Sorry... aber ich musste grad über die eMail lachen! Kennt ihr noch diese Geschichte, wo sich die Komponenten eines Autos unterhalten, kurz bevor es kracht?
Zitat[...] »Frage zum ABS-Steuergerät« und wurde erstellt von: Drehzahl
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Sorry... aber ich musste grad über die eMail lachen! Kennt ihr noch diese Geschichte, wo sich die Komponenten eines Autos unterhalten, kurz bevor es kracht?
Zitat[...] »Frage zum ABS-Steuergerät« und wurde erstellt von: Drehzahl
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Wir redenhier aber von den neuartigen, ein-Element-Wischdingern... also ohne Blechgeklapper dran, oder?
Also ich hab n gutes Gewissen durch die Anzeige. Denn ich weiß, dass ich extreme Spitzen vermeiden kann. Extrem wirds bei mir ab 125 Grad. Allerspätestens 130 Grad. Eigene Definition.
Schön klug geschissen.
Stinkt!
Sind das Fahrenheit?
Weil Wasser und über 150 Grad... naja... ![]()
Kostenpunkt Bosch?
ZitatOriginal von blafasel
Öltemperaturanzeige ist wirklich sinnvoll. Öldruckanzeige habe ich zwar auch, würde ich aber nicht unbedingt als notwendig ansehen. Dat Dingens springt sowieso immer an den Anschlag
, Der Öldruck ist über 7 bar -was die meisten Anzeigen als Maximum draufhaben. Im Leerlauf steht der Öldruck dann bei so 3 bar.
Für die Öltemperatur hatte Lars "Los Eblos" eine einfache und schnelle Lösung. Lars: bitte melden
Gruß
Bernd
Bei Conrad das LED Ölthermometer Best.-Nr. 192139 mit einem Einbaurahmen und roter Filterscheibe und etwas temperaturbeständigem 2-adrigen Kabel min. 2x0.75mm² Querschnitt kaufen gehen. Dazu ein kleines Schrumpfschlauchsortiment... zusammen ca. 25 EUR. Dies an eine geeignete Stelle hinbauen... Stelle ist Geschmackssache... ich habs an der wohl ungewöhnlichsten aber einfachsten und auch gut ablesbaren Stelle... siehe Link unten!
Edit: Link nicht gefunden... Ich habs in den Fußraum des Beifahrers rechte Seite unten in die Plastikverkleidung gebaut. Das Teil ist klein und leicht zu demontieren bzw. auch später mal zu ersetzen, wenn man will. Dahinter ist für das Modul gerade genug Platz. Spannungsversorgung kriegt man beim Verdecksteuergerät und zum Durchgang zum Motorraum und Ölfilter ist es auch nicht weit. Ohne viel Gefummel zack zack eingebaut. Eigentlich stets gut ablesbar. Wenn man ein 2m-Hühne ist, kanns ggf. eng werden... muss man ausprobieren. Andere haben die selbe Anzeige in den Blindstopfen des ehemaligen Scheinwerferreinungsschalters eingebaut. Gibts bzw gabs auch schöne Bilder von. Rote Filterscheibe ist sehr sinnvoll, da man unter Sonneneinstrahlung das LED nicht so gut ablesen kann.
Kabel an Sensor anlöten, sauber einschrumpfen und dann SANFT mit zwei dünnen Kabelbindern auf dem runden Rand des Ölfilters platzieren. Darüber MUSS ein Stück Heizungsrohr-Isolierschaumstoff (Armaflex), sonst misst das Ding Mist! Den Solierschaumstoff also über dem Sensor platzieren, damit der Fahrtwind und Wasser abhält. Man kann das Isozeugs mit einem breiten großen Kabelbinder SANFT festziehen. Kabelbinder fest, aber nicht zu fest... nicht dass der Ölfilter Spannung bekommt und das evtl irgendwann nicht mag.
Günstiger, schneller und einfacher geht es nicht... zudem minimalinvasiv... man muss den Ölkreislauf dazu nicht modifizieren.
Link folgt gleich... muss erst suchen gehen!
Link:
Sorry... was ist mit der Suchfunktion los? Wenn ich nach von mir gestartetenThemen suche... habich ganze 10 Stück. Das kann nicht sein, zumal der Thread "Öltemperaturanzeige an ungewöhnlicher Stelle" oder so ähnlich nicht dabei ist. Ich finde meinen Beitrag nicht.
130 Grad find ich bissl viel.
Wenn ich dauerhaft >230km/h fahre bei aktuellen 18-20 Grad Aussentemperatur, dann bin ich so bei 115-119 Grad im Öl.
Im Stadtverkehr in der Regel knapp unter 100 Grad. Und beim gemütlichen Cruisen auf der Landstraße mit ab und zu mal überholen oder rausbeschleunigen knapp über 100 Grad.
IMHO: Wenn Du es schaffst, dass das innere Rad abhebt und damit gar keine Traktion mehr hat, dann gibts keine Sperre mehr. @Spezis: Stimmt das?
Habs so hier aufgeschnappt, dass... sobald eine der drei Wellen am Diff leer läuft, keine Sperrwirkung mehr da ist.
Entschuldigt, dass ich es mir jetzt leicht mache... habs selbst noch nicht gelesen, kann grad auf der Arbeit nicht. Darum erstmal die Bedingungen hier für Euch zu Eurer Information.
Oben steht übrigens "HONDA Quality Drive" als Kopf auf dem Blatt.
5. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
5.1
Im Rahmen der Honda Quality Drive Neuwagenanschlussgarantie
beginnt der Versicherungsschutz am Folgetag
nach Ablauf der werkseitigen Fahrzeuggarantie durch Honda,
bzw. 100.000 km Fahrzeuglaufleistung, je nachdem was zuerst
eintritt. Im Rahmen der Honda Quality Drive Gebrauchtwagengarantie
beginnt der Versicherungsschutz jeweils mit
der Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer.
Im Rahmen der Honda Quality Drive Neuwagenanschlussgarantie
endet der Versicherungsschutz nach der mit dem Käufer
vereinbarten Laufzeit der Garantie, bzw. Kilometerlaufleistung
siehe Punkt 2.3 Im Rahmen der Honda Quality Drive Gebrauchtwagengarantie
endet der Versicherungsschutz nach 12
Monaten (siehe Anlage 3), bzw. Kilometerlaufleistung siehe
Punkt 2.3.
5.2
Der Versicherungsschutz wird durch Veräußerung oder
Stilllegung des Fahrzeuges nicht berührt (ausgenommen ist
der Verkauf an einen Wiederverkäufer).
6. Zahlung der Entschädigung
6.1
Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde nach
festgestellt, so wird die Entschädigung binnen 2 Wochen nach
Vorlage der endgültigen Rechnung ausgezahlt.
6.2
Der Anspruch kann vor Fälligkeit nur mit Zustimmung des
Versicherers abgetreten werden.
6.3
Der Versicherer kann für den Garantiegeber den Garantieanspruch
mit schuldbefreiender Wirkung abwickeln.
7. Obliegenheiten
7.1
Der Versicherungsnehmer hat:
7.1.1
unmittelbar vor Auslieferung die zu versichernden
Fahrzeuge auf seine Kosten auf technisch einwandfreien Zustand
zu überprüfen und ggf. instand zu setzen. Hierüber hat
er ein Protokoll zu erstellen und mit der Anmeldung des Fahrzeugs
zu dieser Versicherung vorzulegen;
7.1.2
dem Versicherer den Schaden vor der Reparatur
unverzüglich anzuzeigen und dabei die Weisungen des Versicherers
einzuholen;
7.1.3
einem Beauftragten des Versicherers jederzeit die
Untersuchung der beschädigten Sache zu gestatten und ihm
auf Verlangen die für die Feststellung des Schadens erforderlichen
Auskünfte zu erteilen;
7.1.4
den Schaden nach Möglichkeit zu mindern;
7.1.5
in der Reparaturrechnung die ausgeführten Arbeiten,
die Ersatzteilpreise nach der unverbindlichen Preisempfehlung
(UPE) und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers
oder Importeurs im Einzelnen aufzuführen.
7.2
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Wird eine der vorstehenden Obliegenheiten verletzt, so ist der
Versicherer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
von der Entschädigungspflicht frei.
8. Schlussbestimmung
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben durch diese
Garantie unberührt.
Allgemeine Bestimmungen
1.
Widerspruchsrecht
Der Versicherer kann den Antrag innerhalb eines Monats annehmen.
Der Versicherte hat ein Widerspruchsrecht von
14 Tagen ab Erhalt von Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen
und Verbraucherinformationen. Zur Einhaltung
der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerspruchsschreibens.
2.
Beiträge, Zahlungsweise, Beitragsanpassung, Kosten
Die ausgewiesenen Endbeträge berücksichtigen den Beitrag,
Beitragsnachlässe, Ratenzahlungszuschläge sowie die im
Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Versicherungssteuer.
Auf die Möglichkeit zur Beitragsanpassung aufgrund von Versicherungsbedingungen
und Klauseln sowie bei Anhebung
des Versicherungssteuersatzes wurden wir hingewiesen.
Entsteht aus besonderen, vom Versicherungsnehmer veranlassten
Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand (z.B.
Mahnkosten, Lastschriftrückläufer), können dem Versicherungsnehmer
die dadurch verursachten Kosten gesondert,
pauschal in angemessener Höhe in Rechnung gestellt werden.
Allgemeine Bedingungen für die Garantieversicherung von Kraftfahrzeugen (ABGK 2006)
1. Gegenstand der Versicherung
Versichert ist die Garantie, die der Versicherungsnehmer im
Zusammenhang mit dem Verkauf von Kraftfahrzeugen für die
Funktionsfähigkeit von definierten Baugruppen (siehe 1.1-1.15) gibt.
Definierte Baugruppen sind:
1.1.
Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf,
Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie
alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile
(ausgenommen Dichtungen), Ölwanne, Öldruckschalter,
Ölfiltergehäuse, Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz,
Zahnriemen/Kette mit Spannrolle(n) sofern die Wechselintervalle
eingehalten wurden und keine Regelwechsel fällig ist,
Turbolader mit Regelung;
1.2.
Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe,
Einspritzdüsen/Ventile, Vergaser, Steuergeräte der Kraftstoffaufbereitung,
elektronische Teile der Einspritzanlage;
1.3.
Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und
alle Innenteile, Drehmomentwandler, elektronisches Steuergerät
für Automatikgetriebe, elektrohydraulische Schalteinheit;
1.4.
Kupplung: Geber- und Nehmerzylinder;
1.5.
Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb)
einschließlich aller Innenteile;
1.6.
Kraftübertragungswellen: Kardanwellen, Achsantriebswellen,
Antriebsgelenke (ausgenommen Manschetten),
mechanische und elektronische Systeme der Antriebsschlupfregelung;
1.7.
Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe
mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Hydraulikpumpe
mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung;
1.8.
Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker,
Radbremszylinder, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer
und elektronisches Steuergerät, Drehzahlfühler und
Hydraulikeinheit von ABS, Bremssattel;
1.9.
Elektrische Anlage: Drehstromgenerator mit Regler,
Anlasser, elektronische Zündanlage (ausgenommen Zündkabel),
elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage
(ausgenommen bei Korrosion und Oxidation), Motorsteuergerät
(DME);
1.10.
Komfort-Elektrik: Heckscheibenheizungselemente,
Heizungsstellmotoren, Sitzheizungselemente, Zentralverriegelungsmotoren,
elektrische Stellmotoren und Spulen, Steuergeräte
der Zentralverriegelung, Wegfahrsperre, elektrische Fensterheber-
und Wischermotoren, Motor und Steuergerät des
elektrischen Schiebedachs, Bordcomputer (Multifunktionsanzeige);
1.11.
Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter und
Verdampfer
1.12.
Kühlsystem: Wasserpumpe, Wasserkühler, Heizungswärmetauscher,
Thermostat, Lüfter elektrisch und mechanisch
inkl. Viskosekupplung, (ohne Lüfterrad), Kühler für Automatikgetriebe,
Thermoschalter, Ölkühler;
1.13.
Sicherheitssysteme: Elektronische Sensoren und der
pyrotechnische Treibsatz sowie die Steuergeräte von Airbag
und Gurtstrammer (nicht bei Schäden durch Unfallgeschehen);
1.14.
Fahrdynamiksysteme: Steuergeräte und Sensoren für
Fahrdynamiksysteme, ohne Verkabelungen und anhängende
pneumatische und/oder hydraulische Einheiten;
1.15.
Abgasanlage: Abgaskrümmer (ausgenommen als komplette
Einheit mit Vorkatalysator), Lambda-Sonde, (Befestigungsteile
nur in Verbindung mit dem Ersatz einer beschädigten
Lambda-Sonde).
2. Versicherte Gefahren, Umfang der Entschädigung
2.1
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn eines der
unter die Garantie fallenden versicherten Teile innerhalb der
Garantiedauer plötzlich und unerwartet seine Funktionsfähigkeit
verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird
(= Garantiefall).
2.2
Der Versicherer leistet Ersatz für die erforderlichen und
tatsächlich angefallenen Kosten der Reparatur einschließlich
aller notwendigen Ersatzteile. Die Erstattung der Materialkosten
erfolgt auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung
(UPE) des jeweiligen Fahrzeugherstellers oder Importeurs.
Maßgebend für den Ersatz der Lohnkosten sind die Arbeitszeitrichtwerte
des Herstellers.
Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer
Austauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise
eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht
auf die Kosten dieser Austauscheinheit einschließlich der
Aus- und Einbaukosten.
2.3
Soweit nicht anders vereinbart, werden die Materialkosten
nach folgender Staffel ersetzt, und zwar ausgehend von
der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppe zum Zeitpunkt
des Schadeneintritts:
Mat. Staffel der Modellreihe Legend, ab August 2006:
bis 150.000 km 100% Erstattung
150.001 km - 160.000 km 20% Selbstbehalt
160.001 km - 170.000 km 40% Selbstbehalt
170.001 km - 200.000 km 50% Selbstbehalt
Schadenregulierungsobergrenze 200.000 km
Materialkosten Staffel:
bis 100.000 km 100% Erstattung
100.001 km - 110.000 km 10% Selbstbehalt
110.001 km - 120.000 km 20% Selbstbehalt
120.001 km - 130.000 km 30% Selbstbehalt
130.001 km - 140.000 km 40% Selbstbehalt
140.001 km - 180.000 km 50% Selbstbehalt
Schadenregulierungsobergrenze 180.000 km
2.4
Nicht ersetzt werden Kosten für Test-, Mess-, und
Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem
entschädigungspflichtigen Versicherungsfall anfallen.
2.5
Werden gleichzeitig versicherte und nicht versicherte
Reparaturen und Wartungen durchgeführt, so wird die Dauer
der entschädigungspflichtigen Reparaturen mit Hilfe der
Arbeitszeitrichtwerte des Herstellers ermittelt.
2.6
Kein Garantieanspruch besteht, ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen, für Schäden an Bauteilen, deren übliche
Nutzungsdauer bei Schadenseintritt überschritten war oder die
aufgrund hoher Laufleistung oder extremer Beanspruchung so
stark abgenutzt waren, dass sie auch ohne das Schadensereignis
hätten ersetzt werden müssen, um die nachhaltige
Funktionsfähigkeit der betroffenen Baugruppe wiederherzustellen.
2.7
Der Anspruch ist der Höhe nach auf den Zeitwert des
Fahrzeuges, abzüglich Restwert, zur Zeit des Eintrittes des
Garantiefalles begrenzt. Bei Fahrzeugen die bei ihrer Anmeldung
zur Versicherung älter als sieben Jahre sind ist die Entschädigung
auf 5.000.- EUR beschränkt.
3. Ausschlüsse
3.1
Keine Garantieleistung erbringt der Versicherer ohne
Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für einen Defekt:
3.1.1
der durch Unfall, d.h., ein unmittelbar von außen her
plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis entstanden
ist;
3.1.2
der durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung,
insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub
und Unterschlagung entstanden ist,
3.1.3
der durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch
Brand oder Explosion entstanden ist;
3.1.4
der durch Marderbiss entstanden ist;
3.1.5
der durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere
Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige
hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie entstanden ist;
3.1.6
für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant, aus Reparaturauftrag,
Gewährleistung oder anderweitiger Garantiezusage
eintritt oder einzutreten hat;
3.1.7
der aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit
Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten
entsteht;
3.1.8
der dadurch entsteht, dass das Kraftfahrzeug höheren
als den vom Hersteller festgesetzten, zulässigen Achs- oder
Anhängelasten ausgesetzt wurde;
3.1.9
der durch die Verwendung ungeeigneter (vom Hersteller
nicht freigegebener) Schmier- oder Betriebsstoffe entsteht;
3.1.10
der durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion
des Fahrzeuges (z.B. Tuning) oder den Einbau von
Fremd- oder Zubehörteilen verursacht wurde, die nicht durch
den Hersteller zugelassen sind;
3.1.11
der durch Einsatz einer erkennbar Reparatur bedürftigen
Sache, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit
nachweislich nicht in Zusammenhang steht oder
dass die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des
Versicherers wenigstens behelfsmäßig repariert war;
3.1.12
an von der Garantie gedeckten Bauteilen, welche von
durch die Garantie nicht gedeckten Bauteile verursacht wurde
(Folgeschaden).
3.2
Außerdem wird keine Entschädigung geleistet für Schäden,
die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
3.2.1
Eingriffe am Kilometerzähler vorgenommen wurden oder
ein Defekt sowie ein Austausch unter Angabe des jeweiligen
Kilometerstandes nicht angezeigt wurde;
3.2.2
die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung
nicht beachtet wurden;
3.2.3
die Rückrufaktionen des Herstellers nicht berücksichtigt /
nicht wahrgenommen wurden.
3.4
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt),
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) und Ersatzlieferung
(Umtausch).
4. Geltungsbereich
4.1.
Der Versicherungsschutz gilt für die Bundesrepublik
Deutschland. Befindet sich das Fahrzeug vorübergehend
(längstens 6 Wochen) außerhalb dieses Gebietes, so gilt der
Versicherungsschutz für alle Mitgliedsländer der Europäischen
Union sowie für die Schweiz und für Liechtenstein.
4.2.
Wird das Fahrzeug in eines der an die Bundesrepublik
Deutschland angrenzenden EU-Länder, nach Italien, in die
Schweiz oder nach Liechtenstein veräußert, berührt dies den
Versicherungsschutz nicht (ausgenommen ist der Verkauf an
einen Wiederverkäufer).
Zitatnur den klassischen Sucher haben
![]()
http://de.wikipedia.org/wiki/Spiegelreflex
ZitatManche Fotografen sehen DSLRs nur als eine Kompromisslösung an, weil bei den meisten Modellen konstruktionsbedingt keine Live-Vorschau des Bildes auf dem Display möglich ist. Seit März 2006 sind jedoch auch erste DSLR mit Vorschau auf dem Display verfügbar. Da das parallaxenfreie Sucherbild ohnehin der späteren Aufnahme entspricht und sich insbesondere die Schärfe und die Schärfentiefe im Spiegelreflexsucher wesentlich besser als am meist niedrig auflösenden Vorschau-Display beurteilen lässt, ist diese Vorschaumöglichkeit auf der elektronischen Anzeige nur als nützliche Ergänzung in einigen Aufnahmesituationen, nicht als notwendig einzuschätzen.
Die Cam muss bei Live-Vorschau zuerst den Verschluss schließen, dann das CCD leer räumen, dann erst kann sie den Sensor belichten. Will man die Strategie von üblichen DSLR verfolgen, so steht das Feature "Live-Vorschau" der schnellen Reaktionszeit sprich Auslösezeit entgegen. Der ganz klare Vorteil der SLR ist ja, dass sie auslöst, wenn man das Bild sieht, das man haben will... und nicht erst ein paar (Milli-)Sekunden danach, wenn das Motiv weg ist.
Aber falls Du die Live-Vorschau echt brauchen solltest...
Olympus E-330
Panasonic Lumix DMC-L1
Leica DigiLux 3
Bei den DSLR ist vielmehr darauf zu achten, dass der "nur" klassische Sucher groß genug ist. Die Canon 350D hab besipielsweise einen sehr kleinen Sucher. Das stört zuweilen beim Durchkneisten. Die (natürlich auch viel teurere) 5D hat dagegen nen schön großen Sucher. Und ihren Preis.
Es gibt gewisse Threads dazu. Diese sind aber soweit cih das eben überblickte alle im Marktplatzarchiv und da darf ich nicht antworten.
Daher hier und jetzt neu...
Mir hat gerade ein großer Hondahändler eine Garantieverlängerung für den S2000 angeboten. Heißt bei Honda "Mondial" und ist von Honda in Kooperation mit der Allianz. Abschließbar bis 25 Monate nach Erstzulassung. Quelle ist keine Schnackerquelle. Der Mann weiß IMHO, was er anbietet.
Verlängerung um 1 Jahr --> unter 350 EUR
Verlängerung um 2 Jahre --> unter 650 EUR
Jetzt bleibt nur die Frage der genauen Feinheiten dieser Garantie. Diese erfrage ich gerade noch und werde hier berichten...
Alter Hut oder neue Info?
Was ist denn dann weg? der Haken oder der Block, wo der Haken rein geht?
Hm... wir sind OT.
Was kann man denn tun, damit die Verdeckhaken nicht leiden? In Zeitlupe schließen? Fetten? Beten?
Naja vorn ja okay, aber hinten find ich dennoch irgendwie krass. Bis zum Umklappen. Mal sehen ob das nochmal vorkommt.
Jo. Ist ja auch einleuchtend. War rechts. Also muss ich ja irgendwann megamäßig cool ne Linkskurve gepflügt haben...
*nachdenk*
Ha! Ständig! Die wirds gewesen sein! ![]()
Klarer Nachteil, wenn man nen 05er-Weichspül-Stabi hat!
Da lässt man nicht nur Reifengummi in den Kurven!
Jungs...
Danke! Jetzt kann ich beruhigt schlafen gehen!
Hm. Hmmmmm.
Okay, das ist eine Möglichkeit, an die ich gar nciht gedacht hab. Dann hat es so sehr am Boden geschliffen, dass es letztlich umgeklappt ist.
Aber ja auch krass. Denn das sind ja auch n paar cm... vor allem hinten. Vorn bei voller Bremse noch einsehbar. Aber hinten?
Aber genauso wird es sein.
Bin erstaunt!


