge auf seine Kosten auf technisch einwandfreien Zustand
    zu überprüfen und ggf. instand zu setzen. Hierüber hat
    er ein Protokoll zu erstellen und mit der Anmeldung des Fahrzeugs
    zu dieser Versicherung vorzulegen;

    7.1.2
    dem Versicherer den Schaden vor der Reparatur
    unverzüglich anzuzeigen und dabei die Weisungen des Versicherers
    einzuholen;

    7.1.3
    einem Beauftragten des Versicherers jederzeit die
    Untersuchung der beschädigten Sache zu gestatten und ihm
    auf Verlangen die für die Feststellung des Schadens erforderlichen
    Auskünfte zu erteilen;

    7.1.4
    den Schaden nach Möglichkeit zu mindern;

    7.1.5
    in der Reparaturrechnung die ausgeführten Arbeiten,
    die Ersatzteilpreise nach der unverbindlichen Preisempfehlung
    (UPE) und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers
    oder Importeurs im Einzelnen aufzuführen.

    7.2
    Folgen einer Obliegenheitsverletzung
    Wird eine der vorstehenden Obliegenheiten verletzt, so ist der
    Versicherer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
    von der Entschädigungspflicht frei.

    8. Schlussbestimmung
    Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben durch diese
    Garantie unberührt.

    Allgemeine Bestimmungen
    1.
    Widerspruchsrecht
    Der Versicherer kann den Antrag innerhalb eines Monats annehmen.
    Der Versicherte hat ein Widerspruchsrecht von
    14 Tagen ab Erhalt von Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen
    und Verbraucherinformationen. Zur Einhaltung
    der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des
    Widerspruchsschreibens.

    2.
    Beiträge, Zahlungsweise, Beitragsanpassung, Kosten
    Die ausgewiesenen Endbeträge berücksichtigen den Beitrag,
    Beitragsnachlässe, Ratenzahlungszuschläge sowie die im
    Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Versicherungssteuer.
    Auf die Möglichkeit zur Beitragsanpassung aufgrund von Versicherungsbedingungen
    und Klauseln sowie bei Anhebung
    des Versicherungssteuersatzes wurden wir hingewiesen.
    Entsteht aus besonderen, vom Versicherungsnehmer veranlassten
    Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand (z.B.
    Mahnkosten, Lastschriftrückläufer), können dem Versicherungsnehmer
    die dadurch verursachten Kosten gesondert,
    pauschal in angemessener Höhe in Rechnung gestellt werden.


    Allgemeine Bedingungen für die Garantieversicherung von Kraftfahrzeugen (ABGK 2006)

    1. Gegenstand der Versicherung
    Versichert ist die Garantie, die der Versicherungsnehmer im
    Zusammenhang mit dem Verkauf von Kraftfahrzeugen für die
    Funktionsfähigkeit von definierten Baugruppen (siehe 1.1-1.15) gibt.

    Definierte Baugruppen sind:

    1.1.

    Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf,
    Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie
    alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile
    (ausgenommen Dichtungen), Ölwanne, Öldruckschalter,
    Ölfiltergehäuse, Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz,
    Zahnriemen/Kette mit Spannrolle(n) sofern die Wechselintervalle
    eingehalten wurden und keine Regelwechsel fällig ist,
    Turbolader mit Regelung;

    1.2.
    Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe,
    Einspritzdüsen/Ventile, Vergaser, Steuergeräte der Kraftstoffaufbereitung,
    elektronische Teile der Einspritzanlage;

    1.3.
    Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und
    alle Innenteile, Drehmomentwandler, elektronisches Steuergerät
    für Automatikgetriebe, elektrohydraulische Schalteinheit;

    1.4.
    Kupplung: Geber- und Nehmerzylinder;

    1.5.
    Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb)
    einschließlich aller Innenteile;

    1.6.
    Kraftübertragungswellen: Kardanwellen, Achsantriebswellen,
    Antriebsgelenke (ausgenommen Manschetten),
    mechanische und elektronische Systeme der Antriebsschlupfregelung;

    1.7.
    Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe
    mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Hydraulikpumpe
    mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung;

    1.8.
    Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker,
    Radbremszylinder, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer
    und elektronisches Steuergerät, Drehzahlfühler und
    Hydraulikeinheit von ABS, Bremssattel;

    1.9.
    Elektrische Anlage: Drehstromgenerator mit Regler,
    Anlasser, elektronische Zündanlage (ausgenommen Zündkabel),
    elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage
    (ausgenommen bei Korrosion und Oxidation), Motorsteuergerät
    (DME);

    1.10.
    Komfort-Elektrik: Heckscheibenheizungselemente,
    Heizungsstellmotoren, Sitzheizungselemente, Zentralverriegelungsmotoren,
    elektrische Stellmotoren und Spulen, Steuergeräte
    der Zentralverriegelung, Wegfahrsperre, elektrische Fensterheber-
    und Wischermotoren, Motor und Steuergerät des
    elektrischen Schiebedachs, Bordcomputer (Multifunktionsanzeige);

    1.11.
    Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter und
    Verdampfer

    1.12.
    Kühlsystem: Wasserpumpe, Wasserkühler, Heizungswärmetauscher,
    Thermostat, Lüfter elektrisch und mechanisch
    inkl. Viskosekupplung, (ohne Lüfterrad), Kühler für Automatikgetriebe,
    Thermoschalter, Ölkühler;

    1.13.
    Sicherheitssysteme: Elektronische Sensoren und der
    pyrotechnische Treibsatz sowie die Steuergeräte von Airbag
    und Gurtstrammer (nicht bei Schäden durch Unfallgeschehen);

    1.14.
    Fahrdynamiksysteme: Steuergeräte und Sensoren für
    Fahrdynamiksysteme, ohne Verkabelungen und anhängende
    pneumatische und/oder hydraulische Einheiten;

    1.15.
    Abgasanlage: Abgaskrümmer (ausgenommen als komplette
    Einheit mit Vorkatalysator), Lambda-Sonde, (Befestigungsteile
    nur in Verbindung mit dem Ersatz einer beschädigten
    Lambda-Sonde).

    2. Versicherte Gefahren, Umfang der Entschädigung

    2.1
    Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn eines der
    unter die Garantie fallenden versicherten Teile innerhalb der
    Garantiedauer plötzlich und unerwartet seine Funktionsfähigkeit
    verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird
    (= Garantiefall).

    2.2
    Der Versicherer leistet Ersatz für die erforderlichen und
    tatsächlich angefallenen Kosten der Reparatur einschließlich
    aller notwendigen Ersatzteile. Die Erstattung der Materialkosten
    erfolgt auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung
    (UPE) des jeweiligen Fahrzeugherstellers oder Importeurs.
    Maßgebend für den Ersatz der Lohnkosten sind die Arbeitszeitrichtwerte
    des Herstellers.
    Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer
    Austauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise
    eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht
    auf die Kosten dieser Austauscheinheit einschließlich der
    Aus- und Einbaukosten.

    2.3
    Soweit nicht anders vereinbart, werden die Materialkosten
    nach folgender Staffel ersetzt, und zwar ausgehend von
    der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppe zum Zeitpunkt
    des Schadeneintritts:
    Mat. Staffel der Modellreihe Legend, ab August 2006:
    bis 150.000 km 100% Erstattung
    150.001 km - 160.000 km 20% Selbstbehalt
    160.001 km - 170.000 km 40% Selbstbehalt
    170.001 km - 200.000 km 50% Selbstbehalt
    Schadenregulierungsobergrenze 200.000 km
    Materialkosten Staffel:
    bis 100.000 km 100% Erstattung
    100.001 km - 110.000 km 10% Selbstbehalt
    110.001 km - 120.000 km 20% Selbstbehalt
    120.001 km - 130.000 km 30% Selbstbehalt
    130.001 km - 140.000 km 40% Selbstbehalt
    140.001 km - 180.000 km 50% Selbstbehalt
    Schadenregulierungsobergrenze 180.000 km

    2.4
    Nicht ersetzt werden Kosten für Test-, Mess-, und
    Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem
    entschädigungspflichtigen Versicherungsfall anfallen.

    2.5
    Werden gleichzeitig versicherte und nicht versicherte
    Reparaturen und Wartungen durchgeführt, so wird die Dauer
    der entschädigungspflichtigen Reparaturen mit Hilfe der
    Arbeitszeitrichtwerte des Herstellers ermittelt.

    2.6
    Kein Garantieanspruch besteht, ohne Rücksicht auf mitwirkende
    Ursachen, für Schäden an Bauteilen, deren übliche
    Nutzungsdauer bei Schadenseintritt überschritten war oder die
    aufgrund hoher Laufleistung oder extremer Beanspruchung so
    stark abgenutzt waren, dass sie auch ohne das Schadensereignis
    hätten ersetzt werden müssen, um die nachhaltige
    Funktionsfähigkeit der betroffenen Baugruppe wiederherzustellen.

    2.7
    Der Anspruch ist der Höhe nach auf den Zeitwert des
    Fahrzeuges, abzüglich Restwert, zur Zeit des Eintrittes des
    Garantiefalles begrenzt. Bei Fahrzeugen die bei ihrer Anmeldung
    zur Versicherung älter als sieben Jahre sind ist die Entschädigung
    auf 5.000.- EUR beschränkt.

    3. Ausschlüsse

    3.1
    Keine Garantieleistung erbringt der Versicherer ohne
    Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für einen Defekt:

    3.1.1
    der durch Unfall, d.h., ein unmittelbar von außen her
    plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis entstanden
    ist;

    3.1.2
    der durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung,
    insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub
    und Unterschlagung entstanden ist,

    3.1.3
    der durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
    Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch
    Brand oder Explosion entstanden ist;

    3.1.4
    der durch Marderbiss entstanden ist;

    3.1.5
    der durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere
    Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige
    hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie entstanden ist;

    3.1.6
    für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant, aus Reparaturauftrag,
    Gewährleistung oder anderweitiger Garantiezusage
    eintritt oder einzutreten hat;

    3.1.7
    der aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit
    Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten
    entsteht;

    3.1.8
    der dadurch entsteht, dass das Kraftfahrzeug höheren
    als den vom Hersteller festgesetzten, zulässigen Achs- oder
    Anhängelasten ausgesetzt wurde;

    3.1.9
    der durch die Verwendung ungeeigneter (vom Hersteller
    nicht freigegebener) Schmier- oder Betriebsstoffe entsteht;

    3.1.10
    der durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion
    des Fahrzeuges (z.B. Tuning) oder den Einbau von
    Fremd- oder Zubehörteilen verursacht wurde, die nicht durch
    den Hersteller zugelassen sind;

    3.1.11
    der durch Einsatz einer erkennbar Reparatur bedürftigen
    Sache, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit
    nachweislich nicht in Zusammenhang steht oder
    dass die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des
    Versicherers wenigstens behelfsmäßig repariert war;

    3.1.12
    an von der Garantie gedeckten Bauteilen, welche von
    durch die Garantie nicht gedeckten Bauteile verursacht wurde
    (Folgeschaden).

    3.2
    Außerdem wird keine Entschädigung geleistet für Schäden,
    die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass

    3.2.1
    Eingriffe am Kilometerzähler vorgenommen wurden oder
    ein Defekt sowie ein Austausch unter Angabe des jeweiligen
    Kilometerstandes nicht angezeigt wurde;

    3.2.2
    die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung
    nicht beachtet wurden;

    3.2.3
    die Rückrufaktionen des Herstellers nicht berücksichtigt /
    nicht wahrgenommen wurden.

    3.4
    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
    auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt),
    Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) und Ersatzlieferung
    (Umtausch).

    4. Geltungsbereich

    4.1.
    Der Versicherungsschutz gilt für die Bundesrepublik
    Deutschland. Befindet sich das Fahrzeug vorübergehend
    (längstens 6 Wochen) außerhalb dieses Gebietes, so gilt der
    Versicherungsschutz für alle Mitgliedsländer der Europäischen
    Union sowie für die Schweiz und für Liechtenstein.

    4.2.
    Wird das Fahrzeug in eines der an die Bundesrepublik
    Deutschland angrenzenden EU-Länder, nach Italien, in die
    Schweiz oder nach Liechtenstein veräußert, berührt dies den
    Versicherungsschutz nicht (ausgenommen ist der Verkauf an
    einen Wiederverkäufer).

    Zitat

    nur den klassischen Sucher haben


    :lol:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Spiegelreflex

    Zitat

    Manche Fotografen sehen DSLRs nur als eine Kompromisslösung an, weil bei den meisten Modellen konstruktionsbedingt keine Live-Vorschau des Bildes auf dem Display möglich ist. Seit März 2006 sind jedoch auch erste DSLR mit Vorschau auf dem Display verfügbar. Da das parallaxenfreie Sucherbild ohnehin der späteren Aufnahme entspricht und sich insbesondere die Schärfe und die Schärfentiefe im Spiegelreflexsucher wesentlich besser als am meist niedrig auflösenden Vorschau-Display beurteilen lässt, ist diese Vorschaumöglichkeit auf der elektronischen Anzeige nur als nützliche Ergänzung in einigen Aufnahmesituationen, nicht als notwendig einzuschätzen.

    Die Cam muss bei Live-Vorschau zuerst den Verschluss schließen, dann das CCD leer räumen, dann erst kann sie den Sensor belichten. Will man die Strategie von üblichen DSLR verfolgen, so steht das Feature "Live-Vorschau" der schnellen Reaktionszeit sprich Auslösezeit entgegen. Der ganz klare Vorteil der SLR ist ja, dass sie auslöst, wenn man das Bild sieht, das man haben will... und nicht erst ein paar (Milli-)Sekunden danach, wenn das Motiv weg ist.

    Aber falls Du die Live-Vorschau echt brauchen solltest...

    Olympus E-330
    Panasonic Lumix DMC-L1
    Leica DigiLux 3

    Bei den DSLR ist vielmehr darauf zu achten, dass der "nur" klassische Sucher groß genug ist. Die Canon 350D hab besipielsweise einen sehr kleinen Sucher. Das stört zuweilen beim Durchkneisten. Die (natürlich auch viel teurere) 5D hat dagegen nen schön großen Sucher. Und ihren Preis.

    Es gibt gewisse Threads dazu. Diese sind aber soweit cih das eben überblickte alle im Marktplatzarchiv und da darf ich nicht antworten.

    Daher hier und jetzt neu...

    Mir hat gerade ein großer Hondahändler eine Garantieverlängerung für den S2000 angeboten. Heißt bei Honda "Mondial" und ist von Honda in Kooperation mit der Allianz. Abschließbar bis 25 Monate nach Erstzulassung. Quelle ist keine Schnackerquelle. Der Mann weiß IMHO, was er anbietet.

    Verlängerung um 1 Jahr --> unter 350 EUR
    Verlängerung um 2 Jahre --> unter 650 EUR

    Jetzt bleibt nur die Frage der genauen Feinheiten dieser Garantie. Diese erfrage ich gerade noch und werde hier berichten...

    Alter Hut oder neue Info?

    Jo. Ist ja auch einleuchtend. War rechts. Also muss ich ja irgendwann megamäßig cool ne Linkskurve gepflügt haben...

    *nachdenk*

    Ha! Ständig! Die wirds gewesen sein! :lol:

    Klarer Nachteil, wenn man nen 05er-Weichspül-Stabi hat!
    Da lässt man nicht nur Reifengummi in den Kurven!


    Jungs...
    Danke! Jetzt kann ich beruhigt schlafen gehen!

    Hm. Hmmmmm. :idea: Okay, das ist eine Möglichkeit, an die ich gar nciht gedacht hab. Dann hat es so sehr am Boden geschliffen, dass es letztlich umgeklappt ist.

    Aber ja auch krass. Denn das sind ja auch n paar cm... vor allem hinten. Vorn bei voller Bremse noch einsehbar. Aber hinten?

    Aber genauso wird es sein.
    Bin erstaunt!